Hello experts!
Supposing ein Mieter vergibt seinen Kellerraum mit Stromanschluss an einen anderen Mieter und will in seiner NK-Abrechnung weniger belastet werden, weil er auch weniger qm hat als alle anderen Mieter. Die Hausverwaltung argumentiert jedoch, dass Kellerräume nicht zum Wohnungsraum gehören und deshalb für die Abrechnung irrelevant sind. Wer hat und wer bekommt Recht?
Grüße
Franz
Hello experts!
Supposing ein Mieter vergibt seinen Kellerraum mit
Stromanschluss an einen anderen Mieter und will in seiner
NK-Abrechnung weniger belastet werden, weil er auch weniger qm
hat als alle anderen Mieter. Die Hausverwaltung argumentiert
jedoch, dass Kellerräume nicht zum Wohnungsraum gehören und
deshalb für die Abrechnung irrelevant sind. Wer hat und wer
bekommt Recht?
Die Hausverwaltung ist im Recht. Kellerräume sind in den Mietverträgen nicht als Wohnfläche berücksichtigt.
Gruss Günter
Die Hausverwaltung ist im Recht. Kellerräume sind in den
Mietverträgen nicht als Wohnfläche berücksichtigt.
Hast wieder mal Recht, gute Nacht, Günter!