Wann muss eine Provision gezahlt werden?

Angenommen wird folgender Fall:

Ein Reihenhaus wird von einer Firma gekauft und über ihren Geschäftsführer (gleichzeitig familiär verbandelter Gesellschafter der Firma) zur Vermietung unter Zwischenschaltung einer treuhänderischen Vermögens-, Haus- und Wohnungsverwaltung in der Zeitung zur Vermietung angeboten. Aus der Zeitungsanzeige geht nicht hervor, dass die Vermietung gewerblich erfolgt, d. h. eine Provisionszahlung erforderlich wird.

Der Erstkontakt erfolgt für den potenziellen Mietinteressenten über die Treuhandgesellschaft, die erst die Adresse des Mietobjektes und später auch die Daten (z. B. Telefonnummer) des Vermieters bekanntgibt. Nachdem man sich das Objekt angeschaut hat, Interesse an der Anmietung bekundet und Selbstauskunft erteilt hat, wird man sich einig: Auch der Vermieter stimmt der Anmietung zu.

Bei der Durchsicht des vom Mieter noch gegenzuzeichnenden Mietvertrages fällt dann bei der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag folgende Klausel auf:

„Der Mieter hat eine Provision in Höhe von x.xxx Euro für die Vermietung an den Eigentümer zu entrichten. Der Eigentümer verpflichtet sich, diese Provision beim Finanzat anzugeben und ordnungsgemäß zu versteuern.“

Und nun die Fragen:

Inwiefern haben Angaben zur Zahlung einer Provision (nicht Kaution) überhaupt etwas im Mietvertrag zu suchen?
Muss hierzu nicht explizit eine Rechnung ausgestellt werden - einmal mehr, wenn die Zahlung der Maklerprovision von der den Mieter beschäftigenden Firma getragen werden soll?
Ist das Verlangen einer Provision in dieser Konstellation (Firma = Eigentümer des Hauses; Geschäftsführer = Provisionsempfänger?) überhaupt statthaft?
Ist es nicht vielmehr so, dass die Provision praktisch als Belohnung/Aufwandsentschädigung für die Vermittlung eines Mietinteressenten zu sehen ist und i. d. R. nur an gewerblich tätige Makler o. ä. gezahlt wird?
Muss dieses Erfordernis der Provisionszahlung nicht vorab klar ausgesprochen bzw. bereits in der Zeitungsanzeige offenbart werden? Was passiert, wenn man einen solchen Mietvertrag trotzdem einfach unterschreibt, da man unbedingtes Interesse an der Anmietung des Objektes hat?

Danke vorab für eine erschöpfende Antwort!

Viele Grüße
Kirsten

Angenommen wird folgender Fall:

Ein Reihenhaus wird von einer Firma gekauft und über ihren
Geschäftsführer (gleichzeitig familiär verbandelter
Gesellschafter der Firma) zur Vermietung unter
Zwischenschaltung einer treuhänderischen Vermögens-, Haus- und
Wohnungsverwaltung in der Zeitung zur Vermietung angeboten.
Aus der Zeitungsanzeige geht nicht hervor, dass die Vermietung
gewerblich erfolgt, d. h. eine Provisionszahlung erforderlich
wird.

Der Erstkontakt erfolgt für den potenziellen Mietinteressenten
über die Treuhandgesellschaft, die erst die Adresse des
Mietobjektes und später auch die Daten (z. B. Telefonnummer)
des Vermieters bekanntgibt. Nachdem man sich das Objekt
angeschaut hat, Interesse an der Anmietung bekundet und
Selbstauskunft erteilt hat, wird man sich einig: Auch der
Vermieter stimmt der Anmietung zu.

Bei der Durchsicht des vom Mieter noch gegenzuzeichnenden
Mietvertrages fällt dann bei der Zusatzvereinbarung zum
Mietvertrag folgende Klausel auf:

„Der Mieter hat eine Provision in Höhe von x.xxx Euro für die
Vermietung an den Eigentümer zu entrichten. Der Eigentümer
verpflichtet sich, diese Provision beim Finanzat anzugeben und
ordnungsgemäß zu versteuern.“

Ist echt ein Spass und nicht wirksam.

