Hallo zusammen,
habt ihr sowas schon gehört. Ich kenne jemanden, der hat ein Problem mit seinem Vermieter. Am 1.4.04 hatte er für den 1.4.04 eine Mieterhöhung in den
Briefkasten geworfen und als er am 5.5. anrief das er noch keine
Miete incl. Erhöhung auf seinem Konto hatte,hat man ihm gesagt das
die erhöhung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
So weit so gut. Jetzt hat er eine neue Erhöhung am 12.5. in den
Briefkasten geworfen, die zum 01.08. gilt. Aber er will jetzt das mein Bekannter ihm schriftlich bis zum 18.05. zustimmt. Ist es nicht so das er 8 Wochen Zeit zum überlegen hat?
Hinzu kommt auch noch das das Mietverhältniss am 30.06. zum
31.12.04 gekündigt wird, da er ein Haus gekauft hat.
Muss er die Erhöhung noch bezahlen?
Gestern hatte er ein Gespräch mit dem Vermieter und dieser hat zu ihm
gesagt, das die Duschkabinen die mein bekannter gekauft und montiert haben, im
Haus unentgeldlich verbleiben müssen, da der Vermieter meint, eine
Duschkabine gehört zur Wandverkleidung, denn er hat in den
Mietvertrag von Hand unter Sonstiges folgendes rein geschrieben:
vom Mieter eingesetzte Boden- und Wandverkleidungen haben nach einem
Auszug unentgeldlich im Haus zu verbleiben.(bspw. Fliese,Laminat u.
Vertäfelungen)
Ich muss dabei sagen, das mein Bekannter vor 5 Jahren beim Einzug den Bodenbelag (Fliesen,Laminat und auch die Vertäfelung) selbst bezahlt hat, da er dadurch einen günstigeren Mietzins bekommen hat. Es wurden ca. 10 TDM investiert. Ist diese Summe jetzt schon verwohnt?
Aber wie ist das jetzt mit der Duschkabine muss sie im Haus
verbleiben oder darf er sie mitnehmen.
Ähnlich ist es auch mit dem Garten, dieser wurde von ihm komplett selbst angelegt darf er seine Pflanzen mitnehmen oder müssen diese im Garten verbleiben?
Ich freue mich auf diesem Wege ein paar gute Tpps zubekommen, die ich meinen bekannten weiter geben kann