Laute Musik der Nachbarin

Hilfe!

Meine Nachbarin hört gerne laute Musik ( ich im übrigen auch, aber ich benutze Kopfhörer).
Diese Musik dringt ständig hämmernt in der Mittagszeit, an Sonn und Feiertagen und ansonsten auch oft durch die Wand in meine Wohnung.
Wir wohnen in der 4 Etage eines Miethauses und haben Terassen, die aneinander grenzen.
Muss ich mir, wie heute vormittag geschehen, stundenlang das Radioprogramm meiner Nachbarin anhören?
Sie hat das Radio auf volle Pulle, die Terassentür auf und ich kann wirklich jedes Wort verstehen.
Ich tanze auch gerne, liebe laute Musik, aber respektiere die ruhe meiner Nachbarn.
Meine Nachbarin meint sie hört halt gerne laute Musik und mein Pech, dass ich mit der Terasse an ihre grenze.
Dieses Gehämmer nebenan macht mich wirklich agressiv.
Unser Vermieter (SPar und Bauverein) hat uns zum Gespräch einen Sozialpädagogen vorbei geschickt, der mir im Einzelgespräch mit mir, sagte er könne eigentlich nichts tun und dürfe keine POosition beziehen.

Ich krieg ne Kriese, weiss wer Rat???
Tausend Dank anna

Hallo Anna,
die Nachbarin muss natürlich ihre Musik auf Zimmerlautstärke einstellen. Auch hast Du Anspruch auf Mietminderung, falls Du weiterhin gestört wirst. Wenn ich Dir einen Tipp aus der eigenen Praxis geben darf, der mir auch schon sehr geholfen hat, dann besorg Dir Ohrschützer und stell die eigene Musik so laut, dass Du die andere nicht mehr hörst. Das müsste helfen.
Noch einen geruhsamen Feiertag
Franz

Meine Nachbarin hört gerne laute Musik ( ich im übrigen auch,
aber ich benutze Kopfhörer).
Diese Musik dringt ständig hämmernt in der Mittagszeit, an
Sonn und Feiertagen und ansonsten auch oft durch die Wand in
meine Wohnung.
Wir wohnen in der 4 Etage eines Miethauses und haben Terassen,
die aneinander grenzen.
Muss ich mir, wie heute vormittag geschehen, stundenlang das
Radioprogramm meiner Nachbarin anhören?
Sie hat das Radio auf volle Pulle, die Terassentür auf und ich
kann wirklich jedes Wort verstehen.
Ich tanze auch gerne, liebe laute Musik, aber respektiere die
ruhe meiner Nachbarn.
Meine Nachbarin meint sie hört halt gerne laute Musik und mein
Pech, dass ich mit der Terasse an ihre grenze.
Dieses Gehämmer nebenan macht mich wirklich agressiv.
Unser Vermieter (SPar und Bauverein) hat uns zum Gespräch
einen Sozialpädagogen vorbei geschickt, der mir im
Einzelgespräch mit mir, sagte er könne eigentlich nichts tun
und dürfe keine POosition beziehen.

Ich krieg ne Kriese, weiss wer Rat???
Tausend Dank anna

Highspeed24

Hallo anna,

du kannst gegen deine Nachbarin doch so einiges tun.
Als erstes besteht die Möglichkeit, dass du deine Nachbarin wegen Ruhestörung anzeigst. Das machst du am einfachsten wenn du die Polizei rufst, dass Sie die Musik zu laut hat. Die netten Herren in grün kommen dann vorbei und werden ihr sagen, dass Sie die Musik leiser drehen soll.
Vorher würde ich aber erst einmal die Mieterin direkt darauf ansprechen, dass Sie doch die Musik leiser drehen soll.

Vorallem bezogena uf die gesetzliche Mittagsruhe und auch abends.
Es ist gesetzlich verankert dass Musik, etc. auf Zimmerlautstärke betrieben werden muss.

Wenn Sie nicht reagiert, dann kannst du die Polizei rufen. Mit einer Anzeige kann man auch etwas ausrichten, allerdings ist dabei immer die Frage, ob das so ungemein das Nachbarschaftsverhältnis bessert.
Nicht dass der Schuss nach hinten los geht, bezogen auf die Anzeige.

