Mietminderung wg. Feuchtigkeit

Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage zur folgenden Situation:

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige Mietminderung vor.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut sich nichts.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom 17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe gefunden haben.

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können. Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache erinnert…

Für jeden Hinweis dankt

Marcel

Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage zur folgenden Situation:

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem
Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von
einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug
neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der
Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem
Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit
Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige
Mietminderung vor.

Die Mietminderung ist nach dem Urteil LG Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465 gerechtfertigt, da der Mieter die Schimmelneubildung nicht zu verantworten hat. Vorallem weil der Vermieter die Neubildung eingehstanden hat.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein
Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei
einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Hm, schriftlich wäre es besser gewesen. Wer weiss warum er das nur mündlich gemacht hat. Wobei das dennoch gültig ist. Also ist er an die Aussage gebunden. Ich hoffe es sind Zeugen dafür da.

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut
sich nichts.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem
Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr
erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht
bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom
17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Also die Zahlungsfrist ist ungültig. 2 Tage sind schon banktechnisch nicht machbar. Noch dazu dass der Vermieter soweit der zahlungsrückstand begründet wäre, eine angemessene Frist setzen muss nach der Rechtssprechung. Ist 2 tage angemessen!? ich denke das beantwortet sich selbst!

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter
ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe
gefunden haben.

Zur Kündigung ist der Mieter sogar fristlos berechtigt wie dieses Urteil hier zeigt:

Ist die Wohnung mit einem ganz erheblichen Mangel behaftet und ist der Vermieter nicht bereit, den Mangel zu beseitigen, kann der Mieter fristlos kündigen. Er muss sich nicht ständig auf Behelfsmaßnahmen, die zur endgültigen Mängelbeseitigung ungeeignet sind, verweisen lassen (LG Zwickau 6 S 62/00 WM 2002, 543).

und hier:

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung
sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem
Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können.
Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein
Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache
erinnert…

Das wird genau die taktik des Vermieters sein. nach sechs Monaten ist das Recht der Mietminderung des Mieters verfallen, also wenn 6 Monate nach Auftritt des Mangels vergangen sind, wobei es dagegen ein Urteil gibt:

Der Mieter verliert sein Recht zur Mietminderung nicht automatisch sechs Monate nach Auftreten des Mangels. Selbst dann nicht, wenn er in dieser Zeit die volle Miete anstandslos weitergezahlt oder den Vermieter nicht informiert hatte (BGH VIII ZR 274/02).

Für jeden Hinweis dankt

Marcel

Ich hoffe geholfen zu haben,

Highspeed24(dot)net

Hallo kostenpflichtiges www …Highspeed24(dot)net -

die Antworten sind entweder so nicht auf den konkreten Fall anwendbar, grob unvollständig und manchmal sogar völlig falsch.

Eine alte Weisheit unseres Prof.: Besser ist die Rechtsmeinung eines Unbedarften, der nur mit gesundem Menschenverstand anwortet, als die eines Menschen mit halbseidenem Wissen, der seine unvollständigen Kenntnisse als Wahrheit verkaufen möchte.

Hallo,

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem
Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von
einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug
neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der
Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem
Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit
Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige
Mietminderung vor.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein
Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei
einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Hier habe ich „Bauchweh“. Hat der Hausverwalter überhaupt Vollmacht für den Vermieter Erklärungen abzugeben oder entgegen zunehmen ?

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut
sich nichts.

Halte ich für völlig überhöht. Und zwar ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Es riecht modrig, aber es ist kein Schimmel da. Mehr als 10 % würde ich in einem aussergerichtlichen Vorgang nicht empfehlen, jedoch empfehlen, sich im Falle einer streitigen Klärung eine höhere Mietminderung ausdrücklich vorzubehalten. Aus meiner Sicht sollte die Differenz bis auf 10 % gezahlt werden. Dann muss eine nochmalige schriftliche Mietminderung an den Vermieter - per Einwurf-Einschreiben - und die klaren Hinweise, was bisher geklärt ist/besprochen ist. Die Einschaltung des Gesundheitsamtes ist zu empfehlen.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem
Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr
erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht
bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom
17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Welche Beweise gibt es für die schriftliche Erklärung an den Verwalter und war der Verwalter überhaupt zuständig zur Annahme. Gibt es Zeugen für die Erklärung, dass gemindert werden darf ? Durfte der Hausverwalter überhaupt eine solche Erklärung abgeben ?

