Mitminderung und Nebenkostenabrechnung

Angenommen 2 Mädels wohnen in einer 2-Raum-Wohnung (WG)mit 44 qm seit ca. 15.10.2003.
Problem Nr. 1
In einem Raum wurde Mitte Februar an einer Wand Feuchtigkeit nebst Schimmelbildung festgestellt. Vermieter wurde informiert, zu Beseitigung des Mangels aufgefordert und Mitminderung angekündigt. Weiterhin erstellte das Gesundheitsamt im Auftrag des Mieters ein Gutachten (Ergebnis: 3 Pilzarten mit allergener Potenz).
Nebenbei: auch in den darüberliegenden Wohnungen (2) besteht derselbe Mangel (Mieter sind bereits ausgezogen). Seit Februar meldet sich der Vermieter im Abstand von ca. 4 Wochen, unternimmt aber nichts und veranlasste lediglich eine Baufirma zur Erstellung eines Gutachtens (das den beiden Mietern aber nicht voliegt). Frage: Können die Mieter auch jetzt noch die Miete rückwirkend mindern, nachdem sie nicht mehr an das Gute im Vermieter glauben?
Problem Nr. 2
Angenommen die beiden Mieterinnen erhielten kürzlich die Nebenkostenabrechnung für 2,5 Monate und sollen ca. 300 Euro nachzahlen.Der größte Posten sind die Heizkosten, was sicherlich mit der feuchten Wand zusammenhängt. Frage: Kann die Nebenkostenabrechnung nachträglich angefochten werden?

Problem Nr. 3
Angenommen die Zähler für Warmwasser und Wärmemenge in der besagten Mietwohnung sind seit 12/03 abgelaufen.
Frage: Gibt es eine Frist zur Nacheichung/ Austausch der Messgeräte und kann die Abrechnung auch aus diesem Grund angefochten werden bzw. spätestens die nächste Abrechnung?

Angenommen die Mieterinnen sind sehr verzweifelt und wären für jede Hilfe sehr dankbar. Adios

Angenommen 2 Mädels wohnen in einer 2-Raum-Wohnung (WG)mit 44
qm seit ca. 15.10.2003.
Problem Nr. 1
In einem Raum wurde Mitte Februar an einer Wand Feuchtigkeit
nebst Schimmelbildung festgestellt. Vermieter wurde
informiert, zu Beseitigung des Mangels aufgefordert und
Mitminderung angekündigt. Weiterhin erstellte das
Gesundheitsamt im Auftrag des Mieters ein Gutachten (Ergebnis:
3 Pilzarten mit allergener Potenz).
Nebenbei: auch in den darüberliegenden Wohnungen (2) besteht
derselbe Mangel (Mieter sind bereits ausgezogen). Seit Februar
meldet sich der Vermieter im Abstand von ca. 4 Wochen,
unternimmt aber nichts und veranlasste lediglich eine Baufirma
zur Erstellung eines Gutachtens (das den beiden Mietern aber
nicht voliegt). Frage: Können die Mieter auch jetzt noch die
Miete rückwirkend mindern, nachdem sie nicht mehr an das Gute
im Vermieter glauben?

In solchen Fällen darf der Mieter nachträglich die Miete einbehalten, die er prozentual oder in einem EURO-Betrag dem Vermieter angekündigt hat. Der Mieter sollte dem Vermieter jedoch mitteilen, dass er nunmehr mit der Verrechnung der Mietminderung beginnt und bis zur Besetiigung des Mangels eine Mietminderung vornehmen wird. In den Fällen kann es auch vorkommen, dass die Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung haben und die Vermieter muss die anfallenden Kosten des Umzuges tragen. Sollte man ohne Anwalt oder Mieterverein nicht alleine durchziehen.

Problem Nr. 2
Angenommen die beiden Mieterinnen erhielten kürzlich die
Nebenkostenabrechnung für 2,5 Monate und sollen ca. 300 Euro
nachzahlen.Der größte Posten sind die Heizkosten, was
sicherlich mit der feuchten Wand zusammenhängt. Frage: Kann
die Nebenkostenabrechnung nachträglich angefochten werden?

Da hier wohl zu keinem Zeitpunkt ein Vorbehalt auf die Heizkosten wegen des Mangels erklärt wurde, ist hier keine Kürzung möglich.

Problem Nr. 3
Angenommen die Zähler für Warmwasser und Wärmemenge in der
besagten Mietwohnung sind seit 12/03 abgelaufen.
Frage: Gibt es eine Frist zur Nacheichung/ Austausch der
Messgeräte und kann die Abrechnung auch aus diesem Grund
angefochten werden bzw. spätestens die nächste Abrechnung?

Entweder sind Wasseruhren geeicht oder nicht. Nacheichungen gibt es hier nicht, denn Nacheichung setzt voraus, dass die Eichung vor Ablauf der bisherigen Frist vorgenommen wird. Es kann in diesem Fall also nur eine neu geeichte Wasseruhr geben.

Der Mieter kann natürlich hier verlangen, dass die Abrechnung nicht nach dem Verbrauch, sondern der Wohnfläche berechnet wird. Bie Kaltwasser kann die Abrechnung nach Personentagen verlangt werden. In solchen Fällen kommt es stets darauf an, wie weit und wie stark Mieter und Vermieter streiten wollen oder ob die Kündigung provoziert werden soll. Üblicherweise empfiehlt man Mietern bei solchen Umständen die entsprechenden Kosten im 15 % zu kürzen. Geht der Vermieter mit dem Mieter wegen der ungeeichten Uhren und der Kürzung vor Gericht, muss er durch mit einer höheren Geldbusse rechnen als er bei den Nebenkosten möglicherweise tragen muss. Persönlich würde ich empfehlen sich mit dem Vermieter wegen der ungeeichten Uhren auf einen Abzug zu einigen.

Gruss Günter