Guten Abend, liebe Experten!
Gesetzt den Fall, zwei ausländische Studentinnen besichtigen in Berlin eine Wohnung, an der sie sehr interessiert sind und in die sie sofort einziehen könnten. Nach der Besichtigung bekommen sie einen nach Aussage des Vermieters „für alle von ihm vermieteten Wohnungen“ gültigen und allgemein formulierten Vertrag, den sie sich in aller Ruhe zu Hause durchlesen sollen. Bei Vertragsunterzeichnung tauscht der Vermieter diesen durch eine andere Kopie aus, da die erste Version angeblich allgemein gehalten und nicht für die besichtigte Wohnung formuliert gewsen sei, aber in keiner Weise abweichend.
Bei Einzug fällt sofort auf, daß der Herd fehlt (war bei der Besichtigung noch da und in der ersten Version des „allgemeinen“ Vertrages ebenfalls enthalten), der letztendlich unterschriebene Vertrag enthält diesen Posten gar nicht, worauf sich der Vermieter natürlich stützt… Natürlich suchen die beiden Studentinnen das Gespräch, aber der Vermieter schaltet auf stur, ist schwer erreichbar und beruft sich auf den schließlich unterschriebenen Vertrag…
Was nun?
Vielen Dank für Hinweise.
Guten Abend, liebe Experten!
Gesetzt den Fall, zwei ausländische Studentinnen besichtigen
in Berlin eine Wohnung, an der sie sehr interessiert sind und
in die sie sofort einziehen könnten. Nach der Besichtigung
bekommen sie einen nach Aussage des Vermieters „für alle von
ihm vermieteten Wohnungen“ gültigen und allgemein formulierten
Vertrag, den sie sich in aller Ruhe zu Hause durchlesen
sollen. Bei Vertragsunterzeichnung tauscht der Vermieter
diesen durch eine andere Kopie aus, da die erste Version
angeblich allgemein gehalten und nicht für die besichtigte
Wohnung formuliert gewsen sei, aber in keiner Weise
abweichend.
Bei Einzug fällt sofort auf, daß der Herd fehlt (war bei der
Besichtigung noch da und in der ersten Version des
„allgemeinen“ Vertrages ebenfalls enthalten), der letztendlich
unterschriebene Vertrag enthält diesen Posten gar nicht,
worauf sich der Vermieter natürlich stützt… Natürlich suchen
die beiden Studentinnen das Gespräch, aber der Vermieter
schaltet auf stur, ist schwer erreichbar und beruft sich auf
den schließlich unterschriebenen Vertrag…
Da es hier wohl zwei Zeugen gibt, sollte in dieser Sache nun ein Mieterverein aufgesucht werden. Hier liegt möglicherwiese eine arglistige Täuschung vor. Wenn nichts unternommen wird, wird der Vertrag im jetzigen Zustand akzeptiert.
Gruss Günter