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter
ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe
gefunden haben.

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung
sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem
Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können.
Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein
Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache
erinnert…

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Mieter kündigen. Urteile wurden Dir bereits benannt. Ob ein solcher Sachverhalt vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, kann nur vor Ort geklärt werden. Grundsätzlich sollten beide Parteien mit „fristlosen Kündigungen“ sehr vorsichtig umgehen. Der Sachverhalt muss schon erheblich sein, dass ein Richter solchen Massnahmen bei Schimmel zustimmmt.

Gruss Günter

off topic

Hallo kostenpflichtiges www …Highspeed24(dot)net -

ich wüsste nicht dass die hier zur verfügung gestellten antworten von mir kostenpflichtig sind.

die Antworten sind entweder so nicht auf den konkreten Fall
anwendbar, grob unvollständig und manchmal sogar völlig
falsch.

vielen dank für den konkreten hinweis. da du meine antworten hier scheinabr in grund und boden trittst hätte ich dann zumindest von dir erwartet dass du hier dann ein statement abgibtst, das uns alle vom hocker haut. also eine sog. musterlösung die die meinigen antworten in den schatten stellt. aber was kommt von dir: deine antworten sind falsch. hm begründung ? tja die steht mit weissen buchstaben auf weissem hintergrund :smile:

Eine alte Weisheit unseres Prof.: Besser ist die Rechtsmeinung
eines Unbedarften, der nur mit gesundem Menschenverstand
anwortet, als die eines Menschen mit halbseidenem Wissen, der
seine unvollständigen Kenntnisse als Wahrheit verkaufen
möchte.

es ist faszinierend wie diese weisheit die du hier angibst dem eigentlichen thema weiterhilft. du produzierst hier scheinbar off topic einträge die mit dem eigentlichen thema nichts zu tun haben.
das ist nicht so ganz im sinne der boardregeln oder habe ich mich da verlesen. wenn du schon was gegen mich auszusetzen hast (wahrscheinlich weil ich für dich noch sehr jung bin…) dann greif mich doch bitte per email privat an. dann können wir das gerne ausdiskutieren und falls du glaubst das ich mir keinen anwalt leisten kann, oder keine anwälte hinter mir stehen habe, dann kann ich nur schwach lächeln.

schade, anstatt dem hilfesuchenden zu helfen, beschäftigt man sich lieber damit, den fehler anderer groß an den pranger zu hängen.

wenn meine eingaben so falsch gewesen wären, dann hätte auch ein einfacher eintrag wie:

„die einträge von highspeed24 sind nicht korrekt“ gereicht, als hier die weisheiten deines lehrmeisters zu verbreiten.

vorallem muss ich hinzufügen, dass ich von günter keine negative bemerkung zu meinem eintrag bekommen habe, und er ist auf diesen brettern mehr tätig als du. das kann man schon alleine an den lob und danksagungen der einzelnen erkennen.

oder habe ich einen Eintrag wie „Vielen Dank günter“ und „wo ist günter?“ (in der zeit wo er nicht hier war), anstatt mit günter mit deinem namen gelesen „bitter moon“.

auf weitere anregungen von dir werde ich nicht mehr auf den brettern antworten, ich möchte nur, dass man mir einmalig(!) die chance gibt mich öffentlich zu äussern, daher benenne ich das thema hier auch „off topic“.

das wird das letzte auf den brettern hier sein.

highspeed24

Nochmals hallo,

ich wüsste nicht dass die hier zur verfügung gestellten
antworten von mir kostenpflichtig sind.

nun ja, die entsprechenden Nummern hast du zwischenzeitlich aus deiner ViKa gekillt.

vielen dank für den konkreten hinweis. da du meine antworten
hier scheinabr in grund und boden trittst hätte ich dann
zumindest von dir erwartet dass du hier dann ein statement
abgibtst, das uns alle vom hocker haut. also eine sog.
musterlösung die die meinigen antworten in den schatten
stellt.