Die Reaktion des Vermieters ist ja hier alles andere als schwach. Ich weiss nicht was das soll das eine Person vorbei geschickt wird, die dann nicht mal Position beziehen kann.

Ich würde an deiner Stelle den Vermieter anschreiben, Ihn auf die Ruhestörung aufmerksam machen. Dabei würde ich Ihn vorallem auf die Hausordnung verweisen, gegen die Sie massiv verstößt.

Der Vermieter ist weiterhin dann verpflichtet der Sache nachzugehen. Er wird die Mieterin anschreiben, dass Sie sich in Zukunft an die Hausordnung halten muss, da sonst Kündigung gegeben ist.
In besonders hartnäckigen Fällen greift der Vermieter sogar zur fristlosen Kündigung wie ich es selbst schon erlebt habe, da Sie ja gegen die Vertragsbedigungen zu der auch die Hausordnung gehört, verstößt.

Sollte vom Vermieter keine Reaktion kommen, oder wieder der Sozialpädagoge anrücken, dann wird dir nichts anderes übrigbleiben, den Vermieter zu bedrängen, dass du bei weiterer Ruhestörung und dem Versäumnis der Reaktion des Vermieters rechtliche Schritte auch gegen Ihn ergreifen wirst.
Meist reagieren dann die Vermieter.

ich hoffe geholfen zu haben,

highspeed24

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Hallo,

wo liegt das Problem? :wink:

Einfach mal die Hausordnung durchlesen und demonstrativ bei dem Vermieter anfordern oder vor Ort in der Geschäftstelle vorlegen lassen.

Mieterverein in Deiner Stadt heraussuchen und aufsuchen.

Allgemeine Ruhezeiten sind (meiner Meinung nach)
Mo-Sa. 13-15 Uhr und So. ganztägig und nach 22 Uhr

Danach hat sich jeder zu richten, wenn sich nichts ändert Mietminderung androhen, wo natürlich auch die persönliche eigene Situation berücksichtigt werden muss. Nicht, das es zum Bumerang wird.

viel Erfolg!

Tschüüüs

Olaf

Diese Musik dringt ständig hämmernt in der Mittagszeit, an
Sonn und Feiertagen und ansonsten auch oft durch die Wand in
meine Wohnung.
Wir wohnen in der 4 Etage eines Miethauses und haben Terassen,
die aneinander grenzen.

Unser Vermieter (SPar und Bauverein) hat uns zum Gespräch
einen Sozialpädagogen vorbei geschickt, der mir im
Einzelgespräch mit mir, sagte er könne eigentlich nichts tun
und dürfe keine POosition beziehen.

hallo,

Hallo Anna,
die Nachbarin muss natürlich ihre Musik auf Zimmerlautstärke
einstellen. Auch hast Du Anspruch auf Mietminderung, falls Du
weiterhin gestört wirst. Wenn ich Dir einen Tipp aus der
eigenen Praxis geben darf, der mir auch schon sehr geholfen
hat, dann besorg Dir Ohrschützer und stell die eigene Musik so
laut, dass Du die andere nicht mehr hörst. Das müsste helfen.
Noch einen geruhsamen Feiertag
Franz

Von der Methode mit den Ohrenschützern halte ich gar nichts, weil die ganze sache nur eskalieren kann. Vorallem wäre das ja schon ein Anfang von Selbstjustiz und ich denke nicht das das falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt von Vorteil wäre.

