Kautionsrückzahlung, fristlose Kündigung

Hallo,

eine Bekannte hat Ihre Wohnung, in der sie 2 Jahre gewohnt hat, wegen massivem Schimmelbefall fristlos gekündigt, nachdem mehrfache Aufforderung, Abmahnungen und Mietminderungen nichts bewirkt haben.

Der Vermieter hat nur geschrieben, dass er die fristlose Kündigung nicht anerkennt, sich aber sonst nicht weiter dazu geäußert. Er fordert auch momentan keine Mietnachzahlung oder Sonstiges.

Inzwischen hat sich ein Maler die Wohnung vorgenommen und den Schimmel übergestrichen. So erklärt sich wahrscheinlich auch der Schimmel, den die Bekannte hatte. Der war vermutlich auch schon beim Vormieter und wurde nur übergemalert.

Außerdem haben schon wieder Besichtigungen der Wohnung stattgefunden.

Kann sie jetzt auf ihrer fristlosen Kündigung bestehen und die Kaution in voller Höhe zurück verlangen? Oder muss sie eventuell noch die Malerkosten bezahlen?

Vielen Dank schon mal für die Anregungen!
Denise

PS: als kleiner Hinweis: Ich habe vor einiger Zeit hier schon mal die ganze Géschichte aufgeschrieben.

Hallo Denise,

ich schätze, dass es hier ohne Gerichtsverhandlung oder Anwälte keine Klärung geben wird. Der Vermieter wird die Kaution nicht freiwillig aushändigen.

Gruss Günter