Kannst du gerne haben: Es beginnt bereits damit, dass es in solchen Fällen bereits eines Sachverständigengutachtens bedarf, um überhaupt festzustellen, wer den Schimmel zu verantworten hat. Du kannst nicht pauschal antworten, 30 % Mietminderung sind erlaubt, siehe Urteil xy. Fraglich ist, ob der Schimmel aus bauseitigen Mängeln herrührt oder beispielsweise aufgrund des Lüftungsverhaltens des Mieters.

Ferner weisst du nicht, welche Räume und wieviel Räume betroffen sind. Hier 30 % Mietminderung pauschal als „o.k.“ abzutun, ist fahrlässig.

Die telefonische Aussage eines Verwalters bedeutet vor Gericht gar nichts.

Du bejahst ferner pauschal einen Grund zur ausserordentlichen Kündigung unter Berufung auf ein Gerichtsurteil. Hast du diess Urteil gelesen? Ist es auf diesen Sachverhalt anwendbar? Vor Gericht müsste der Mieter vortragen können, er habe den Schimmel nicht zu verantworten, der Schimmel ist erheblich und verursacht möglicherweise sogar gesundheitliche Probleme. Liegt das hier vor? Gerade hier solltest du mit derartigen Ratschlägen vorsichtig sein, weil solche pauschalen „Tipps“ von dir unter Berufung auf Gerichtsurteile den Mieter sehr teuer zu stehen kommen können.

So. Das wars von meiner Seite.

Hallo,

::vielen dank für den konkreten hinweis. da du meine antworten

hier scheinabr in grund und boden trittst hätte ich dann
zumindest von dir erwartet dass du hier dann ein statement
abgibtst, das uns alle vom hocker haut. also eine sog.
musterlösung die die meinigen antworten in den schatten
stellt.

Kannst du gerne haben: Es beginnt bereits damit, dass es in
solchen Fällen bereits eines Sachverständigengutachtens
bedarf, um überhaupt festzustellen, wer den Schimmel zu
verantworten hat. Du kannst nicht pauschal antworten, 30 %
Mietminderung sind erlaubt, siehe Urteil xy. Fraglich ist, ob
der Schimmel aus bauseitigen Mängeln herrührt oder
beispielsweise aufgrund des Lüftungsverhaltens des Mieters.

Grundsätzlich sollte man eine Frage lesen. In der Anfangsfrage war klar, dass der Schimmel bereits vorhanden war. Er kann also nicht auf das Lüftungsverhalten bezogen werden. Es wird sogar auf Sanierungsmassnahmen wegen des Schimmels hingewiesen. Einmal unbeachtlich, welche rechtliche Folgen die Auskunft des Hausverwalters hat, hat dieser mündlich einer Mietminderung von 30 % zugestimmt. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass diese so hoch anzusetzen ist, weil Moder alleine noch nicht diesen Minderung rechtfertigt, andererseits kann diese Frage ohnehin nur vor Ort geklärt werden. Es bedarf hier keines Sachverständigengutachtens. Man kann zwar eines einholen. Die Kosten wird wohl, soviel bisher bekannt ist, der Vermieter selbst tragen müssen. Hier dürfte ein Ortstermin zur Inaugenscheinnahme - in einem Rechtsstreit - durch das Gericht ausreichen. Denn alles was bislang bekannt ist ist, dass wegen Schimmel saniert wurde, aber Modergeruch besteht. Möglicherweise wurde nicht richtig saniert.

Ferner weisst du nicht, welche Räume und wieviel Räume
betroffen sind. Hier 30 % Mietminderung pauschal als „o.k.“
abzutun, ist fahrlässig.

Im Anfangsthread steht eindeutig, dass es eine Wand ist. Man kann also von hieraus schon in etwa auf die Höhe einer Mietminderung
Rückschlüsse ziehen.

Die telefonische Aussage eines Verwalters bedeutet vor Gericht
gar nichts.

