Haustür abschliessen - Pflicht?

Hallo zusammen!

Ein Mieter bewohnt eine Whg. in einem Zweifamilienhaus. Er hat eine Wohnung im Obergeschoss, sein Vermieter bewohnt die Whg. darunter. Immer wieder gibt es Differenzen zwischen beiden Parteien. Jetzt meint der Vermieter, den Mieter verpflichten zu müssen, die Haustür jederzeit - auch bei nur kurzfristiger Abwesenheit - abzuschliessen. Die Haustür verfügt über eine Sicherheitsschloss. Dazu sei noch gesagt, dass beide Wohnung noch über eine - durch ein Zylinderschloss gesicherter - Wohnungstür verfügen.

Der Vermieter argumentiert, dass kein Versicherungsschutz bestehe, wenn eingebrochen würde und sich herausstellt, dass die Haustür nicht abgeschlossen war.

Ist der Mieter tatsächlich verpflichtet, die Tür abzuschliessen?

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Micha

Hallo,

das übertriebene Sicherheitsempfinden Einzelner berechtigt diese nicht, von anderen zu verlangen, dass Türen abgeschlossen werden müssen. Dies kann ab 22 Uhr durchaus richtig sein, während des Tages gibt es hierfür keine Gründe. Der Mietr sollte sich vom Vermieter seine Versicherungspolice zeigen lassen.

Gruss Günter

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Haustüre wird nicht geschlossen
Hallo Günter,

schön dass Du da bist!!
Ich hätte in dem Zusammenhang auch noch ne Frage:

Wie sieht das aus, wenn die Haustüre tagsüber ständig offen gelassen wird (sprich sperangelweit), sodass jeder ungehindert das Haus (3-Familienhaus) betreten kann. Gutes Zureden und Erklären (eine Wohnungstüre ist aus Glas…) seitens Vermieterin und im Haus wohnenden Mietern bringt nichts.

Gibt es da sonst noch Möglichkeiten? Irgendwelche legalen Drohmittel?

Automatischer Türschließer wird häufig mit Steinen o.Ä. blockiert.

Über Deine Antwort freut sich Nina

Hallo,

schön dass Du da bist!!
Ich hätte in dem Zusammenhang auch noch ne Frage:

Wie sieht das aus, wenn die Haustüre tagsüber ständig offen
gelassen wird (sprich sperangelweit), sodass jeder ungehindert
das Haus (3-Familienhaus) betreten kann. Gutes Zureden und
Erklären (eine Wohnungstüre ist aus Glas…) seitens
Vermieterin und im Haus wohnenden Mietern bringt nichts.

Gibt es da sonst noch Möglichkeiten? Irgendwelche legalen
Drohmittel?

Automatischer Türschließer wird häufig mit Steinen o.Ä.
blockiert.

Über Deine Antwort freut sich Nina

Die Haustüre darf natürlich nicht offen bleiben, denn sie lädt letztlich zum Einbruch ein. Vermieter muss aufgefordert werden, hier allgemeine Weisung zu erteilen, dass die Türe zu ist.

Gruss Günter

Hallo,

Hallo,

Die Haustüre darf natürlich nicht offen bleiben, denn sie lädt
letztlich zum Einbruch ein.

Meine Rede!!

Vermieter muss aufgefordert werden, hier allgemeine Weisung zu :erteilen, dass die Türe zu ist.

Das ist ja das Problem: Die Vermieterin weist die entsprechenden Mieter mind. 1 Mal pro Woche darauf hin, es ändert sich aber trotzdem nichts!!

Was kann sie noch tun, außer sich den Mund fusslig zu reden?

Gruss Günter

Gruß, Nina

Hallo Nina,

leider nichts ober Abmahnungen versenden.

Gruss Günter

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Fluchtweg???
Hallo zusammen!
in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die Haustür auch abgeschlossen werden darf, wenn sie keinen Panikbeschlag (öffnen von innen auch bei abgeschlossener Tür möglich) hat.
Haustür abschliessen heisst ja sonst, den meist einzigen Fluchtweg zu versperren…
LG Ayla, die sich kaum vorstellen kann, dass man im Falle einer Flucht an den Schlüssel denkt!