Beauftragung von Handwerkern bei Mängeln

Hallo,

vielleicht wurden die Fragen schon tausendmal gestellt, aber ich ich bin selten in diesem Brett und stelle Sie daher nochmal. („Mea culpa maximo“ schonmal im voraus):

Wir haben 2 gravierende Mängel an der Wohnung.

1.) Es kommt aufgrund einer völlig vermooßten Fassade immer wieder zu erheblichen Verunreinigungen am Balkon, so dass dieser zeitweise kaum noch nutzbar ist, da nach jedem Regen der ganze Balkon durch herabfallenden Dreck völlig versaut ist. Der Mangel wurde schon zigmal schriftlich gerügt. Erst nach Drohung mit Rechtsanwalt passierte stets etwas: Ein Beauftragter des Vermieters erschient, versprach sofortige Mängelabstellung. Resultat: Es passierte nichts, der jeweilige Mitarbeiter war häufig kurz nach der Begehung nicht mehr beim Vermieter beschäftigt.

2.) Die Fassade ist stark mit Efeu bewachsen (Resultat jahrelang vernachlässigte Pflege). Folge: Efeu wächst in das Fenster hinein-> massiver Ungezieferbefall. Außerdem ist die hinter dem Efeu liegende Dehnfuge offensichtlich undicht, was im Winter zur Stock-/Schimmelbildung in der Wohnung führt. Beseitigung des Efeus durch Fachbetrieb wurde mehrfach und von verschiedenen Mitarbeitern des Vermieters zugesagt, passiert bloß nix.

Nun zu den Fragen:
Da die Mängel immer wieder und wieder von den verschiedensten Leuten besichtigt werden und wir natürlich jedesmal Urlaub dafür nehmen müssen: Können wir irgendwann mal sagen „es reicht, wie oft denn noch“ ?

Da die Fristen nun schon mehrfach verstrichen sind: Wieviele Angebote müssen wir einholen bevor wir die Arbeiten selbst in Auftrag geben und von der Miete abziehen ?

Danke

Matthias

Hallo,

Hallo,

vielleicht wurden die Fragen schon tausendmal gestellt, aber
ich ich bin selten in diesem Brett und stelle Sie daher
nochmal. („Mea culpa maximo“ schonmal im voraus):

Wir haben 2 gravierende Mängel an der Wohnung.

1.) Es kommt aufgrund einer völlig vermooßten Fassade immer
wieder zu erheblichen Verunreinigungen am Balkon, so dass
dieser zeitweise kaum noch nutzbar ist, da nach jedem Regen
der ganze Balkon durch herabfallenden Dreck völlig versaut
ist. Der Mangel wurde schon zigmal schriftlich gerügt. Erst
nach Drohung mit Rechtsanwalt passierte stets etwas: Ein
Beauftragter des Vermieters erschient, versprach sofortige
Mängelabstellung. Resultat: Es passierte nichts, der jeweilige
Mitarbeiter war häufig kurz nach der Begehung nicht mehr beim
Vermieter beschäftigt.

Ich denke einmal das der Vermieter die Behebung des Mangels hinauszögern will. Ich würde daher dazu raten entweder eine Mietminderung anzuzeigen, wenn weiterhin der Vermieter nicht willig ist den mangel zu beheben. Es besteht aber auch die Möglichkeit dass man den Vermieter mittels eines Urteiles vom Gericht, dazu verurteilt, dass er den Mangel behebt. Dazu muss man natürlich den Klageweg beschreiten.

Vom LG Hamburg wurde festgestellt:
„Der Vermieter muss notwendige Reparaturen schnellstmöglich durchführen, und die aufgetretenen Mängel müssen wirksam und dauerhaft beseitigt werden. Der Mieter kann unzureichende Reparaturversuche als untauglich ablehnen (LG Hamburg 311 S 52/97, WM 98, 690)“

Sollte dann der Vermieter wenn er mittels eines Urteiles dazu verurteilt ist, die Mägel zu beheben, diese wiederrum nur mangelhaft beseitigen hat das OLG Frankfurt festgestellt:

„Ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verurteilt beabsichtigt er lediglich unzureichende Malerarbeiten, kann der Mieter durch das Gericht zur Ersatzvornahme ermächtigt werden, das heißt, er erhält das Recht, die Reparatur auf Kosten des Vermieters zu veranlassen (OLG Frankfurt 25 W 131/88, WM 89, 284).“

Zusätzlich kann der Mieter dann noch verlangen, dass
der Mieter von seinem Vermieter Vorschuss in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen kann. (KG Berlin 8 RE-Miet 7717/87, WM 88, 142).

2.) Die Fassade ist stark mit Efeu bewachsen (Resultat
jahrelang vernachlässigte Pflege). Folge: Efeu wächst in das
Fenster hinein-> massiver Ungezieferbefall. Außerdem ist
die hinter dem Efeu liegende Dehnfuge offensichtlich undicht,
was im Winter zur Stock-/Schimmelbildung in der Wohnung führt.
Beseitigung des Efeus durch Fachbetrieb wurde mehrfach und von
verschiedenen Mitarbeitern des Vermieters zugesagt, passiert
bloß nix.

das gleiche Verfahren wie oben bereits geschildert.

Nun zu den Fragen:
Da die Mängel immer wieder und wieder von den verschiedensten
Leuten besichtigt werden und wir natürlich jedesmal Urlaub
dafür nehmen müssen: Können wir irgendwann mal sagen „es
reicht, wie oft denn noch“ ?

Da die Fristen nun schon mehrfach verstrichen sind: Wieviele
Angebote müssen wir einholen bevor wir die Arbeiten selbst in
Auftrag geben und von der Miete abziehen ?

Die Beauftragung von Handwerkern ist im Allgemeinen nur zulässig wenn der Vermieter oder sein bevollmächtigter nicht erreichbar ist und es sich z.B. um eine defekte Heizung im Winter handelt.
Das hat das LG Berlin im AKZ 64 S 259/86, WM 89, 15 festgestellt.

Das (LG Köln 1 S 413/92, WM 94, 73) hingegen hat zwar das gleiche festgestellt, aber auch zudem noch festgestellt, dass der MIeter auch zu diesem Schritt befugt ist, wenn trotz mehrmaligen Mängelanzeigen und Mahnungen an den Vermieter keine Reaktionen geschehen sind.

Danke

Matthias

Bitte, ich hoffe geholfen zu haben,

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