Aber, aber! Die Frage ist doch, ob der Hausverwalter die Vollmacht besitzt, dass er namens und in Vollmacht des Vermieters Erklärungen annehmen oder abgeben darf. Darf er dies, dann gilt das Wort des Hausverwalters genauso wie das des Vermieters. Es kann nur eine Beweisfrage sein, wenn der andere bestreitet. Zuerst ist also mal zu klären, ob der Hausverwalter überhaupt der Ansprechspartner war oder ist. Ist der Hausverwalter nicht Ansprechsparttner ist zu prüfen, ob er sich auch anderen Parteien gegenüber als „zuständig“ ausgibt. Dann kann notfalls der Hausverwalter haften. Hier müsste man es möglicherweise zum Rechtsstreit kommen lassen und im Vefahren dem Hausverwalte „den Streit verkünden“, um ihn für Schäden in die Hftung nehmen zu können.

Du bejahst ferner pauschal einen Grund zur ausserordentlichen
Kündigung unter Berufung auf ein Gerichtsurteil. Hast du diess
Urteil gelesen? Ist es auf diesen Sachverhalt anwendbar? Vor
Gericht müsste der Mieter vortragen können, er habe den
Schimmel nicht zu verantworten, der Schimmel ist erheblich und
verursacht möglicherweise sogar gesundheitliche Probleme.

Wir stimmen überein, dass mit fristlosen Kündigungen sehr sorgfältig umgegangen werden muss. Nur ein Hinweis. Schimmel ist gesundheitsschädlich, auch Sporen von noch nicht sichtbarem Schimmel sind gefährlich, insbesondere wenn die Mieterin schwanger ist oder ein Säugling in der Wohnung ist. Unter Berücksichtigung des wohl offenkundig schon früher massiven bestehenden Schimmelschadens kann hier durchaus einen Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen.

Liegt das hier vor? Gerade hier solltest du mit derartigen
Ratschlägen vorsichtig sein, weil solche pauschalen „Tipps“
von dir unter Berufung auf Gerichtsurteile den Mieter sehr
teuer zu stehen kommen können.

So. Das wars von meiner Seite.

Grss Günter

Deine Ausführungen war hier nicht gefragt. Ich habe hier lediglich die möglichen Problempunkte in einem gerichtlichen Verfahren aufgezeigt, nachdem sich unser kostenpflichtiger Möchtegern-Mietrechtsspezialist über die ablehnende Haltung erstaunt zeigte. Deine Aufmerksamkeit ist zwar löblich, du solltest allerdings auch mal einfach so etwas stehen lassen.

Hi,

ob meine Meinung gefragt war oder nicht. Ich halte es für sehr seltsam, dass jemand wie Du sich derart bei einem anderen User äussert. Nachdem Du jedoch auch noch auf Hinweise eingegangen bist, die es so nicht gegeben hat, war hier schon eine Antwort notwendig. Angerichts der Darstellungen des Eingangsthreads würde ich empfehlen, noch einmal die Rechtsauffassung zu prüfen.

Der Mituser hat hier immerhin auf bestehende Urteile verwiesen. Ich kann in seiner Antwort nicht erkennen, dass er irgendwo erklärt hat, dass dieses Urteil für den beispielhaft erwähnten Fall bindend ist. Wer dieses Forum verfolgt weiss auch, dass er/sie jederzeit bei den genannten Gerichten sich das Urteil beschaffen kann. Der Verweis auf Urteile ist also sinnvoll. Der Verweis auf Urteile kann und ist auch nur ein Anhaltspunkt. Hier jemand als Möchtegern-Jurist abzukanzeln, der Quellennachweise liefert und seine Meinung darstellt, halte ich in einem Forum wie diesem für nicht notwendig.

Da äussere ich mich schon, auch wenn Du meinst, ich sei nicht gefragt worden, ich soll es einfach so stehen lassen. Viel Glück noch beim Studium.

GRuss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Deine Belehrungen
kannst du dir für die Dummen sparen. Ich bin weder eine Studentin noch irgend ein Idiot, den du hier öffentlich abkanzeln kannst.

Wenn du mir etwas zu sagen hast, kannst du dich gerne an meine e-mail-Adresse wenden, anstatt hier vor allen den Lehrmeister raushängen zu lassen.

P.S. Vertreter von Mietervereinen haben die Wahrheit nicht für sich gepachtet.