Meine Nachbarin hört gerne laute Musik ( ich im übrigen auch,
aber ich benutze Kopfhörer).
Diese Musik dringt ständig hämmernt in der Mittagszeit, an
Sonn und Feiertagen und ansonsten auch oft durch die Wand in
meine Wohnung.
Wir wohnen in der 4 Etage eines Miethauses und haben Terassen,
die aneinander grenzen.
Muss ich mir, wie heute vormittag geschehen, stundenlang das
Radioprogramm meiner Nachbarin anhören?
Sie hat das Radio auf volle Pulle, die Terassentür auf und ich
kann wirklich jedes Wort verstehen.
Ich tanze auch gerne, liebe laute Musik, aber respektiere die
ruhe meiner Nachbarn.
Meine Nachbarin meint sie hört halt gerne laute Musik und mein
Pech, dass ich mit der Terasse an ihre grenze.
Dieses Gehämmer nebenan macht mich wirklich agressiv.
Unser Vermieter (SPar und Bauverein) hat uns zum Gespräch
einen Sozialpädagogen vorbei geschickt, der mir im
Einzelgespräch mit mir, sagte er könne eigentlich nichts tun
und dürfe keine POosition beziehen.

Ich krieg ne Kriese, weiss wer Rat???
Tausend Dank anna

Musikgeschmack
Wenn die Musikinteressen gleich wären, könnte man natürlich auf Gehörschutz verzichten.

Von der Methode mit den Ohrenschützern halte ich gar nichts,
weil die ganze sache nur eskalieren kann. Vorallem wäre das ja
schon ein Anfang von Selbstjustiz und ich denke nicht das das
falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt von
Vorteil wäre.

Meine Nachbarin hört gerne laute Musik ( ich im übrigen auch,
aber ich benutze Kopfhörer).

jetzt muss ich schon mal dezent fragen, sind in dem haus noch andere mieter?

ich stelle mir das witzig vor, wenn die beiden mieterinnen den gleichen geschmack hätten und die boxen aufdrehen würden das die hütte wackelt. allerdings die armen anderen mieter!

ich habe auch schon mal in so einem haus gewohnt. das waren aber alles junge leute und da war es gang und gebe dass da die boxen brüllten. aber irgendwann will auch der der die musik so laut hat mal seine ruhe . und dann ???

)

mfg
highspeed24

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Anna,

grundsätzlich hat jeder in seiner Wohnung sich so zu verhalten, dass er den Nachbarn nicht stört. Dies gilt auch für das Radio. Die Mieterin nebenan darf eben , wenn sie etwas lauter Musik hören will, weder Balkontüre noch Fenster offen lássen, um Nachbarn nicht zu stören. Dies gilt im Übrigen nicht nur während der sogenannten Ruhezeiten sondern dies gilt grundsätzlich über den gesamten Tag hinweg. Du kannst also, wenn Reden nicht hilft, jederzeit die Poizei einschalten.

Daneben muss der Mangel der Gesellschaft/ dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Hier besteht dann auch ein möglicher Anspruch auf Mietminderung. Diverse untere Instanzen haben solchen Lärm mit Mietminderungen - je nach Umfang - von 20 - 50 % akzeptiert.

Der betroffene Mieter sollte ganz allgemein in solchen Fällen ein letzte Gespräch mit dem Nachbarn führen und hier auch mögliche künftige Konsequenzen, die dem Vermieter mitgeteilt werden, offen legen. Hilft es nicht, ist die Mängelanzeige und die Erklärung einer Mietminderung erforderlich. Hierbei ist bei der Mietminderung zu beachten, dass diese so gering und soweit wie möglich unten gehalten wird, aber für den Rechtsstreit jederzeit ein Vorbehalt zur höheren Mietminderung erklärt ist. Anerkennt ein Gericht eine höhere Mietminderung als bislang vorgenommen trägt der Vermieter die vollen Kosten. Hat der Mieter aber eine zu hohe Mietminderung vorgenommen und das Gericht erkennt auf weniger Mietminderung, muss der Mieter für den Differenzbetrag den Anteil selbst tragen. Bei einer Mietminderung sollte man deshalb so vorgehen, dass man im Falle des Rechtsstreíts immer auf der richtigen Seite steht.

