Wenn 3 Nachmieter gestellt werden, ist man normalerweise dem Mietvertrag entbunden.
Was aber wenn 3 feste Zusagen da sind und alle 3 nach mehreren Überlegungen doch nicht die WOhnung wollen. Ist dann der Mieter weiter für die Miete verantwortlich ?
Gibt es sonst noch Möglichkeiten aus dem Vetrag heraus zu kommen damit man das Problem der doppelten Miete nicht hat ?
Hi,
Wenn 3 Nachmieter gestellt werden, ist man normalerweise dem
Mietvertrag entbunden.
schon das ist falsch…
Gibt es sonst noch Möglichkeiten aus dem Vetrag heraus zu
kommen damit man das Problem der doppelten Miete nicht hat ?
ja, durch Einigung mit dem Vermieter.
Gruß,
Micha
Hallo
Wenn 3 Nachmieter gestellt werden, ist man normalerweise dem
Mietvertrag entbunden.
Ein weit verbreitetes Märchen … und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute
Ein entsprechendes Recht zur Nachmieterstellung des Mieters besteht nur dann, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, z. B. durch eine Nachmieterklausel. Dabei ist zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel zu unterscheiden.
Enthält der Mietvertrag dagegen keine entsprechende Regelung zugunsten des Mieters, besteht für den Vermieter grundsätzlich keine Verpflichtung, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Die Stellung von zumutbaren Ersatzmietern durch den Mieter ändert daran nichts. Selbst die vom Vermieter geäußerte Bereitschaft, vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i.d.R. nicht die Bindungswirkung einer vertraglichen Nachmieterklausel.
Im Zivilrecht gilt der allgemeine Grundsatz, dass Verträge zu halten sind ( „pacta sunt servanda“). Dem trägt für das Mietrecht § 537 Abs. 1 BGB Rechnung. Danach wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechtes verhindert wird.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten aus dem Vetrag heraus zu
kommen damit man das Problem der doppelten Miete nicht hat ?
Nur mit Einverständis des Vermieters - Mietaufhebungsvertrag
Gruss
Marie
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