Nochmal Frage zu lauter Musik der Nachbarin

Hallo,

ich hatte vor ein paar Wochen schon einmal Fragen zu dem Thema was ich tun kann, bei imenser Lärmbelästigung durch die Musik meiner Nachbarin.

Mich interessiert nun, wo ich die rechtlichen Grundlagen für eine eventuelle Mietminderung finde.
Kennt jemand die Quelle oder einen Verweis darauf? Und ist das wirklich rechtlich abgesichert dem Vermieter die Miete eventueöö zu mindern, wenn ein Nachbar Krach macht???

Und was genau muss der Vermieter eigentlich tun? Laut Aussage meines Vermieters kann er nichts tun, wie z.B. die Nachbarin abzumahmen.

Tausend, wirklich tausend Dank für jeden Tipp.

Gruss anna

Hallo Anna,

bei einer Lärmbelästigung durch einen Nachbarn hat der Vermieter dieser Wohnung seine Mieterin hinzuweisen, die Lärmbelästigung zu beenden. Sinnvollerweise kann er zuerst einmnal mit dieser Mieterin sprechen. Hilft dies nicht, muss er notfalls abmahnen und mit der Abmahnung die Kündigung des Mietverhältnisses androhen. Wenn es dann weiterhin nicht ruhig ist, muss er das Mietverhältnis kündigen. Er muss als Vermieter dann auch - und zwar ab der Lärmbelästigung sich eine Mietminderung zuschreiben lassen. Während des Tages ist sicher eine Mietminderung von höchstens 10 % möglich. Zwar hat das LG Chemnitz WM 94, 68 20 % anerkannt. Ich persönlich sehe diese in dem Urteil zutreffende Mietminderung nicht als grundsätzlichen Rahmen an.

Das AG Flensburg 63 b C 33/96 geht von einer Mietminderung von 40 % dann aus, wenn der Lärm bis in die Nacht hinein andauert. Das AG Braunschweig geht in einem Urteil ( WM 90, 147 ) sogar von 50 % aus. Ob und vor allem in welcher Höhe eien Mietminderung im jeweiligen Fall möglich sein kann, muss vor Ort geprüft werden.

Persönlich würe ich dazu neigen während des Tages nicht mehr als 5 % Mietminderung vorzunehmen, bei Lärmbelästigungen bis um 22 Uhr nicht mehr als 20 % und nach 22 Uhr bis 7 Uhr früh je nach Intensivität zwischen 50 % und 100 %. Ein Mieter sollte sich aber klar sein, dass er die Lärmbelästigungen beweisen muss. Also ein Protokoll erstellen. Und dann kann man auf jeden Fall nach 22 Uhr die Polizei holen, kann es jedoch auch während des Tages tun. Voraussetzung, dass es mit der Polizei klappt ist aber, dass diese nicht mit Blaulicht anfährt und sobald der Lärmbelästiger die Polizei erkennt sein Gerät auf Zimmerlautstärke stellt.

Gruss Günter

ich hatte vor ein paar Wochen schon einmal Fragen zu dem Thema
was ich tun kann, bei imenser Lärmbelästigung durch die Musik
meiner Nachbarin.

Mich interessiert nun, wo ich die rechtlichen Grundlagen für
eine eventuelle Mietminderung finde.
Kennt jemand die Quelle oder einen Verweis darauf? Und ist
das wirklich rechtlich abgesichert dem Vermieter die Miete
eventueöö zu mindern, wenn ein Nachbar Krach macht???

Und was genau muss der Vermieter eigentlich tun? Laut Aussage
meines Vermieters kann er nichts tun, wie z.B. die Nachbarin
abzumahmen.

Tausend, wirklich tausend Dank für jeden Tipp.

Gruss anna

Hallo Günter und Anna!

Günter: erstmal ´n Sternchen.

Auf dieser Grundlage habe ich meinem ehemaligen Vermieter mal den Tag versaut.
Wir wohnten in einem Mehr-Parteien Miethaus neben einer Dame, die unter ziemlich heftigen psychosen litt und teilweise nachts die ganze Hütte aus dem Bett gebrüllt hat. Irgendwie tat mir meine Vermieter ja leid, denn er hat schon versucht per Gesundheitsamt die alte Dame(ohne Angehörige) in ein Pflegeheim bringen zu lassen. Es stellte sich jedoch heraus, daß das Omilein ganz schön was auf dem Kasten hat. Bei einem Gerichtstermin hat sie schließlich die Summen der Jahresendabrechnungen von vor 6 bis 8 Jahren aufgezählt. Der Richter entschied also das die Dame ganz schön fit im Kopf ist ud ohne Pflege auskommt. Es wurde ihr jedoch geraten, die nächtlichen Eskapaden medikamentös zu mildern.
Das hat sie wohl nicht so ernst genommen. Nachdem ich meinen Vermieter dann 3 mal Nachts um 3h ganz penetrant aus dem kuscheligen Bettchen geklingelt habe und den Hörer in die nähe meines heulenden Babys gehalten habe, erklärte er sich damit einverstanden wenn ich bei der nächsten Überweisung 10% abziehe. Nach 2 Monaten wurde es immer leiser, hörte jedoch nie richtig auf.
Ich habe dann eine größere, ruhigere Wohnung mit Garten gefunden und meinem Vermieter vorgeschlagen, bei der Kündigungsfrist mal ein Auge zu zu drücken. Tat er auch und wir waren froh.

In der Wohnung wohnt jetzt eine junge alleinerziehende Mutter mit 2 kleinen Kindern.
Ob ich der mal ´nen Brief schreibe?
Mein Bekannter aus dem Haus bestätigte nämlich meine vermutung, daß Omilein wieder jede Nacht rumtickt. Und, Freunde, die ging richtig ab!!

Marcus