Liebe Experten,
nehmen wir einmal an, jemand mietet eine Whg. inkl. EBK.
Nun stellt der betreffende Neu-Mieter fest, dass der integrierte Herd keineswegs mit dem eigenen mithalten kann (Kein Cerankochfeld, weniger Funktionen). Zustandsmäßig ist der vorhandene Herd jedoch i.O.
Auf Anfrage an den Vermieter, ob ein Austausch möglich ist, auch mit dem Angebot, diesen nach einem evtl. späteren Auszug dort zu lassen, erhält der Mieter eine negative Reaktion: Sprich: Vermieter lehnt ab.
watt nu?
Einfach trotzdem machen?
Für Tipps dankbar grüßt Ironlady
Liebe Ironlady,
ich würde den Herd tauschen und den ALTEN gut eingepackt
in den Keller/Dachboden stellen.
Nach Auszug must du den dann nur wieder Tauschen.
Gruß
Frank
Hallo Frank!
Danke für den Tipp. Leider ist genau das mein Problem, wir haben weder Keller noch sonst irgendwelche Abstell- o. Lagerflächen zur Verfügung 
Gruß, Ironlady
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Auf Anfrage an den Vermieter, ob ein Austausch möglich ist,
auch mit dem Angebot, diesen nach einem evtl. späteren Auszug
dort zu lassen, erhält der Mieter eine negative Reaktion:
Sprich: Vermieter lehnt ab.
Der Grund für die Ablehnung könnte sein, daß er fürchtet später wieder einen „guten“ (und teureren) Herd hinstellen zu müssen (wenn Deiner irgendwann das zeitliche segnet).
watt nu?
Einfach trotzdem machen?
Wenn Du seinen Herd nicht aufheben kannst, wird es schwierig - Du machst Dich schadenersatzpflichtig und mußt am Ende einen neuen einfachen Herd bezahlen. Daß Du ihm einen der gehobenen Klasse überlassen willst, dürfte dabei keine Rolle spielen…
Ich fürchte, Dir bleibt nur ein erneutes Gespräch mit dem Vermieter…
Gruß Stefan