Widerspruch gegen Kündigung wg. Eigenbedarf

Hallo,

bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss ja innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Meine Frage: sollte dieser Widerspruch per Anwalt eingelegt werden oder kann der Mieter das selbst erledigen - und in welcher Form muss das passieren? (Formulierungen, Einschreiben …)?

Gruß

Norbert

Hallo,

bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss ja innerhalb eines
Monats Widerspruch eingelegt werden.
Meine Frage: sollte dieser Widerspruch per Anwalt eingelegt
werden oder kann der Mieter das selbst erledigen - und in
welcher Form muss das passieren? (Formulierungen, Einschreiben
…)?

Hallo Norbert,

gegen eine Kündigung kann der Mieter selbst mit einem Widerspruch reagieren. Dafür ist kein Anwalt erforderlich. Das BGB sieht bei Widersprüchen vor, dass der Mieter wegen eine besonderen Härte den Widerspruch begründet und darauf verweist, dass z.B. derzeit zu zumutbaren Bedingungen kein angemessener Ersatzwohnraum zu finden ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für deine hilfreiche Antwort und einen schönen Tag noch!

Gruß

Norbert