Wer meldet mieter an?

hallo,

wenn jemand umzieht, muß dann der mieter und / oder der neue vermieter beim einwohnermeldeamt das neue wohnverhältnis melden?

wie ist die obige sachlage, wenn es sich um einen zweitwohnsitz handelt?

und muß der mieter dem vermieter dann auch den erstwohnsitz nennen?

lg, pit

Hallo Pit,.

anmelden und ummelden muss sich eine Einwohner selbst. Meist erhält der Mieter dann beim Einwohnermeldeamt einen Anmeldeschein, den der Vermieter ausfertigen und an die Behörde senden muss. Ist aber nicht in allen Bundesländern nach meiner Kenntnis so geregelt.

Gruss Günter

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Highspeed24

Hallo pit,

hier in bayern ist es so geregelt:

grundsätzlich musst du jeden Wohnungssitzwechsel an der zuständigen Meldebehörde anzeigen. In der Regel ist das das Einwohnermeldeamt, das Rathaus, Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt. Es gibt verschiedene Einrichtungen, in denen das Einwohnermeldeamt mit drin ist.

wenn du innerhalb einer Stadt umziehst meldest du das einfach bei der Meldebehörde. Dann wird dein Personalausweis geändert. Meist geht das durch einen Aufkleber der über die alte Adresse geklebt wird.

Wenn du in eine andere Stadt ziehst, dann brauchst du als erstes von der Meldebehörde der alten Stadt einen Abmeldeschein. Mit diesem Abmeldeschein gehst du innerhalb von einer Woche zur neuen Meldebehörde, legst den Abmeldeschein und deinen Pass vor und meldest dich wieder an.
Der Vermieter kommt hier mit dem Vorgang nicht in Berührung.

Dies gilt für alle Arten des Meldevorgangens also auch für Zweitwohnsitze.

Ferner bsit du nicht verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen, dass du einen Zweitwohnsitz hast.

Hoffe geholfen zu haben,

Highspeed24

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Ist aber nicht in allen Bundesländern
nach meiner Kenntnis so geregelt.

Jo, scheint in Bayern andersherum zu gehen (Mieter muß Durchschlag der Ummeldung dem Vermieter geben).

Mit herzliche Gruß,

Wolfgang Berger

Ist aber nicht in allen Bundesländern
nach meiner Kenntnis so geregelt.

Jo, scheint in Bayern andersherum zu gehen (Mieter muß
Durchschlag der Ummeldung dem Vermieter geben).

das ist mir neu dass der mieter dem vermieter den durchschlag der ummeldung geben muss…
habe schon unzählige mietverhältnisse abgewickelt auch unter bevollmächtigung von anderen personen aber sowas hab ich nicht mitbekommen.
da haben aber viele vermieter von mir keinen schein bekommen :smile:

Mit herzliche Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo zusammen,

das ist mir neu dass der mieter dem vermieter den durchschlag
der ummeldung geben muss…
habe schon unzählige mietverhältnisse abgewickelt auch unter
bevollmächtigung von anderen personen aber sowas hab ich nicht
mitbekommen.
da haben aber viele vermieter von mir keinen schein bekommen

Dem kann ich nur zustimmen, ich wüßte davon auch nichts… Bin innerhalb von Bayern schon 2x umgezogen und mußte weder dem Amt noch dem Vermieter auch nur irgendwas vorlegen. Also beim Amt dann schon meinen PA/RP und das ausgefüllte Formblatt :wink: - aber halt nichts, was auch nur entfernt mit dem Vermieter zu tun hätte.

Anders in NRW, da mußte ich meinen Mietvertrag vorlegen, damit die mir glauben, daß ich wirklich da wohne oder so…

Vielleicht handhabt das auch jede Gemeine unterschiedlich?!

Viele Grüße
Anja

Hallo,

auf jeder An/Um/Abmeldebestätigung in Bayern steht auf der Rückseite, dass die Bestätigung dem Vermieter vorgelegt werden sollte. D.h. aber nicht unbedingt auch ABGEBEN. Die Meldebestätigung gehört immer dem Mieter persönlich.

Gruß
Petra