Marklerproblem

Hey Allwissende,
wie oft wöchentlich muss ein Mieter einer Marklerin mit einem neuen Mieter Zutritt zu dem neu zu vermietenden Wohnraum gewähren, und muss der alte Mieter auch Samstags, Sonntags und Feiertags Zutritt gewähren.

Hat der alte Mieter während der Besichtigung das Recht auf Mängel bzw. Probleme in dem Wohnraum hinzuweisen, auch wenn die Marklerin ausdrücklich sagt, dass die Wohnung keine Mängel besäße?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
L10N

Hey Allwissende,
wie oft wöchentlich muss ein Mieter einer Marklerin mit einem
neuen Mieter Zutritt zu dem neu zu vermietenden Wohnraum
gewähren, und muss der alte Mieter auch Samstags, Sonntags und
Feiertags Zutritt gewähren.

Hat der alte Mieter während der Besichtigung das Recht auf
Mängel bzw. Probleme in dem Wohnraum hinzuweisen, auch wenn
die Marklerin ausdrücklich sagt, dass die Wohnung keine Mängel
besäße?

Hallo,

die Besichtigungsrechte bei einem Verkauf oder einem Auszug sind im Mietvertrag geregelt. Steht dort, dass bis 20 Uhr während der Woche besichtigt werden darf, muss eine Besichtigung bis spätestens 20 Uhr abgeschlossen sein. Der Makler hat jedoch bei Beruftstätigen eine Besichtigung mindestens vier Tage zuvor anzumelden und kann nicht jeden Tag erscheinen. Am Samstag und an Sonn- und Feiertagen kann der Makler nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten in die Wohnung; wenn keine Zeiten im Mietvertrag vereinbart sind, muss der Mieter dem Makler an diesen Tagen keinen Zutritt erlauben.

Die immer wieder gestellte Frage ist, ob ein Mieter während einer Wohnungsbesichtigung des Nachmieters oder eines Käufers ungefragt auf Mängel hinweisen darf. Die Fragen sind klar mit Nein zu beantworten. Dies ergibt sich auch daraus, dass der jetzige Mieter durch dieses Verhalten eine Neuvermietung und/oder einen Verkauf vereitelt. Dies führt dann möglicherweise zu einem Schadenersatzanspruch. Wenn der neue Mieter an den jetzigen Mieter jedoch eine Frage stellt, muss die Frage wahrheitsgemäss beantwortet werden. Hat der Makler oder der Vermieter eine Auskunft untersagt, so kann der jetzige und sollte, den Interessenten hinweisen, dass ihm untersagt wurde ( vom wen dann ruhig nennen) dass er Auskunft geben darf. Bei 99,5 % der Interessenten dürfte es spätetens jetzt „klingeln“. Der Mieter hat sich hier auch nicht naccteilig geäussert. Er hat lediglich wahrheitsgemäss hingewiesen, dass er keine Auskunft zum Zustand oder zu Mängel an der Mietsache geben darf.

Soweit allgemein zu Fragestellungen, die sich in solchen Fällen ergeben können.

Gruss Günter

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Heißt das jedoch, dass dem Mieter das Recht entzogen wird, seine Meinung über die Wohnung zu äußern?

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Heißt das jedoch,
dass dem Mieter das Recht entzogen wird, seine Meinung über
die Wohnung zu äußern?

Hallo,

sicher nicht. Du darfst ja Deine Meinung auf Fragen darlegen oder wenn der Vermieter es Dir verbieten sollte, auf ihn verweisen. Ich finde, dass jeder Interessent durchaus packt, was damit gemeint ist.

Gruss Günter

kein Maulkorb
Der Vermieter darf dem Mieter keinen Maulkorb verpassen.

dass dem Mieter das Recht entzogen wird, seine Meinung über
die Wohnung zu äußern?

Hallo,

sicher nicht. Du darfst ja Deine Meinung auf Fragen darlegen
oder wenn der Vermieter es Dir verbieten sollte, auf ihn
verweisen. Ich finde, dass jeder Interessent durchaus packt,
was damit gemeint ist.

Gruss Günter

Die immer wieder gestellte Frage ist, ob ein Mieter während
einer Wohnungsbesichtigung des Nachmieters oder eines Käufers
ungefragt auf Mängel hinweisen darf. Die Fragen sind klar mit
Nein zu beantworten. Dies ergibt sich auch daraus, dass der
jetzige Mieter durch dieses Verhalten eine Neuvermietung
und/oder einen Verkauf vereitelt.

Woraus ergibt sich das? Vertagliche Nebenpflicht, die die Rspr. entwickelt hat?

Mir ist nicht ganz klar, wie eine Neuvermietung durch wahrheitsgemäße (!) Aussagen vereitelt werden könnte.

Hallo,

es ist nicht Deine Aufgabe, wenn ein Nachmieter sich nicht erkundigt, von Dir aus auf Mängel hinzuweisen. Du verhinderst damit möglicherweise eine Vermietung. Der entstehende Schaden kann der Vermieter Dir berechnen. Gehe mal davon aus, dass der einzige Verhandlungspartner für eine Vermietung der Wohnung nur Dein Vermieter ist.

Gruss Günter

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