Wann ist ein Besucher Mieter ?

Angenommen, der Mieter einer Wohnung erhält fast täglich Besuch seiner Freundin in den Abendstunden und über Nacht.
Der Mieter muß jedoch durchschnittlich ein- bis zweimal pro Woche Nachtdienst verrichten, sodaß er dann nicht in seiner Wohnung ist und auch keinen Besuch erhält, da seine Freundin in ihrer eigenen Wohnung schläft.
Können die Besuche der Freundin dann als „Mitmiete“ o.ä. ausgelegt werden (mit möglichen vertraglichen Verpflichtungen wie Übernahme eines Anteils der Mietkosten), oder handelt es sich ausschließlich um Besuche ?

Wie sind die allgemeingültigen Regeln (also bspw. ab wievielen Besuchen ohne Unterbrechung handelt es sich um „Mitmiete“) ?

Mit der Bitte um zahlreiche Diskussionsbeiträge und freundlichen Grüßen,
Thorsten

Hallo Thorsten,

Voraussetzung für einen Mieter ist die Tatsache, dass er an dem Ort, an dem eine Wohnung angemietet hat, er auch gemeldet ist. Besucher sind üblicherweise nicht am Ort des Mieters angemeldet. Wenn jedoch ein Lebenspartner dauerhaft in einer Mietwohnung aufgenommen wird, bedarf dies nach dem Urteil des BGH VIII ZR 371/02 der Zustimmun durch den Vermieter.

Probleme dürfte es jedoch in den Fällen, in denen eine Partnerin/ein Partner ständig anwesend ist, dann geben, wenn z.B. die Kosten des Wasserverbrauches nach Personen umgelegt wird. Zwar besteht keine rechtliche Verpflichtung hier anteilige Kosten zu übernehmen, doch sehe ich in der Verpflichtung gegenüber der Hausgemeinschaft schon eine nicht zumutbare Vorgehensweise, wenn ein Mieter ständig Besuche von derselben Person und auch ständig / überwiegend über Nacht hat und andere Mieter müssen dann die Nebenkosten für diese zusätzliche Person ( wenn nach Personen abgerechnet wird ) tragen.

Gruss Günter

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Hallo,
aber wann ist der PartnerIn „ständig anwesend“ ??

Viele Grüße,
Thorsten

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total off topic
sag mal thorsten, bekommst du nicht massig fehlermeldungen, wenn einen so ellenlangen text zitierst und dann nur eine zeile eigenen unten dran hängst?

mann kann unnötigen text auch löschen! das belastet dann vielleicht den server nicht ganz so doll (oder wie immer das kerlchen heißt…)

nix für ungut, ich wollts nur mal anregen.

gruß
ann

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Hallo,
aber wann ist der PartnerIn „ständig anwesend“ ??

Hallo,

wie bereits Dir direkt geantwortet, für Alle. Die ständige Anwesenheit, also der Lebensmittelpunkt ist eigentlich die Wohnung des Freundes, nicht die eigene Wohnung, in einer anderen Wohnung bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.

Sollte jedoch jemand zwar eine eigene Wohnung noch haben, aber überwiegend in einer anderen Mietwohnung wohnen, sollte sich der dortige Mieter einfach im Rahmen der Hausgemeinschaft mit der Frage befassen - vorausgesetzt, dass Wasser/Abwasser nach Personen abgerechnet wird - ob hier nicht freiwillig der Anteil an den Wasserkosten erhöht wird. Wer von 30 Tagen im Monat mehr als zwanzig in eienr fremden Wohnung verbringt, dort auch duscht, wohl auch Wäsche wäscht, sollte sich damit befassen. Ein Muss besteht nicht. Bei Wasseruhren spielt es natürlich keine Rolle. Dort wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.

Gruss Günter