BAugerüst im Garten

Hallo liebe Leute,
meine Freudin kam letztens nach der Arbeit heim und fiel aus allen Wolken, weil in ihrem Garten und auf der Terrasse ein Baugerüst aufgestellt war. Die halbe Terrasse ist jetzt nicht mehr benutzbar, die Bretter vom Baugerüst nehmen soviel Licht, dass sie tagsüber das Licht einschalten muss. Das Gerüst versperrt sogar den Ausgang durch die Terrassentür total beknackt.
Der Vermieter hat nichts davon angekündigt, nicht mal einen Aushang im Treppenhaus oder Ähnliches. Nach seiner Aussage dauert dieser Zustand 8-9 Wochen, aber die Bauarbeiter sprechen von mindestens 3 Monaten.
Wir fragen uns jetzt, ob man sich in einer Form wehren kann, Mietminderung verlangen kann. Meine Freundin hatte sich extra für den Sommer Gartenmöbel gekauft, neue Pflanzen eingesetzt etc und jetzt das.
Was meint ihr?

Vielen Dank, falls jemand Rat weiss!

slow cat

Hallo liebe Leute,
meine Freudin kam letztens nach der Arbeit heim und fiel aus
allen Wolken, weil in ihrem Garten und auf der Terrasse ein
Baugerüst aufgestellt war. Die halbe Terrasse ist jetzt nicht
mehr benutzbar, die Bretter vom Baugerüst nehmen soviel Licht,
dass sie tagsüber das Licht einschalten muss. Das Gerüst
versperrt sogar den Ausgang durch die Terrassentür total
beknackt.
Der Vermieter hat nichts davon angekündigt, nicht mal einen
Aushang im Treppenhaus oder Ähnliches. Nach seiner Aussage
dauert dieser Zustand 8-9 Wochen, aber die Bauarbeiter
sprechen von mindestens 3 Monaten.
Wir fragen uns jetzt, ob man sich in einer Form wehren kann,
Mietminderung verlangen kann. Meine Freundin hatte sich extra
für den Sommer Gartenmöbel gekauft, neue Pflanzen eingesetzt
etc und jetzt das.
Was meint ihr?

Hallo,

leider kommen solche Probleme immer wieder auf. Eine Terrasse gehört zur Nutzung der Wohnung. Insoweit liegt eine erhebliche Einschränkung an der Mietsache in solchen Fällen vor. Grundsätzlich darf durch Baumassnahmen keine Türe versperrt werden. Hier kann daher verlangt werden, dass die Gerüstteile entfernt werden. Eine Mietminderungn ist in solchen Fällen immer möglich, weil im Sommer während der Bauarbeiten die Terrasse nicht benutzt werden kann - wer will sich schon vor Bauarbeiter halbnackt legen - oder grillen und jederzeit mit Farbe oder Verputz auf dem Essen rechnen ? Soweit der Mieter Blumen oder Sträucher angepflanzt hat, weil dies lt. Mietvertrag auch erlaubt ist, haftet der Vermieter ( für den Schaden der Baufirma )

Grundsätzlich kann man allgemein in solchen Fällen hinweisen, wenn es einen Mietspiegel gibt, dass der dort aufgeführte prozentuale Anteil an der Miete - wird oft mit 5 % - 10 % Zuschlag ausgewiesen - bei eienr Mietminderung gekürzt werden kann. Sonst muss man pauschale Abzüge vornehmen. Sie sind allgemein gen Süden mit mindestens 25-30 EURO , gen Norden bis 20 EURO anzusetzen.

Ein besonderes Problem stellt dann noch die bei vielen Bauobjekten notwendige Abdeckung der Fenster dar. Hierbei treten mindestens zwei Problemfelder auf. Einerseits ist natürliches Licht nicht ausreichend oder gar nicht möglich. Es entstehen Mehrkosten durch die Rundumbeleuchtung, die man im Prinzip nur durch eine pauschale einmalige Mietminderung geltend machen kann. Hier muss man also ausrechnen welche Lampen brennen, deren Wattleistung und Verbrauch pro Tag und die Kosten, die dadurch entstehen.

Das andere Problem ist, dass die Fenster nicht geöffnet werden können und eine ausreichende Belüftung der Wohnung , insbesondere an heissen Sommertagen, nicht möglich ist. Hier wird eine weitere, ganz erhebliche Einschränkung vorliegen. Auch dies führt zur Mietminderung.

Zudem kommt es natürlich, zumindest wenn es regnet, zu weiteren Beeinträchtigungen. Durch den umfangreichen Schmutz um das Haus trägt man bei Regenwetter den Dreck ins Haus und es muss mehr gereinigt werden. Diese Mehrkosten sind vom Vermieter zu vertreten und deshalb auch zu bezahlen.

In allen Fällen ist zu beachten, dass dem Vermieter schriftlich der Mangel erklärt werden muss, auch die Mietminderung und etwaige Schadenersatzansprüche ( Blumen, Strom, Reinigung ). Ferner sollte ein Mieter stets erklären, dass die Miete unter Vorbehalt bezahlt wird, um sich jederzeit auch höhere Mietminderungen vorzubehalten.

Mir sind aus der Praxis freiwillige Fälle bekannt, wo Vermieter auf eine Monatsmiete verzichtet haben, was dann etwas 33 1/3 % monatlich entspricht. Mir sind Fälle bekannt, wo Vermieter auf den Anteil der Terrasse verzichtet haben und solche, wo Vermieter grundsätzlich auf nichts verzichten wollten.

In Zusammenhang mit der Terrasse ist mir nur ein Urteil des AG Eschweiler bekannt, das 15 % erlaubt hat bei fehlender Terrassennutzung. Für sonstige Bauarbeiten gibt es zahlreiche Urteile. Ab 5 % Mietminderung. Mein Vorschlag ist, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, mit diesem über die Mietminderung zu verhandeln, gleichzeitig aber schriftlich Mietminderung geltend zu machen. Und eine Vereinbarung sollte immer schriftlich fixiert und genau bekannt sein.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für deine ausführliche Antwort. Das ist ja alles ganz interessant. Wir werden mal sehen, wie er auf das Schreiben reagiert und auf jeden fall 10 % rausschlagen.

Danke sehr!!!

Gruss slow cat