Bei Mietinteresse Bankauskunft?

Ein liebes Hallo an alle,

auch wenn ich in kürzester Zeit mit mehreren Fragen komme - ich hoffe selber, dass dies nicht zur Gewohnheit wird! *lächel* Und - irgendwie passt meine Frage nicht wirklich in den Bereich „Mietrecht“, aber was Passenderes habe ich nicht gefunden. Bitte entschuldigt!

Also - mal angenommen, jemand interessiert sich für ein Angebot eines Miethauses und wird beiläufig von der Maklerin darauf angesprochen, dass „sicher kein Problem darin bestände, dass die Bank des Vermieters sich in dessen Auftrag bei der Bank des Interessenten über dessen Liquidität erkundigt“

Nicht, dass dieser Mietinteressent etwas zu verbergen hat, aber - wenn so etwas läuft, ist das „normal“ und rechtens? Sicher würde in einem solchen Fall der Vermieter damit eine gewisse Sicherheit in Sachen zuverlässiger Mietzahlung erwerben wollen. Nur, der Mietinteressent seinerseits hat ja grundsätzlich auch keine Information darüber, ob nicht vielleicht die finanzielle Situation des Vermieters z.B. einen baldigen Verkauf des Objektes notwendig sein lässt, so dass z.B. der zukpünftige Käufer Eingenbedarf anmeldet und den „neuen Mieter“ vor die Tür setzt.

Recht herzlichen Dank für Auskünfte
sagt

Gaby

Vielen Dank für die

Hallo Gaby,

auch wenn ich in kürzester Zeit mit mehreren Fragen komme -
ich hoffe selber, dass dies nicht zur Gewohnheit wird!
*lächel* Und - irgendwie passt meine Frage nicht wirklich in
den Bereich „Mietrecht“, aber was Passenderes habe ich nicht
gefunden. Bitte entschuldigt!

Also - mal angenommen, jemand interessiert sich für ein
Angebot eines Miethauses und wird beiläufig von der Maklerin
darauf angesprochen, dass „sicher kein Problem darin bestände,
dass die Bank des Vermieters sich in dessen Auftrag bei der
Bank des Interessenten über dessen Liquidität erkundigt“

Ein solche Vorgehen einer Bank im Auftrag eines anderen ist nicht erlaubt.

Nicht, dass dieser Mietinteressent etwas zu verbergen hat,
aber - wenn so etwas läuft, ist das „normal“ und rechtens?
Sicher würde in einem solchen Fall der Vermieter damit eine
gewisse Sicherheit in Sachen zuverlässiger Mietzahlung
erwerben wollen. Nur, der Mietinteressent seinerseits hat ja
grundsätzlich auch keine Information darüber, ob nicht
vielleicht die finanzielle Situation des Vermieters z.B. einen
baldigen Verkauf des Objektes notwendig sein lässt, so dass
z.B. der zukpünftige Käufer Eingenbedarf anmeldet und den
„neuen Mieter“ vor die Tür setzt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Info. Mir erschien eine solche Vorgehensweise auch sehr merkwürdig.Ich denke, sollte es so etwas wirklich geben, dann wäre es wohl sinnvoll, weder das Objekt weiter im Auge zu behalten, noch die Unterstützung des Maklers jemals in Anspruch zu nehmen, oder?

Ein liebes Grüßle
von
Gaby

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch einmal ein Hallo an dich, Günter,

ändert sich die Sachlage denn eventuell, wenn ein Mietinteressent sein Einverständnis für eine Auskunft von Bank zu Bank geben sollte?

Ich frage nach, weil ich beruflich oftmals mit Menschen zu tun habe, die mit Sicherheit eine solche Auskunftserlaubnis geben würden, um eine Wohnung anmieten zu können. Hier wäre zwar die Einverständnis gegeben, aber sie wäre Resultat der Angst, sonst keine Chance auf die Wohnung zu haben. Das kann doch auch nicht in Ordnung sein, oder?

Oder ist es so, dass selbst bei einer Einverständniserklärung diese Vorgehensweise zwischen Bank und Bank nicht rechtens ist?

Ein weiterer Gruß
von
Gaby

Hallo Gaby,

um mich mal einzumischen:

Der Verm. o. Makler ist nicht berechtigt Auskünfte zu holen.

Aaaaaaaaaaaber: In der Regel werden von Maklern bzw. Vermietern sog. Selbstauskünfte verlangt. D.H. Mieter selbst holt sich eine Schufa - Eigenauskunft und legt diese dem Makler vor.

Und gegen dieses! Verlangen kann man sich kaum wehren, da bei Verweigerung kein Vertrag!

Vielleicht war das ja auch gemeint?

Gruß, Ironlady

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Der Verm. o. Makler ist nicht berechtigt Auskünfte zu holen.

