Hallo an alle,
angenommen, man soll die Kaution für eine Wohnung bei einer Bank hinterlegen. (Wird irgendwie angelegt oder so).
Bekommt man bei Rückerhalt der Kaution auch die dafür angerechneten Zinsen gutgeschrieben?
MfG
sed
Hallo an alle,
angenommen, man soll die Kaution für eine Wohnung bei einer Bank hinterlegen. (Wird irgendwie angelegt oder so).
Bekommt man bei Rückerhalt der Kaution auch die dafür angerechneten Zinsen gutgeschrieben?
MfG
sed
Hallo an alle,
angenommen, man soll die Kaution für eine Wohnung bei einer
Bank hinterlegen. (Wird irgendwie angelegt oder so).
In der Regel in Form eines Sparbuchs.
Bekommt man bei Rückerhalt der Kaution auch die dafür
angerechneten Zinsen gutgeschrieben?
Der Inhalt der Abrechnung muss den Anforderungen des § 259 BGB entsprechen. Aus ihr muss sich die Höhe der Kautionssumme einschließlich der Zinsen ergeben. Eventuelle Gegenforderungen müssen nachvollziehbar nach Grund und Höhe dargelegt werden.
Gruss
Marie