Kann der Betrag zurück gefordert werden?

Hallo wwwler

Wenn der Telefonanschluss in der Mietwohnung nicht mehr funktioniert weil in der Telefonzentrale irgendein Teil defekt war. Wer muss da für die Kosten aufkommen?
Der Störungsdienst wurde vom Mieter aufgeboten und die Rechung auch vom Mieter Bezahlt, aber kann der Betrag vom Mieter an den Vermieter weitergegeben werden oder muss der Betrag vom Mieter übernommen werden. Der Telefonanschluss war nur bei einem Mieter in Mitleidenschaft gezogen.

Danke für die AWs

Gruss
Christoph

Der Störungsdienst wurde vom Mieter aufgeboten und die Rechung
auch vom Mieter Bezahlt, aber kann der Betrag vom Mieter an
den Vermieter weitergegeben werden oder muss der Betrag vom
Mieter übernommen werden.

Dabei gibt es zwei Hauptfragen:

  1. Ist die Telefonanlage mitvermietet? (Ist sie Bestandteil des Mietvertrages oder wurde sie selbst installiert, bzw. von Vormieter übernommen?)
  2. Wurde der Vermieter vor Beauftragung des Störungsdienstes informiert und sind weitere Schritte abgesprochen worden?

Wenn 1. = ja, dann 2.
Hast Du den Vermieter informiert und eine angemessene Frist (hier ca. 4-5 Werktage) abgewartet ohne das eine Reparatur durch den Vermieter erfolgte, dann darfst Du selbst eine Firma beauftragen und die Rechnung weiterreichen.
Solltest Du 1. oder 2. mit Nein beantwortet haben, ist die Rechnung Dein „Privatvergnügen“. Vielleicht kannst Du Dich dann irgendwie mit dem Vermieter einigen.

Grüße

Danke für die Antwort recke

Die Anlage ist vom Vermieter eingebaut worden. Über die Störung wurde der Vermieter nicht informiert.

Werde mal schauen was sich machen lässt.

Auf jeden fall vielen dank für die Antwort.

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