Quadratmeter Dachgeschoss ausrechnen

Hallo an alle,
wie rechnet man denn die Quadratmeterzahl für eine Dachgeschosswohnung aus. Ich hab’ mal davon gehört, dass die Fläche unter Dachschrägen nicht dazugehören.
Stimmt das?
Wäre es unter solchen Umständen möglich, den Mietpreis dadurch zu mindern?
Ist es so, dass jeder Raum mit in die Berechnung geht? Also auch Keller, etc.?

Danke für die Antworten :wink:

sed

highspeed24

Hallo,
was die hier ansprichts ist die Wohnflächenverordnung. Am 1.1.04
ist eine neue in Kraft getreten. Grundsätzlich richtet sich die
WOhnflächenverordnung nur nach Wohnungen die öffentlich
gefördert wurde. Sie kann allerdings auch auf frei finanzierte
Objekte angewendet werden.

  1. was wird wie berechnet…

Grundsätzlich gilt für die Berechnung der Wohnfläche:

Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1 Meter: keine
Anrechnung,

Raumteile mit einer Höhe über 1, aber unter 2 Metern:
50prozentige Anrechnung.

Raumteile mit einer Höhe über 2 Metern: volle Anrechnung auf die
Wohnfläche.

Kleinere Bauteile wie

Tür- und Fensterumrahmungen,

Tür- und Fensterbekleidungen,

Fuß- und Sockelleisten,

frei liegende Installationen (z.B. Zähleruhren, Rohre,
Wasserhähne etc.),

fest eingebaute Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- oder
Duschwanne sowie

Einbaumöbel

wirken sich dagegen nicht mindernd auf die Wohnfläche aus, weil
sie nach Auffassung des Gesetzgebers in ihren geringen
Auswirkungen die Nutzbarkeit der Wohnfläche nicht schmälern. Das
heißt, diese Bauteile werden bei der Berechnung der Wohnfläche
einfach so behandelt, als wären sie nicht da.

Gemessen wird übrigens mit den „lichten“ Maßen, d.h. man misst
von verputzter Wand zu verputzter Wand. Es ist aber auch die
computergestützte Berechnung anhand der Bauzeichnungen
zulässig.
Je verwinkelter eine Wohnung ist desto schwieriger wird also
meist die korrekte Ermittlung der Wohnfläche. Wer Zweifel an den
vom Vermieter getroffenen Angaben hat, aber aufgrund des
komplizierten Zuschnitts der Wohnung nicht mit der Messung
zurecht kommt, kann mit dem Mieterverein Kontakt aufnehmen und
die Wohnung gegen eine Aufwandsentschädigung von einem Profi
vermessen lassen. Bei einer Wohnung bis 80 Quadratmeter kostet
die Vermessung 40 Euro zuzüglich Fahrtkosten, bei Häusern,
Maisonettewohnungen, Wohnungen mit Dachschrägen oder besonders
verwinkelten Grundrissen zwischen 50 und 80 Euro, ebenfalls plus
Fahrtkosten.

  1. was gehört alles dazu…

Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der
Wohnung, Waschküchen, Speicherabteile, Trockenräume,
Heizungsräume, Garagen und ähnliche Zubehörräume zählen nicht
zur Wohnfläche!
Zubehörräume sind also ganz allgemein solche Räume, die
außerhalb der Wohnung liegen und in erster Linie zum Abstellen
von Sachen gedacht sind und nicht als Aufenthaltsraum für
Bewohner, weder vorrübergehend noch dauernd.
Aber Achtung: Wie erwähnt gehören Abstell- und ähnliche
Nebenräume, die innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung liegen
und die Haushaltsführung erleichtern, durchaus zur Wohnfläche.
Auch ein typischer Hobbyraum ist kein Zubehörraum, weil er per
Definition nicht zum Abstellen von Sachen benutzt, sondern
gerade dem Aufenthalt von Menschen dienen soll, die dort ihr
Hobby pflegen. Die Grundfläche von Hobbyräumen kann also im
Regelfall mit 50 Prozent der Wohnfläche angerechnet werden,
vorausgesetzt der Raum ist ausschließlich der betreffenden
Wohnung zugeordnet und nicht für mehrere Mieter da. Gleiches
gilt für den (ausgebauten) Dachboden, wenn dieser räumlich
unmittelbar mit einer bestimmten Wohnung verbunden ist und nur
von dem betreffenden Mieter mit bewohnt wird.