2 „Gefällt mir“

Leider hast Du einen User entsprechend angegangen und nachdem einige Hinweise von Dir nicht dem entsprochen haben, was der fragende User erklärt hat, der darauf Antwortende aber versucht hat zu erklären, von Dir abgekanzelt wurde als Möchtegern-Jurist, obwohl seine Antworten überwiegend dem Sachverhalt näher lagen als Deine, habe ich reagiert und versucht hier vermittelnd klarzustellen. Darauf kam Deine Antwort, dass ich nicht gefragt sei. Dies ist bekanntlich in unserem Jobs - nicht nur in Mietervereinen - nicht üblich. Man klärt Unklaheiten auf. Der Stil, selbst wenn eine Antwort falsch ist, sollte zumindest in diesem Brett, auf der Sachaufklärung bleibe.

Ich wünsche noch einen schönen Tag.

Gruss Günter, der das Thema für erledigt hält.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo
Ich hab die Antworten kurz überflogen, möchte aber meinem Senf hier …

ich habe eine rechtliche Frage zur folgenden Situation:

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem
Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von
einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug
neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der
Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Für mich nicht nachvollziehbar. War der Verwalter vor Ort oder wurde die Aussage telefonisch getroffen?

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem
Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit
Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige
Mietminderung vor.

Bei der Höhe der Minderung kommt es drauf an ob nur gepokert wurde. Urteile hierzu sind immer Einzelfall bezogen.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein
Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei
einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Auch diese Aussage ist nicht nachvollziehbar.
Frage hierzu: „ist dies eine Aussenwand“?

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut
sich nichts.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem
Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr
erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht
bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom
17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Sich auf das Datum mit evtl. Uhrzeit des Telefongesprächs sowie Telefonpartner beziehen.
Ist schon merkwürdig, wenn seit August 2003 erst jetzt ein Widerspruch zur Minderung seitens der Verwaltung erfolgt! Hat evtl. die Verwaltung gewechselt?
Zur Quote
Die Minderungsquote kann bei gleichbleibendem Mangel höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie sich der Mangel auf die Tauglichkeit der Mietsache zum Vertragsgebrauch auswirkt.

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter
ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe
gefunden haben.

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung
sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem
Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können.
Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein
Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache
erinnert…

Der Mieter kann nach § 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt. Eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB kann in Betracht kommen, wenn wegen der Feuchtigkeitsschäden eine erhebliche Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Hier stellt sich allerdings die Frage, da ab August od September 03 gemindert wird, was dort jetzt ist.
Modergeruch oder ein Feuchtigkeitsschaden?

Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, ist die Bekanntgabe des Mangels und der Anfang der Minderung erheblich älter als 6 Monate, oder?

Im einen evtl gerichtlichen Verfahren sollte bedacht werden:
Der Mieter muss beweisen, dass ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten ist. Der Vermieter muss beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt. Der Mieter muss wiederum darlegen und beweisen, wie er geheizt und gelüftet hat und dass die Möblierung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.
Und dies auch dann, wenn wie hier angegeben vor Einzug ein Schaden vorhanden war.

Gruss
Marie

Hallo
Ich hab die Antworten kurz überflogen, möchte aber meinem Senf
hier …

ich habe eine rechtliche Frage zur folgenden Situation:

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem
Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von
einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug
neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der
Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Für mich nicht nachvollziehbar. War der Verwalter vor Ort oder
wurde die Aussage telefonisch getroffen?

Der Verwalter (1-Mann-GmbH) war vor Ort und hat uns ein Rezidiv bestätigt („Das riecht nach neuen Problemen“). Es ist die Wand neben dem Bett, das man nicht woanders hinstellen kann (kleine 2 Zimmer-Wohnung), und die war vorher schon feucht, wurde vor Einzug saniert, riecht jetzt aber wieder, vor allem, wenn es geregnet hat.

Der Verwalter bezeichnete die Wohnung in einem Telefonat sogar als „unbewohnbar“ und das Problem könnte nur „bei einem Mieterwechsel behoben werden“

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem
Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit
Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige
Mietminderung vor.

Bei der Höhe der Minderung kommt es drauf an ob nur gepokert
wurde. Urteile hierzu sind immer Einzelfall bezogen.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein
Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei
einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Auch diese Aussage ist nicht nachvollziehbar.
Frage hierzu: „ist dies eine Aussenwand“?