Nachdem also während des Tages auch Tagesgeräusche Einfluss nehmen, kann man eine Lärmbelästigung durch Musik sicher nicht so hoch bei einer Mietminderung ansetzen wie wenn diese ab 20 Uhr oder gar nach Mitternacht erfolgt. Wenn jemand pauschal vorgeht - auf die Gesamtkaltmiete bezogen die Mietminderung - sollten aus meiner Sicht mehr als 5 % nicht überschritten werden. Eine andere Möglichkeit ist, Lärmbelästigungen nach 20 Uhr, insbesondere nach 22 Uhr und noch später in einem Zeitplan zu erfassen und dann den Tagesmietzins zu berechnen und aus diesem dann die Berechnung vorzunehmen. Hierzu bedarf es jedoch einer umfassendne Arbeit und der jeweiligen Abklärung der Höhe nach mit jemand, der sich auskennt.

Gruss Günter

Meine Nachbarin hört gerne laute Musik ( ich im übrigen auch,
aber ich benutze Kopfhörer).
Diese Musik dringt ständig hämmernt in der Mittagszeit, an
Sonn und Feiertagen und ansonsten auch oft durch die Wand in
meine Wohnung.
Wir wohnen in der 4 Etage eines Miethauses und haben Terassen,
die aneinander grenzen.
Muss ich mir, wie heute vormittag geschehen, stundenlang das
Radioprogramm meiner Nachbarin anhören?
Sie hat das Radio auf volle Pulle, die Terassentür auf und ich
kann wirklich jedes Wort verstehen.
Ich tanze auch gerne, liebe laute Musik, aber respektiere die
ruhe meiner Nachbarn.
Meine Nachbarin meint sie hört halt gerne laute Musik und mein
Pech, dass ich mit der Terasse an ihre grenze.
Dieses Gehämmer nebenan macht mich wirklich agressiv.
Unser Vermieter (SPar und Bauverein) hat uns zum Gespräch
einen Sozialpädagogen vorbei geschickt, der mir im
Einzelgespräch mit mir, sagte er könne eigentlich nichts tun
und dürfe keine POosition beziehen.

Gruss Günter

Hi Speedy!
Wenn beide Mieterinnen den selben Musikgeschmack haben, müssen sie nicht gleichzeitig Musik spielen, sondern abwechselnd: Die eine spielt, die andere hört zu. Außerdem kann man gut zu Musik einschlafen, wenn sie einem gefällt.
Musikalische Grüße
Franz

ich stelle mir das witzig vor, wenn die beiden mieterinnen den
gleichen geschmack hätten und die boxen aufdrehen würden das
die hütte wackelt. allerdings die armen anderen mieter!

ich habe auch schon mal in so einem haus gewohnt. das waren
aber alles junge leute und da war es gang und gebe dass da die
boxen brüllten. aber irgendwann will auch der der die musik so
laut hat mal seine ruhe . und dann ???

)

mfg
highspeed24

Wenn die Musikinteressen gleich wären, könnte man natürlich
auf Gehörschutz verzichten.

Hallo Franz,

das ist eine schöne Theorie.
Aber i nder Praxis müsste dann wohl die eine bei der anderen Einziehen.

Wie mein Vater schon bei Zimmer nebenan früher mal feststellen musste als ich noch daheim wohnte:

„Wenn man bei dir im Zimmer steht klingt das echt gut. Aber bei mir drüben kommen eben nicht alle Töne an, da ist das nur Krach.“

Bei zwei nebeneinander liegenden Wohnungen ist das noch extremer.

Gruß Ivo

andere Erfahrung
Hallo Ivo,
das kommt wieder auf den Musiktitel an oder auf den Rhythmus. Das Gehirn ergänzt fehlende Töne, die von den Ohren nicht wahrgenommen werden, wenn der Song bekannt ist. Auch wenn neben mir ein Auto hält mit guter und lauter Musik, schalte ich das eigene Radio aus, um der anderen Musik zu lauschen.
Morgendliche Grüße
Franz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Franz,
dann trifft es nur weitere Unbeteiligte.

Gruss
Enno

Hallo,
wurde vor dem Sozialfuzzi schon mal das Gespräch unter vier Augen probiert ? Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß solche Streiterein lästig und länglich sein können, bevor eine Partei die Auskarte bekommt. Ich würde heute in jedem Fall eine gütliche Einigung vorziehen aber die Erfahrung muß man vermutlich erst selbst machen.

Gruss
Enno