Leider muss man eines zu der ganzen Vermesserei sagen:
Der Mieter kann auch wenn die WOhnung kleiner als im Mietvertrag
ist, auch bei Überschreitungen über 10% nicht das Recht den
Mietzins nachträglich zu mindern. Außer es wurde dem Mieter eine
bestimmte Größe der Wohnung vorgegeben, die durch die kleiner
tatsächlichw Wohngröße dann nicht mehr gegeben ist. Dies trifft
auch vor wenn ein ganz bestimmter Quadratmeterpreis vorgegeben
wurde.
Im Gegensatz dazu darf der Vermieter dann aber auch keine Miete
mehr nachverlangen, wenn er eine kleinere Angabe der Wohnung
gemacht hat und sich herausstellt, dass die WOhnung nach dem
Messen größer ist.
Anders ist hier die Umlage der Nebenkosten die auf die
tatsächlichen Quadratmeter angeglichen ist. Hat der Vermieter
eine zu große Quadratmeterzahl zu Grunde gelegt und damit zuviel
an Nebenkosten kassiert, hat der Mieter das recht auch
rückwirkend den überschüssigen betrag zurückzufordern oder
aufzurechnen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben,

mfg

highspeed24

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Hallo,
was die hier ansprichts ist die Wohnflächenverordnung. Am
1.1.04
ist eine neue in Kraft getreten. Grundsätzlich richtet sich
die
WOhnflächenverordnung nur nach Wohnungen die öffentlich
gefördert wurde. Sie kann allerdings auch auf frei finanzierte
Objekte angewendet werden.

  1. was wird wie berechnet…

Grundsätzlich gilt für die Berechnung der Wohnfläche:

A) Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1 Meter: keine
Anrechnung,

B) Raumteile mit einer Höhe über 1, aber unter 2 Metern:
50prozentige Anrechnung.

C) Raumteile mit einer Höhe über 2 Metern: volle Anrechnung auf
die Wohnfläche.

Eine Kleine Anmerkung: Flächen unter einem Dachflächenfenster (B und eventuell auch A) werden m.E. zu 100% angerechnet.
Oder haben die was geändert?

Grüßle

Winni

Hallo Winni,

nein, da hat sich nichts geändert. Dein Hinweis trifft zu.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der
Wohnung, Waschküchen, Speicherabteile, Trockenräume,
Heizungsräume, Garagen und ähnliche Zubehörräume zählen nicht
zur Wohnfläche!
Zubehörräume sind also ganz allgemein solche Räume, die
außerhalb der Wohnung liegen und in erster Linie zum Abstellen
von Sachen gedacht sind und nicht als Aufenthaltsraum für
Bewohner, weder vorrübergehend noch dauernd.
Aber Achtung: Wie erwähnt gehören Abstell- und ähnliche
Nebenräume, die innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung liegen
und die Haushaltsführung erleichtern, durchaus zur Wohnfläche.

Hallo highspeed,

wenn ich dich richtig verstanden habe, gilt also ein Treppenaufgang unter den man vielleicht noch Kisten unterbringen kann und nicht beheizt wird NICHT zur Wohnfläche. Der Treppenaufgang wird benutzt um in die Wohnung zu gelangen.

Grüße
Vince

Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der
Wohnung, Waschküchen, Speicherabteile, Trockenräume,
Heizungsräume, Garagen und ähnliche Zubehörräume zählen nicht
zur Wohnfläche!
Zubehörräume sind also ganz allgemein solche Räume, die
außerhalb der Wohnung liegen und in erster Linie zum Abstellen
von Sachen gedacht sind und nicht als Aufenthaltsraum für
Bewohner, weder vorrübergehend noch dauernd.
Aber Achtung: Wie erwähnt gehören Abstell- und ähnliche
Nebenräume, die innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung liegen
und die Haushaltsführung erleichtern, durchaus zur Wohnfläche.

Hallo highspeed,

Hallo Vince,

ob eine Treppe zur Wohnfläche ( der Raum, den die Treppe einnimmt inkl. Öffnung ) zur Wohnfläche gehört oder nicht hängt davon ab, ob sich die Treppe in der Wohnung ( wenn sie aus zwei Etagen besteht ) befindet oder ausserhalb der Wohnung. Treppenräume ausserhalb der Wohnung dürfen nicht zur Wohnfläche gezählt werden. Treppenräume in einer Wohnung zählen zur Wohnfläche.

Gruss Günter

wenn ich dich richtig verstanden habe, gilt also ein
Treppenaufgang unter den man vielleicht noch Kisten
unterbringen kann und nicht beheizt wird NICHT zur Wohnfläche.
Der Treppenaufgang wird benutzt um in die Wohnung zu gelangen.

Grüße
Vince

Hallo Vince,

ob eine Treppe zur Wohnfläche ( der Raum, den die Treppe
einnimmt inkl. Öffnung ) zur Wohnfläche gehört oder nicht
hängt davon ab, ob sich die Treppe in der Wohnung ( wenn sie
aus zwei Etagen besteht ) befindet oder ausserhalb der
Wohnung. Treppenräume ausserhalb der Wohnung dürfen nicht zur
Wohnfläche gezählt werden. Treppenräume in einer Wohnung
zählen zur Wohnfläche.

Gruss Günter

Hallo Günter,

man schließt die Außentür auf und steht direkt vor der Treppe (ca. 5 qm Raum). Geht man die Treppe hoch steht man vor einer weiteren Tür, die in die Wohnung führt.

