hallo Pit,
wenn ein mieter nach mehrfachen mündlichen beteuerungen 1
monat nach vertragsbeginn immer noch nur 1 kaltmiete gezahlt
hat, jedoch nicht die vertraglich vereinbarten nebenkosten und
die 2MM kaution … welche schritte sollte der vermieter dann
unternehmen?
rechnung? mahnung? einschreiben? kündigung androhen?
und wie müßte so etwas geschrieben werden? gibt es dafür
irgendwo musterbriefe?
Mieter, die kurz nach dem Einzug in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haben nicht selten ihre finanzielle Lage bewusst falsch dargestellt oder aber sie waren nicht zahlungsfähig/ sind es nicht. Nun wäre es natürlich von Interesse woher der Mieter kommt. Ist der bisherige Wohnort bekannt, sollte man beim dortigen Amtsgericht nachprüfen, ob der Mieter die eidesstattlichen Versicherung abgelegt hat. Hat er dies, müsset man ihn auffordern, sofort zu zahlen, die Wohnung umgehend zu verlassen, da man sich bei weietren Verstössen eine Strafanzeige wegen Verdachtes des Einmietbetruges vorbehalten werde.
ab welchen voraussetzungen könnte der vermieter die fristlose
kündigung aussprechen?
ab zwei Monatsmieten oder aber, wenn der Mieter die Angabe über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verschwiegen hat.
angenommen der mieter weigert sich außerdem, sich (nach §19
des meldegesetzes) in der wohnung anzumelden, was sollte der
vermieter unternehmen? (z.b. in mannheim / baden-württemberg)
In Baden-Württemberg ist ein Vermieter verpflichtet einen Mieter bei der Meldebehörde anzumelden, wenn der Eindruck besteht, der Mieter wolle es nicht zu ( damit ihn wohl niemand findet). Hier muss der Vermieter daher der Einwohnermeldebehörde mitteilen, dass er, wann er und an wen er die Wohnung vermietet hat. Die Behörde wird dann den Mietzer auffordern, sich anzumelden.
falls einer der oben genannten sachverhalte mit einem brief
per einschreiben eingeleitet werden sollte, wie könnte man
einem nicht gemeldeten mieter ein einschreiben zustellen,
dessen namen nicht einmal an der haustürklingel steht?
Nur persönlich oder über einen Gerichtsvollzieher. Dem muss dann aber mitgeteilt werden, dass der Mieter seinen Namen nicht angebracht hat.
Ich würde mich auch mal mit der Polizei für das zuständige Quadrat in der Innenstadt oder in den Stadtteilen in Verbindung setzen.
Gruss Günter