Und nun die Fragen:

Inwiefern haben Angaben zur Zahlung einer Provision (nicht
Kaution) überhaupt etwas im Mietvertrag zu suchen?

Nichts

Muss hierzu nicht explizit eine Rechnung ausgestellt werden -
einmal mehr, wenn die Zahlung der Maklerprovision von der den
Mieter beschäftigenden Firma getragen werden soll?
Ist das Verlangen einer Provision in dieser Konstellation
(Firma = Eigentümer des Hauses; Geschäftsführer =
Provisionsempfänger?) überhaupt statthaft?

Natürlich nicht

Ist es nicht vielmehr so, dass die Provision praktisch als
Belohnung/Aufwandsentschädigung für die Vermittlung eines
Mietinteressenten zu sehen ist und i. d. R. nur an gewerblich
tätige Makler o. ä. gezahlt wird?

so ist es.

Muss dieses Erfordernis der Provisionszahlung nicht vorab klar
ausgesprochen bzw. bereits in der Zeitungsanzeige offenbart
werden? Was passiert, wenn man einen solchen Mietvertrag
trotzdem einfach unterschreibt, da man unbedingtes Interesse
an der Anmietung des Objektes hat?

Danke vorab für eine erschöpfende Antwort!

Viele Grüße
Kirsten

Wenn der Vertrag davon abhängt und man gezahlt hat kann man die Zahlung zurückverlangen.

Bin mal gespannt ob sich Günter anschließen kann

Schöne Pfingsten.

Johannes

Hallo Johannes,

vielen Dank schon einmal für die Antwort.
Da lag ich mit meinen Vermutungen ja gar nicht so falsch. ;o)))

Welche Voraussetzungen müssen eigentlich generell gegeben sein, um eine Provision kassieren zu können? Muss der Gewerbetreibende tatsächlich als Makler tätig, die Vermittlung von Wohnobjekten also ausgewiesener Bestandteil seiner Tätigkeit sein? Ansonsten könnte doch jeder Selbständige hergehen, die Wohnung eines Freundes vermittelnd vermieten und entsprechend Provision kassieren?!

Wie verhält es sich da konkret mit einer treuhänderischen Vermögens-, Haus- und Wohnungsverwaltung? Bedeutet treuhänderisch denn nicht dasselbe, wie „Vermietung von Objekten aus eigenem Bestand“, die m. E. doch provisionsfrei angeboten werden müssten?

Wünsche ebenfalls, schöne Pfingsten gehabt zu haben ;o)

Gruß
Kirsten

Hallo Johannes,

melde mich noch einmal zum u. a. Sachverhalt, da mir ein Anwalt des ortsansässigen Mieterbundes hierzu heute Auskunft erteilt hat. Demnach geht er zwar mit mir konform, dass sich da jemand ein paar Tausender einsacken will. Ganz so rigoros die Rechtmäßigkeit bestritten hat er allerdings nicht. Vielmehr fehlten ihm zur Klärung ebendieses Anspruches nähere Angaben zur Struktur der Firma und somit auch zur Position des Geschäftsführers (ob z. B. alleinig). Entweder müsse man über das Handelsregister Aufschluss über die Firmenstruktur erlangen oder aber ein Firmenbriefbogen würde es auch tun. Prinzipiell sei es aber schon möglich, dass dieser GF das Ding so dreht, dass er die Vermietung vermittelt hat und sie ohne ihn nicht zustande gekommen wäre. Infolgedessen wäre der Anspruch dann berechtigt.

Bei dieser Gelegenheit sagte er mir auf mein fassungsloses Nachfragen dann auch, dass im Grund jeder Hinz und Kunz hergehen und die Wohnung eines Freundes vermitteln kann, um danach eine Provision als Belohnung seiner erfolgreichen Vermittlungsbemühungen zu kassieren. Lediglich beim Finanzamt müsse er das dann versteuern. Aber ansonsten sei hier der Scharlatanerie Tür und Tor geöffnet - die Branche genieße nicht umsonst einen so schlechten Ruf. (Na, halleluja! :o((()

Einig war er mit mir darin, dass diese Provisionsvereinbarung im Mietvertrag nichts zu suchen hat.

Vorab (also z. B. schon in der Zeitungsanzeige) erwähnt werden muss die Provision nicht.

Gruß
Kirsten

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