möbliert vermieten

Hallo,

angenommen, man möchte eine Wohnung (teil)möbliert (Einbauküche und Schrank) vermieten. Was muss man dabei beachten? Kann man hier auch befristet vermieten?

Danke für die Antworten.

Grüßle Bea

Hallo Bea,

bei der Vermietung möbilierten Wonhraumes sollte man beachten, dass die entsprechenden Nebenkosten in der Miete enthalten sind. Zudem sollte beachtet werden, ob es sich um eine Wohnung innerhalb der Wohnung des Vermieters handelt oder ob die Wohnung als Dach- oder EG-Wohnung genutzt wird. Geklärt sein muss auf jeden Fall, sollte dies zutreffen, dass vertraglich geregelt werden muss, wie gemeinsam genutzte Räume benutzt werden können. Die Informationen sind - für weitere Hinweise - leider zu gering.

Gruss Günter

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Ok,

wichtig ist z. B., ob es nach neuem Mietrecht möglich ist, eine möblierte Wohnung befristet zu vermieten (neues Mietrecht).
Danke Grüßle Bea

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Hallo Bea,

selbstverständlich, wenn Du Eigenbedarf nach Ablauf der Frist geltend machen kannst. Sonst nicht. Wobei durchaus zu beachten ist, in welcher Form möbiliert vermietet wird, ob es in sich abgeschlossenen Räume einer Wohnung sind oder ob es Teil der Hauptwohnung ist. Deine Frage ist damit nicht pauschal zu beantworten. Meine Antowrt kann, auf Grund dessen was Du hier dargestellt hast, richtig sein, sie kann aber, unter gewissen Voraussetzungen der räumlichen und wohnlichen Verhältnisse auch falsch sein. Näheres, wenn gewünscht, sollten wir direkt klären. (Kontakt www-möb. Wohnung - "

Gruss Günter

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