Defekter Aufzug

Hallo,

angenommen in einem Mehrparteienhaus wird für einen vorhandenen Aufzug im Rahmen der Nebenkosten von jedem Mieter Geld bezahlt.

Falls dieser Aufzug nur teilweise funktioniert (mal reagiert er kurzzeitig gar nicht, dann findet er zeitweise nicht die Etagen, die angewählt wurden,…) kann man dann als Mieter z.B. die Nebenkosten kürzen?

Wenn der Aufzug nur mal kurz nicht funktioniert, sieht man ja noch darüber hinweg. Aber wie weit muss man es dulden, wenn z.B. der Aufzug seit über einer Woche zwar vom ersten bis 5. OG fährt, aber das EG beharrlich meidet?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

dies ist natürlich ein Mangel an der Mietsache. Hier ist der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung zu verständigen. Sie muss den Mangel beseitigen lassen. Du müsstest hier also den Jahreszeitraum und den Zeitraum, an welchen der Aufzug nicht funktioniert berechnen und daraus die anteiligen Kosten abziehen.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Ich würde auf höchstens 3 % der Kosten des Aufzuges gehen, die hier gemindert werden können. Dies ist meine Meinung. Durch kein Urteil gesichert.

Gruss Günter

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