Hallo,
ganz allgemein,
der Mieter hat dem Vermieter mit Nachmietinteressenten grundsätzlich den Zutritt zur Wohnung zu erlauben. Lehnt er dies ab, so macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn dem Vermieter Mietausfälle entstehen. Mieter und Vermieter haben hierbei grundsätzlich die Zeiten zu beachten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Mieter und Vermieter können jedoch auch andere Fristen/Zeiten vereinbaren.
Ist ein Mieter berufstätig, so hat der Vermieter mindestens vier Tage zuvor den Termin mitzuteilen, in anderen Fällen mindestens zwei Tage zuvor. Dies ist in der Rechtssprechung so entwickelt worden.
Der Vermieter/Makler kann keineswegs kurzfritig Termine vereinbaren oder gar plötzlich vor der Türe stehen. Er hat neben seinen eigenen Interessen auch die des Mieters zu beachten.
eine Mietpartei ist wegen einer falschen Nebenkostenabrechnung
beim Anwalt. Wegen der Ausbleibenden Zahlung stellt der
Vermieter auch bei weit unter 20 Grad die Heizung nicht mehr
an. Aus diesen Umständen heraus kündigt die Mietpartei zum
01.09.04.
Heute abend (26.05.04) erfährt die Mietpartei mündlich vom
Vermieter, dass die Vermieter für morgen (27.05.04) schon
Termine für potenzielle Nachmieter gemacht hat. Natürlich ohne
Abstimmung mit der Mietpartei.
Ist das OK so?
Dieser Vermeiter hat Pech, wenn der Mieter ihm mitteilt, dass er keine Zeit hat.
Kann die Mietpartei den Zutritt für den Vermieter verweigern?
Für einen kurzfristigen Fall, wie im Beispeil genannt, ja. Ansonsten grundsätzlich nein.
Wie ist die Abstimmung mit weiteren Terminen?
Kann die Kaution der Mietpartei wegen der nicht geleisteten
Nachzahlung einbehalten werden?
Ein Vermieter kann vorhandene Guthaben stets mit etwaigen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten sind. Sicher kann dies aber, insbesondere wenn ohnehin ein Anwalt eingeschaltet ist, dieser klären.
Gruss Güner