Mietpartei-Kündigung

Hallo

wenn bei einem gemeinsam (2 Personen)unterschriebenen Mietvertrag eine Person ausscheiden möchte, aber die Wohnung für einen allein zu teuer ist, wie kündigt man? Die Wohnung ist für eine WG geeignet, sollte sich aber kein passender Untermieter finden, was dann?

Also: vorzeitig austreten naja scheint ausgeschlossen, 3 monate frist ja, leider. Wie formuliert man die Kündigung? Kann man das vorzeitige Ausscheiden nicht vor der 3-Monatsfrist einbringen? Sollte sich eine neue Wohnung vor dieser Frist finden, möchte man sie auch gleich beziehen und Geld sparen.

Mit dem Vermieter sprechen? Hmm ja… was sagt man nur? Einem Untermietverhältnis wurde mündlich zugestimmt.

Die eine Mietpartei will unbedingt bleiben, die andere nicht.
Kann es irgendwelche Folgen haben?

Danke im Voraus.

Hallo

hier eine allgemeine Antwort. Wenn zwei Mieter einen Mietvertrag unterschrieben haben, können beide nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Der Vermieter muss die Kündigung einer Seite nicht annehmen; er muss auch mit der anderen Hälfte keinen Mietvertrag fortsetzen.

wenn bei einem gemeinsam (2 Personen)unterschriebenen
Mietvertrag eine Person ausscheiden möchte, aber die Wohnung
für einen allein zu teuer ist, wie kündigt man? Die Wohnung
ist für eine WG geeignet, sollte sich aber kein passender
Untermieter finden, was dann?

Ein Untermieter bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. In solchen Fällen muss jedoch der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen. Es besteht ein Mietvertrag mit zwei Mietern. Der ausgezogene Mieter haftet weiterhin solange ihn der Vermieter nicht einseitig aus dem Vertrag entlässt. Wobei diese Entlassung aus dem bestehenden Mietvertrag nur mit Zustimmung des anderen Mieters möglich ist.

Also: vorzeitig austreten naja scheint ausgeschlossen, 3
monate frist ja, leider. Wie formuliert man die Kündigung?
Kann man das vorzeitige Ausscheiden nicht vor der
3-Monatsfrist einbringen? Sollte sich eine neue Wohnung vor
dieser Frist finden, möchte man sie auch gleich beziehen und
Geld sparen.

Im Prinzip reicht es bei einem Mieter aus, wenn er - wenn zwei vorhanden sind - mit bei der Unterschrift - das Mietverhältnis zum xx.xx.xxxx kündigt. Ein Grund muss nicht angegeebn werden vom Mieter.
Wer aber vorzeitig ausziehen will, sollte beachten, dass drei Monate Kündigungsfrist den Vermieter nicht zwingen einem Nachmieter zuzustimmen, schon gar nicht der Untervermietung. In solchen Fällen muss man dem Vermieter offen erklären um was es geht und wie dei wirtschaftliche Lage sich nun entwickelt hat.

Mit dem Vermieter sprechen? Hmm ja… was sagt man nur? Einem
Untermietverhältnis wurde mündlich zugestimmt.

Wenn man die noch bestehende Vertragsdauer nicht kennt, kann man hier nur vor einer Untervermietung warnen. Die beiden Hauptmieter bleiben letztlich weiterhin Mieter der Wohnung und haften für Miete, Nebenkosten und alle Schäden, die der Untermieter anrichtet. Ich persönlich rate jedem Mieter ab, einen Untermietvertrag abzuschliessen.

Die eine Mietpartei will unbedingt bleiben, die andere nicht.
Kann es irgendwelche Folgen haben?

Ja, der Vermieter muss nicht zustimmen und somit ist es wurscht, wer auszieht, weil dieser Teil weiterhin haftet.

Gruss Günter