Es ist eine Aussenwand, die aber am Nachbargrundstück angebaut ist. davor sitzt noch eine Rigipswand und in diesem Hohlraum bildet sich wohl immer der Schimmel (Aussage Verwalter). Der Verwalter hat uns sogar die Telefonnummer eines Gutachters für Schimmelfragen gegeben und uns gesagt, daß er in dieser Wand bohren soll, weil er da fündig würde. Anfangs war er sehr hilfsbereit und nun diese plötzliche Kehrtwendung.

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut
sich nichts.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem
Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr
erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht
bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom
17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Sich auf das Datum mit evtl. Uhrzeit des Telefongesprächs
sowie Telefonpartner beziehen.
Ist schon merkwürdig, wenn seit August 2003 erst jetzt ein
Widerspruch zur Minderung seitens der Verwaltung erfolgt! Hat
evtl. die Verwaltung gewechselt?

Nein, kein Wechsel (1-mann-Betrieb). Wir können sogar beweisen, daß wir dies angekündigt haben, weil wir nicht zum 1. den Folgemonats sondern mitten im September mit der Minderung begonnen haben und die folgende Miete ein sehr krummer Betrag war, der aber mathematisch passt, wenn man die Kaltmiete auf die Tage umlegt.

Zur Quote
Die Minderungsquote kann bei gleichbleibendem Mangel höher
oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie sich der Mangel auf
die Tauglichkeit der Mietsache zum Vertragsgebrauch auswirkt.

Nach Aussage des Verwalters ist die Wohnung „unbewohnbar“. Der Geruch ist störend, dierekt neben unserem Bett und taucht trotz vorschriftsmäßigem Lüften immer wieder auf, vor allem bei Regenwetter.

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter
ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe
gefunden haben.

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung
sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem
Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können.
Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein
Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache
erinnert…

Der Mieter kann nach § 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos
kündigen, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt. Eine
fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB kann in Betracht
kommen, wenn wegen der Feuchtigkeitsschäden eine erhebliche
Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Hier stellt sich allerdings die Frage, da ab August od
September 03 gemindert wird, was dort jetzt ist.
Modergeruch oder ein Feuchtigkeitsschaden?

Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, ist die Bekanntgabe des
Mangels und der Anfang der Minderung erheblich älter als 6
Monate, oder?

Ja, das ist richtig. Wir haben direkt danach mit der Suche nach etwas Neuem begonnen und haben jetzt auch etwas gefunden. es hat so lange gedauert, weil wir etwas kaufen wollten und bis man etwas passendes gefunden hat…

Im einen evtl gerichtlichen Verfahren sollte bedacht werden:
Der Mieter muss beweisen, dass ein Feuchtigkeitsschaden
aufgetreten ist. Der Vermieter muss beweisen, dass die
Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der
Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen
Einfluss auf die Mängel ausübt. Der Mieter muss wiederum
darlegen und beweisen, wie er geheizt und gelüftet hat und
dass die Möblierung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.
Und dies auch dann, wenn wie hier angegeben vor Einzug ein
Schaden vorhanden war.

Gruss
Marie

Hallo,

Eine Mietpartei stellt in Ihrer Wohnung, die von einem
Hausverwalter verwaltet wird, Schimmelgeruch fest, der von
einer Wand ausgeht, die aufgrund von Schimmel kurz vor Einzug
neu gemacht wurde. Der Verwalter gesteht ein, daß sich der
Schimmel erneut gebildet hat (Mündlich).

Die Mieter fordern im August 2003 wegen anhaltendem
Modergeruch schriftlich eine Mängelbeseitigung mit
Fristsetzung von drei Wochen und behalten sich eine 30%ige
Mietminderung vor.

Daraufhin erklärt der Verwalter telefonisch sein
Einverständnis zu der Mietminderung, weil der Schaden nur bei
einem Mieterwechsel behoben werden kann.

Hier habe ich „Bauchweh“. Hat der Hausverwalter überhaupt
Vollmacht für den Vermieter Erklärungen abzugeben oder
entgegen zunehmen ?

Ja, der Verwalter ist bevollmächtigt.

Die Mieter mindern bis Mai 2004 monatlich um 30 % und es tut
sich nichts.

