Hallo Wissende
folgendes Problem:Heizkostenverteilerablesung nach dem Verdunstersystem,bisher bekam man nach der Ablesung eine Quittung mit den abgelesenen Daten,die man unterschreiben mußte,wenn die Daten mit den eigenen abgelesenen übereinstimmten,man hatte etwas in der Hand um zu überprüfen,ob die Daten in der folgenden Jahresabrechnung stimmen.
Jetzt stellt die Ablesefirma auf elektronisch um,und man bekommt keine Quittung mehr,die Daten bekommt man erst in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Frage:Kann man dann noch gegen die Ablesung nach einem Jahr Einspruch einlegen,wenn die Daten mit den selbst abgelesenen nicht übereinstimmen?
Frage:Muß man es aktzeptieren das man keine Quittung mehr erhält?
Frage:stuck_out_tongue:assieren bei elektronischer Ablesung keine Fehler mehr?
Für Antworten währe ich dankbar.
Reinhardt
Hallo Reinhard,
die Geräte sind mit einem Funkmodul individuell codiert. Nebenbei sind die Geräte miot sogenannten Prüfsummen ergänzt. Eine genau Datenübertragung ist also gewährleistet. Jedes Gerät kann eindeutig erkannt und eindeutig eienr bestimmten Wohnung zugeordnet werden. Verwechslungen sind in diesem Systerm nicht möglich. Manipulationen sind ausgeschlossen, denn dafür muss der Mieter/Vermieter nicht nur die genaue Funktionsweise kennen sondern auch die äusserlich am Gerät nicht sichtbare gerätespezifische Adresse. Drezeit sidn zwei Funksysteme im Einsatz.
Einmal handelt es sich um das „unidirektionale Funksystem“ ( Die Module können nur senden und zwar immer zur selben Zeit ). Hier muss ein Funkdatensammler im Treppenhaus z.B. installiert werden. Einmal im Jahr werden dann über einen Laptop die Daten ausgeelsen.
und
auf der anderen Seite gibt es das „Bidirektionale Funksystem“ ( Die Funkmodule können sowohl empfangen als auch senden). Diese Geräte befinden sich während des Jahres in einem sogenannten „sleepmode“ und werden einmal im Jahr am Ablesetag durch Funksignal aktiviert zur einmaligen Übertragung der Verbrauchswerte. Bei der Ablesung muss man sich nicht in das Haus begeben sondern es kann von der Strasse aus mit einem Handhelp-Computer vorgenommen werden. Das Problem von Stahltüren usw. ist ebenso gelöst. Die Funkmodule halten ca. 10 Jahre nach bisherigen Erkenntnissen.
Unbestritten ist, dass die Ablesung mit dem „bidirektionalen System“ die sicherste Ablesemethode ist. Also kein Grund zur Besorgnis. Im Gegenteil. Künftig dürften manche Mieter sogar - bei gleichzeitig in Wohnanlagen leerstehenden Wohnungen - geringere Rechnungen bekommen.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Reinhardt
Jetzt stellt die Ablesefirma auf elektronisch um,und man
bekommt keine Quittung mehr,die Daten bekommt man erst in der
nächsten Nebenkostenabrechnung.
Frage:Kann man dann noch gegen die Ablesung nach einem Jahr
Einspruch einlegen,wenn die Daten mit den selbst abgelesenen
nicht übereinstimmen?
Frage:Muß man es aktzeptieren das man keine Quittung mehr
erhält?
Frage:stuck_out_tongue:assieren bei elektronischer Ablesung keine Fehler mehr?
Ich weiß nicht, wie bei Euch abgelesen wird?
Ablesung über Funk, oder kommt noch einer, der die Geräte abliest und den Wert irgendwo einträgt?
Zumindest bei unseren Geräten (Minometer M5 - ohne Funk) ist es möglich den letztjährigen Wert auch nach Löschung des Displays am Abrechnungsende anzeigen zu lassen: Einfach mit einer starkenTaschenlampe draufleuchten, nach einer Weile wird der Wert des letzten Jahres sichtbar…
Grüße
HylTox
[email protected] mich würden eher meine anderen Fragen interressieren,wie abgelesen wird ist eher nicht relevant,schau doch bitte noch einmal nach meinen Hauptposting.
hier nochmal die Fragen die mich interessieren:
Frage:Kann man dann noch gegen die Ablesung nach einem Jahr
Einspruch einlegen,wenn die Daten mit den selbst abgelesenen
nicht übereinstimmen?
Frage:Muß man es aktzeptieren das man keine Quittung mehr
erhält?
Frage:stuck_out_tongue:assieren bei elektronischer Ablesung keine Fehler mehr?
MFG Reinhardt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Reinhardt
Jetzt stellt die Ablesefirma auf elektronisch um,und man
bekommt keine Quittung mehr,die Daten bekommt man erst in der
nächsten Nebenkostenabrechnung.
Frage:Kann man dann noch gegen die Ablesung nach einem Jahr
Einspruch einlegen,wenn die Daten mit den selbst abgelesenen
nicht übereinstimmen?
Wie ich sagte, liegen die Daten (zumindest für ein Jahr) im Gerät noch vor, d.h. Wenn eine „Nachablesung“ feststellen würde, daß die Daten auf dem Gerät nicht mit denen in der Abrechnung übereinstimmen, dann ist wohl auch ein Einspüruch sinnvoll. Ich würde aber dann gleich widersprechen wenn ich die Werte auf der Abrechnung erhalten habe. Wie lange nach dem Erhalt der Abrechnung noch ein Einspruch möglich ist, weiß ich nicht.
Frage:Muß man es aktzeptieren das man keine Quittung mehr
erhält?
Weiß ich nicht.
Frage:stuck_out_tongue:assieren bei elektronischer Ablesung keine Fehler mehr?
Wenn die Übertragung des abgelesenen Wertes noch per Hand erfolgt, passieren wahrscheinlich genauso viele Fehler wie bei Verdunstern. Allerdings gibt es noch weitere Fehlerquellen: So kann auch der Faktor für den Heizkörper, mit dem die abgelesenen Werte multipliziert werden nicht stimmen…
hyltox(at)lxxp.de mich würden eher meine anderen Fragen
interressieren,wie abgelesen wird ist eher nicht
relevant,
Das ist insofern relevant, weil bei der einen Form der Ablesung der Ableser kommt, liest (1. mögliche Fehlerquelle), die Werte per Hand irgendwo einträgt (2. mögliche Fehlerquelle). Dei abgelesenen Werte von einem Datenerfasser wieder gelesen werden (3. möglich Fehlerquelle) und dann in einen Computer getippt werden (4. möglich Fehlerquelle). Bei einer Funkablesung werden die Werte direkt vom Heizkörperfühler auf ein Datenerfassungsgerät im Auto übertragen (die ersten 2 Fehlerquellen fallen weg). Wie die Werte aus dem Erfasungsgerät allerdings in den Rechner der Firma gerät, weiß ich auch nicht.
Grüße
HylTox