Frage zum Mietvertrag

Hallo,
ich hätte da eine Frage…

Nehmen wir mal an, in einem Mietvertrag aus 08/2002 würde unter §22/Sonstige Vereinbarungen folgendes stehen:

„Der Mieter verpflichtet sich bei Auszug die Decken, Türen und Heizkörper weiss zu streichen sowie die Wände neu mit Rauhfasertapete zu tapezieren und weiss zu streichen. Der vom Vermieter eingebrachte Teppichboden ist bei Auszug in einem sauberen, gereinigten Zustand zu übergeben und ggf. zu ersetzen.“

Müsste der Vermieter nach Mietrecht alle aufgeführten Arbeiten ausführen? Unter welchen Umständen müsste der Tepichboden „ggf.“ ersetzt werden? Was wäre, wenn der Teppichboden zwar sauber, aber an einer bestimmten Stelle durch die dauerhafte Einwirkung eines Bürostuhls deutlich gezeichnet wäre?

Vielen Dank für Eure Meinugen!
Timo

Hallo,

„Der Mieter verpflichtet sich … einem
sauberen, gereinigten Zustand zu übergeben und ggf. zu
ersetzen.“

Müsste der Vermieter nach Mietrecht alle aufgeführten Arbeiten
ausführen?

Nein.

Unter welchen Umständen müsste der Tepichboden
„ggf.“ ersetzt werden? Was wäre, wenn der Teppichboden zwar
sauber, aber an einer bestimmten Stelle durch die dauerhafte
Einwirkung eines Bürostuhls deutlich gezeichnet wäre?

Das mit dem Bürostuhl ist normale Abnutzung. Der Mieter zahlt also nur die Grundreinigung.

Vielen Dank für Eure Meinugen!

Gerne

Diana

Hallo Timo,

:ich hätte da eine Frage…

Nehmen wir mal an, in einem Mietvertrag aus 08/2002 würde
unter §22/Sonstige Vereinbarungen folgendes stehen:

„Der Mieter verpflichtet sich bei Auszug die Decken, Türen und
Heizkörper weiss zu streichen sowie die Wände neu mit
Rauhfasertapete zu tapezieren und weiss zu streichen. Der vom
Vermieter eingebrachte Teppichboden ist bei Auszug in einem
sauberen, gereinigten Zustand zu übergeben und ggf. zu
ersetzen.“

Wenn dieser Passus ( ausdrücklich ) verhandelt wurde und dann unter § 22 eingetragen ist, handelt es sich um eine sogenannte Individualvereinbarung und dann muss renoviert werden.

Ist dagegen dieser Passus ohne ausdrückliche Verhandlung im Mietvertrag, kommt es darauf an, wer bei Einzug renoviert hat, welche Fristen für Schönheitsreparaturen vereinbart sind, wie lange das Mietverhältnis dauert, wann zuletzt renoviert wurde und ob eine sogenannte Quotenklausel vereinbart ist ( meist bei solchen Verträgen mit § 22 unter § 13-16 zu finden - dort sind prozentuale Regeln getroffen ).

Müsste der Vermieter nach Mietrecht alle aufgeführten Arbeiten
ausführen? Unter welchen Umständen müsste der Tepichboden
„ggf.“ ersetzt werden?

Der Teppichboden muss bei starker Beschädigung unter neu für alt ersetzt werden. Nutzungsdauer eines mittleren Bodens zehn Jahre. Die Monate der Mietzeit gelten als abgewohnt, es wäre als nur der Restwert fällig.

Was wäre, wenn der Teppichboden zwar

sauber, aber an einer bestimmten Stelle durch die dauerhafte
Einwirkung eines Bürostuhls deutlich gezeichnet wäre?

Ist die Wohnung geschäftlich genutzt worden und hat es hierzu eine Erlaubnis gegeben, liegt das Problem beim Vermieter. Dagegen liegt das Problem bei Dir, wenn Du möglicherweise ein Büro eingerichtet hast, von da aus Deine Geschäfte tätigst, der Vermieter aber nicht zugestimmt hat. Durch dei nicht vertragsgemässe Nutzung wäre dann ein Schaden entstanden.

Umstritten ist, hier besteht auch in der Fachwelt differenzierte Meinung, ob die Nutzung eines Bürostuhl und die starke Abnutzung nicht als Schaden durch den Mieter zu sehen ist. Ich tendiere zur Meinung jener, die die Auffassung vertreten, dass ein Mieter haftet, wenn er in einem Wohnzimmer oder anderem Raum, der nicht als Büro gedacht und geeignet ist, z.B. einen PC aufstellt und dort mit dem Bürostuhl durch Hin- und Herbewegen den Teppichboden überdurchschnittlich beansprucht. In diesen Fällen kann vom Mieter erwartet werden, dass er zum Schutz des Teppichboden einen Zusatzbeleg auf den Teppichboden legt. Dies kann ein eigener Teppich sein oder eine Matte, die zum Schutz elektrostatischer Entladungen unter dem Stuhl liegt.

Gruss Günter

Hallo,
da hab’ ich ja wohl Blödsinn geschrieben:

Müsste der Vermieter nach Mietrecht alle aufgeführten Arbeiten
ausführen?

Ich wollte natürlich fragen, ob der MIETER die Arbeiten ausführen muss?

Gruss :smile:
Timo