Heizkosten

Hallo,

es gibt ja unterschiedliche Umlageschlüssel bei Heiz- und Warmwasserkosten, 30/70, 40/60 und 50/50.
Wer bestimmt, welcher Schlüssel angewendet werden darf/soll, wenn im Mietvertrag keine Angabe dazu gemacht wird? Nehmen wir mal rein theoretisch an, eine andere Art der Verteilung würde dem Mieter einen Kostenvorteil von 100 Euro bringen, darf der Vermieter auch in so einem Fall die für den Mieter ungünstigste Verteilung wählen? Oder gibt es da so was wie eine Vorschrift, sich in der Mitte zu einigen? Gibt es in solchen Fällen eventuelle Sonderregelungen für Zweifamilienhäuser, die teils vom Vermieter bewohnt werden?

Danke im voraus und viele Grüße

Helen

Hallo,

es gibt ja unterschiedliche Umlageschlüssel bei Heiz- und
Warmwasserkosten, 30/70, 40/60 und 50/50.
Wer bestimmt, welcher Schlüssel angewendet werden darf/soll,
wenn im Mietvertrag keine Angabe dazu gemacht wird? Nehmen wir
mal rein theoretisch an, eine andere Art der Verteilung würde
dem Mieter einen Kostenvorteil von 100 Euro bringen, darf der
Vermieter auch in so einem Fall die für den Mieter
ungünstigste Verteilung wählen? Oder gibt es da so was wie
eine Vorschrift, sich in der Mitte zu einigen? Gibt es in
solchen Fällen eventuelle Sonderregelungen für
Zweifamilienhäuser, die teils vom Vermieter bewohnt werden?

Hallo Helen,

den Schlüssel für die Umlage legt der Vermieter fest. Nur in Ausnahmefällen - erfolgt recht selten - muss der Vermieter auf Antrag des Mieters den Schlüssel ändern. Hierbei muss der Mieter jedoch beweisen, dass er Schlüssel grob unbillig ist. Um dies beurteilen zu können, auch ob Aussicht auf Erfolg besteht, müsste man alle Daten kennen.

Der Vermieter darf in einem nur mit einem Mieter bewohnten Wohnhaus auch nach der Wohnfläche abrechnen. Ob dies zweckmässig ist, ist fraglich.

Gruss Günter