Halte ich für völlig überhöht. Und zwar ohne Kenntnis der
örtlichen Verhältnisse. Es riecht modrig, aber es ist kein
Schimmel da. Mehr als 10 % würde ich in einem
aussergerichtlichen Vorgang nicht empfehlen, jedoch empfehlen,
sich im Falle einer streitigen Klärung eine höhere
Mietminderung ausdrücklich vorzubehalten. Aus meiner Sicht
sollte die Differenz bis auf 10 % gezahlt werden. Dann muss
eine nochmalige schriftliche Mietminderung an den Vermieter -
per Einwurf-Einschreiben - und die klaren Hinweise, was bisher
geklärt ist/besprochen ist. Die Einschaltung des
Gesundheitsamtes ist zu empfehlen.

Gesundheitsamt werden wir einschalten. Der Verwalter hat persönlich erklärt, daß die Wohnräume im jetzigen Zustand eigentlich unbewohnbar sind und, daß der Schaden nur bei einem Mieterwechsel behoben werden könnte. Leider haben wir das nicht schriftlich. Wir haben daraufhin direkt mit der Suche nach etwas Neuem (zum Kauf) gesucht, was aber etwas länger als 6 Monate (diese Frist scheint wichtig zu sein) gedauert hat.

Nun flattert ein Brief des Verwalters ins Haus mit folgendem
Inhalt:

„Warum mindern Sie ohne Rücksprache die Miete ? Wir sind sehr
erstaunt. Der Mangel wurde nicht angezeigt und ist nicht
bewiesen. Zahlen Sie bis 19.5.04 (Schreiben datiert vom
17.5.04 !) den Rückstand oder wir erheben Zahlungsklage.“

Welche Beweise gibt es für die schriftliche Erklärung an den
Verwalter und war der Verwalter überhaupt zuständig zur
Annahme. Gibt es Zeugen für die Erklärung, dass gemindert
werden darf ? Durfte der Hausverwalter überhaupt eine solche
Erklärung abgeben ?

  1. Beweis: Ich habe das Schreiben im PC gespeichert und nocheinmal ausgedruckt.

  2. Beweis: Wir haben die Mietminderung zum 8. September angekündigt und zu diesem Termin auch genau umgerechnet gemindert, was eine einmalige sehr krumme Mietzahlung zur Folge hatte, die sich nur durch die Minderung mitten im Monat errechnen läßt. So etwas kann man sich nicht im Nachhinein ausdenken, falls der Verwalter dies behaupten will.

Zeugen sind die beiden Mieter.

Der Hausverwalter ist zu allem bevollmächtigt.

Was tun als Mieter ? Dazu muß gesagt werden, daß die Mieter
ohnehin zum 1.9. kündigen werden, weil sie eine neue Bleibe
gefunden haben.

Ich habe gelesen, daß bei nicht erfolgender Mängelbeseitigung
sogar aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden und dem
Vermieter sogar die Umzugskosten auferlegt werden können.
Soweit wollen es die Mieter nicht treiben, aber wenn sich ein
Verwalter nicht einmal an eine 6 Monate alte Absprache
erinnert…

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Mieter kündigen.
Urteile wurden Dir bereits benannt. Ob ein solcher Sachverhalt
vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, kann nur
vor Ort geklärt werden. Grundsätzlich sollten beide Parteien
mit „fristlosen Kündigungen“ sehr vorsichtig umgehen. Der
Sachverhalt muss schon erheblich sein, dass ein Richter
solchen Massnahmen bei Schimmel zustimmmt.

Gruss Günter

kannst du dir für die Dummen sparen. Ich bin weder eine
Studentin noch irgend ein Idiot, den du hier öffentlich
abkanzeln kannst.

Hallo Bitter Moon,

aber ich kann das!

Ich bin recht tollerant und lasse gerne mal was grenzwertiges durchgehen wenn es der Sache dient.

Hier ist aber nun entgültig Schluss!

Es kann nicht sein, dass andere Benutzer in dieser Art von dir angegangen werden. (Ich meine nicht speziell das letzte Posting hier, sondern den ganzen Verlauf.)
Dies hier ist kein Spielplatz für Eitelkeiten!

Dies verstößt gegen die Regeln von w-w-w und ich werde jede weitere Äußerung zu diesem Thema in dem Verstöße vorkommen -kommentarlos- löschen.

Gruß Ivo
[MOD dieses Brettes]

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