Aaaaaaaaaaaber: In der Regel werden von Maklern bzw.
Vermietern sog. Selbstauskünfte verlangt. D.H. Mieter selbst
holt sich eine Schufa - Eigenauskunft und legt diese dem
Makler vor.

Und gegen dieses! Verlangen kann man sich kaum wehren, da bei
Verweigerung kein Vertrag!

Vielleicht war das ja auch gemeint?

Hallo,

es ist leider so, dass sehr oft die von Banken durchaus im Geschäftsverkehr korrekten Anfragen auch von Maklern über die Bank genutzt werden. Dies kommt besonders häufig dann vor, wenn Makler ehemalige Mitarbeiter einer Bank sind. Wer solche Fälle entdeckt, sollte sich umgehend an die Schufa wenden und auch den zuständigen Verantwortlichen bei der Bank verständigen.

Hinzuweisen ist, dass der Gesetzgeber beabsichtigt künftig auch über die Schufa zu Mietern Auskünfte zu erlauben. Derzeit ist jedoch dies nicht erlaubt.

Gruss Günter

Moien!

Es ist zwar unstrittig derzeit nicht erlaubt dies ohne Einwilligung des potientiellen Mieters zu tun, aber genauso ist es völlig logisch und moralisch zweifelsfrei, wenn ein Vermieter sich absichert - zumal derzeit Schmarotzern und Mietbetrügern vielzuviele Rechte geboten werden, die dieses Verhalten von Vermietern nötig machen! Als Vermieter würde man grob fahrlässig handeln, wenn man sich nicht absichert!

Abgesehen davon ist es doch ganz einfach so, daß - falls der potientielle Mieter sich weigert - es zu keinem Vertrag kommt, da der Mieter dann zu Recht von einem nicht liquiden Mieter ausgehen kann bzw. von einem Paragraphenheini. Mag zwar im Einzelfall sicher anders ein, aber im Normalfalle richtig!

Also ganz einfach Schlussfolgerung… einwilligen oder andere Wohnung suchen!

Bernd

Hallo Gaby,

zunächst mal: Entschuldigung abgelehnt da nicht notwendig.

Zum Thema Bankauskunft:

Bei Privatpersonen wird die Bank keine Auskunft ohne Zustimmung des Kontoinhabers geben. Daher wahrscheinlich auch die Frage, ob dies wohl kein Problem sei. (Im Gegensatz zu Firmen - da geben Banken immer Auskunft, außer es wird ausdrücklich untersagt.)

Allerdings steht in der Bankauskunft nicht, dass z.B. dein kontostand -1.236,57 Euro beträgt und dass bei einem Limit von 1.500,00 Euro.
Die Auskünfte sind allgemein gehalten und geben natürlich irtgendwo die Bonität wieder.
So in etwa würde zu meinem „Nicht-Beispiel“ oben drin stehen, dass Kontokorentkredite (Dispo-Kredit) eingeräumt und auch in Anspruch genommen wurden - was überhaupt nichts negatives ist.

Sicherlich hast du die Möglichkeit, der gewünschten Auskunft nicht zu zu stimmen. Allerdings dürftest du dich dann besser schon mal was nach anderem umsehen, da im Rahmen der Vertragsafreiheit, die Wohnung einfach nicht an dich gehen wird.

Gruß Ivo

Ein liebes Hallo an euch,

vielen Dank für eure Antworten. Sie haben mir wirklich sehr gut weitergeholfen!

Nun - selbstverständlich ist auch für mich nachvollziehbar, dass Vermieter sich hinsichtlich ihrer berechtigten Mietzinsansprüche abzusichern.

Aber - das Einholen einer Auskunft von Bank (Vermieter) zu Bank (Mietinteressent) ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar. Schufa-Selbstauskünfte und dergleichen - dies sehe ich als korrekt an.

Wenn dann noch weitere „ganz seltsame“ Ideen und Forderungen des Vermieters erkennbar werden - halte ich es für wichtig, dass Mietinteressenten von einer Anmietung des Objektes Abstand nehmen, um hier erkennbar ein „Stop“ zu setzen.

Insgesamt wurde in meinem Beispiel mehr als deutlich, dass Vormieter aufgrund erheblicher Schäden wohl eine Mietminderung durchgesetzt und später ausgezogen sind. Der Vermieter wünscht sich nun neue Mieter, die direkt einziehen (und zahlen), während er selber „im Laufe der Zeit“ für die Beseitigung der Schäden sorgen wolle (Nässe an den Wänden bis zu 1 Meter Höhe, um nur eins zu nennen).

Unter diesen Voraussetzungen erhebt sich die Frage, wer wohl hier der „Schmarotzer“ ist.

Noch einmal - ganz lieben Dank für die Hilfe und liebe Grüße
von
Gaby