Grüße
Vince

Hallo Vince,

ob eine Treppe zur Wohnfläche ( der Raum, den die Treppe
einnimmt inkl. Öffnung ) zur Wohnfläche gehört oder nicht
hängt davon ab, ob sich die Treppe in der Wohnung ( wenn sie
aus zwei Etagen besteht ) befindet oder ausserhalb der
Wohnung. Treppenräume ausserhalb der Wohnung dürfen nicht zur
Wohnfläche gezählt werden. Treppenräume in einer Wohnung
zählen zur Wohnfläche.

Gruss Günter

Hallo Günter,

man schließt die Außentür auf und steht direkt vor der Treppe
(ca. 5 qm Raum). Geht man die Treppe hoch steht man vor einer
weiteren Tür, die in die Wohnung führt.

Hi,

ich würde bei allen sonstigen Unklarheiten dazu tendieren, dass die Fläche keine Wohnfäche ist. Sollte sie aber als Abstellraum dienen und ist sonst von niemand zugänglich, müsste es als Wohnfläche gerechnet werden.

Gruss Günter

Hallo Günther,

heißt das mal verkürzt, wenn ich alleine den Schlüssel für unten habe, ist es ja meiner Wohnfläche zuzurechnen, oder?
Wenn aber unten noch ne Wohnung abgeht, ist das dann mir nicht zuzurechnen?
Wie wäre es denn mit einem größeren Treppenabsatz vor der OG-Tür?
Es geht nicht weiter, höchstens noch eine Bodenluke.
Fragen über Fragen

Danke im Voraus für Deine kompetenten Antworten

Winni

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Hallo Vince,

ob eine Treppe zur Wohnfläche ( der Raum, den die Treppe
einnimmt inkl. Öffnung ) zur Wohnfläche gehört oder nicht
hängt davon ab, ob sich die Treppe in der Wohnung ( wenn sie
aus zwei Etagen besteht ) befindet oder ausserhalb der
Wohnung. Treppenräume ausserhalb der Wohnung dürfen nicht zur
Wohnfläche gezählt werden. Treppenräume in einer Wohnung
zählen zur Wohnfläche.

Gruss Günter

Hallo Günter,

man schließt die Außentür auf und steht direkt vor der Treppe
(ca. 5 qm Raum). Geht man die Treppe hoch steht man vor einer
weiteren Tür, die in die Wohnung führt.

Hi,

ich würde bei allen sonstigen Unklarheiten dazu tendieren,
dass die Fläche keine Wohnfäche ist. Sollte sie aber als
Abstellraum dienen und ist sonst von niemand zugänglich,
müsste es als Wohnfläche gerechnet werden.

Gruss Günter

Hallo Günther,

heißt das mal verkürzt, wenn ich alleine den Schlüssel für
unten habe, ist es ja meiner Wohnfläche zuzurechnen, oder?
Wenn aber unten noch ne Wohnung abgeht, ist das dann mir nicht
zuzurechnen?

Hallo Winni,

sehe es mal von der Seite. Wenn es eine Treppe ist und es geht eine weitere Wohnung ab, dann ist es letztlich ein Treppenhaus. Und Treppenhäuser können grundsätzlich als Wohnfläche bei Mietwohnungen nicht berücksichtigt werden.

Befindet sich aber die Treppe hinter einem Eingang und danach kommt nochmals der tatsächliche Wohnungseingang, dann ist dies ein vorgelagerte Raum, der als Lagerfläche genutzt werden kann. Er kann aber auch als Diele genutzt werden. Die Fläche wäre dann auch zu berücksichtigen. Es ist zumindest dann ein Nebenraum, der keinem Kellerraum und auch keiner Bühne gleichgestellt ist.

Wie wäre es denn mit einem größeren Treppenabsatz vor der
OG-Tür?

Alles was ausserhalb der Wohnung ist, ist nicht zu berücksichtigen. Alles was innerhalb der Wohnung ist, ist zu berücksichtigen. Man kann aber in solchen Fällen tatsächlich sich nur abschliessend eine Meinung bilden, wenn man die örtlichen Verhältnisse kennt oder Baupläne liest. Daher kann eine solche Frage allgemein gehalten Hinweise geben.

Es geht nicht weiter, höchstens noch eine Bodenluke.

Es gibt natürlich - ich weiss, es wird nun noch komplizierter - Wohnungen, die sich auf zwei Etagen verteilen. Nun ist die Fläche für die Treppe als Wohnfläche zu berücksichtigen. Sie kann aber bei der Berechnung nur einmal berücksichtigt werden. Denn der Aufgang zum oberen Teil einer Wohnung ist letztlich offen und kann nicht genutzt werden ( ausser zum Luft holen und für Staubverwirbelungen). In solchen Wohnungen muss also einmal die Grundfläche berechnet werden und im oberen Teil die Grundfläche unter Abzug der geöffneten Fläche, die durch die Treppe entsteht.

Gruss Günter