Highspeed24
Hallo anna,
du kannst gegen deine Nachbarin doch so einiges tun.
Als erstes besteht die Möglichkeit, dass du deine Nachbarin wegen Ruhestörung anzeigst. Das machst du am einfachsten wenn du die Polizei rufst, dass Sie die Musik zu laut hat. Die netten Herren in grün kommen dann vorbei und werden ihr sagen, dass Sie die Musik leiser drehen soll.
Vorher würde ich aber erst einmal die Mieterin direkt darauf ansprechen, dass Sie doch die Musik leiser drehen soll.
Vorallem bezogena uf die gesetzliche Mittagsruhe und auch abends.
Es ist gesetzlich verankert dass Musik, etc. auf Zimmerlautstärke betrieben werden muss.
Wenn Sie nicht reagiert, dann kannst du die Polizei rufen. Mit einer Anzeige kann man auch etwas ausrichten, allerdings ist dabei immer die Frage, ob das so ungemein das Nachbarschaftsverhältnis bessert.
Nicht dass der Schuss nach hinten los geht, bezogen auf die Anzeige.
Die Reaktion des Vermieters ist ja hier alles andere als schwach. Ich weiss nicht was das soll das eine Person vorbei geschickt wird, die dann nicht mal Position beziehen kann.
Ich würde an deiner Stelle den Vermieter anschreiben, Ihn auf die Ruhestörung aufmerksam machen. Dabei würde ich Ihn vorallem auf die Hausordnung verweisen, gegen die Sie massiv verstößt.
Der Vermieter ist weiterhin dann verpflichtet der Sache nachzugehen. Er wird die Mieterin anschreiben, dass Sie sich in Zukunft an die Hausordnung halten muss, da sonst Kündigung gegeben ist.
In besonders hartnäckigen Fällen greift der Vermieter sogar zur fristlosen Kündigung wie ich es selbst schon erlebt habe, da Sie ja gegen die Vertragsbedigungen zu der auch die Hausordnung gehört, verstößt.
Sollte vom Vermieter keine Reaktion kommen, oder wieder der Sozialpädagoge anrücken, dann wird dir nichts anderes übrigbleiben, den Vermieter zu bedrängen, dass du bei weiterer Ruhestörung und dem Versäumnis der Reaktion des Vermieters rechtliche Schritte auch gegen Ihn ergreifen wirst.
Meist reagieren dann die Vermieter.
ich hoffe geholfen zu haben,
highspeed24
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