Paragraphen verstehen

Hallo Experten,

jemand hat ein Problem mit einem Paragraphen. Hier die Frage: Was versteht man unter folgendem § :„Kosten einer notendig werdenden Zwischenablesung trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat“.
Ich verstehe das so: Wenn der Mieter den Vermieter beauftragt den Zähler abzulesen. Also muss der Mieter die Kosten einer Ablesung nur dann tragen, wenn der Mieter den Vermieter bauftragt / sein einverständis gibt. Richtig?

In meinem Fall, hat ein Bekannter eine Rechnung des Vermieters bekommen (55,-€), obwohl diese vorher zusammen den Zähler abgelesen haben. Zudem ist der Vermieter ohne Einverständis in die Wohnung, um den Zähler abzulesen.

Muss die Rechnung nun vom Mieter bezahlt werden?

Vielen Dank,
Gruß beschleuniger

Hallo Uwe,

„veranlasst hat“ heisst nicht, dass der Mieter das direkt so gesagt haben muss. Der Anlass kann in vielerlei Hinsicht begründet werden: z.B. Auszug o.Ä.

Gruß
Daniel

Ja, aber nichts Dergleichen war! Er hat es einfach so entschieden, ohne zu fragen und das finde ich nicht o.K!

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[…]

Ja, aber nichts Dergleichen war! Er hat es einfach so
entschieden, ohne zu fragen und das finde ich nicht o.K!

Hallo,

also deiner Vermieter bewegt sich schon einmal auf Glatteis weil er die WOhnung ohne deine Erlaubnis betreten hat. Der Vermieter hätte nur entfernt das Rech gehabt die Wohnung zu betreten, wenn z.B. ein Wasserrohbruch eintritt und die Wohnung zum Swimmingpool mutiert.
Aber in diesem Fall nicht. Es wäre sogar möglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu starten, da ich denke dass der Vermieter einen ihm überlassenen Schlüssel zum Öffnen der Wohnung verwendet hat.

Nun zur Ablesung, wie begründet der Vermieter die Ablesung? Wenn nicht, wärst du auch durch dein Verhalten, da du ja weder ausgezogen bis, noch einen anderen Ablesetermin versäumt hast, falls einer war, dem Vermieter Anlass gegeben hast, die Ablesefirma zu beauftragen. Scheinbar hat der Vermieter aus reinem Eigeninteresse oder warum auch immer die Zähler ablesen wollen. Daher wird er die Forderung der Ablesefirma selbst zu tragen haben.

Gruss
Highspeed24

Hallo Uwe,

jemand hat ein Problem mit einem Paragraphen. Hier die Frage:
Was versteht man unter folgendem § :„Kosten einer notendig
werdenden Zwischenablesung trägt der Mieter, wenn sein
Verhalten sie veranlasst hat“.
Ich verstehe das so: Wenn der Mieter den Vermieter beauftragt
den Zähler abzulesen. Also muss der Mieter die Kosten einer
Ablesung nur dann tragen, wenn der Mieter den Vermieter
bauftragt / sein einverständis gibt. Richtig?

Wenn Zwischenablesungen vorgenommen werden, ist meist ein Grund da, der entweder in der Person eines Mieters liegt oder in der Person des Vermieters. Bevor es also zur Berechnung kommt, muss zuvor etwas geschehen sein.

Die Kosten einer Zwischenablesung - bei Auszug eines Mieters - hat der Mieter zu tragen.

Er hat die Kosten einer Zwischenablesung nicht zu tragen, wenn der Vermieter wechselt und deshlab getrennte Abrechnungen erstellt werden oder wenn der Vermieter ohne Grund die Heizung innerhalb des Abrechnungszeitraumes ablesen lässt, weil durch Arbeiten an der Heizung - z.B. Einbau eines weiteren Heizkörpers in einer anderen Wohnung oder in der eigenen Wohnung - dies erforderlich wird.

Wenn der Mietr natürlich einen Schaden an einem Ablesegerät verursacht und diesen gemeldet hat und es kommt aus diesem Grund zu einer Zwischenabledung, hat der Mieter die Kosten zu tragen.

An den Vermieter hat der Mieter keine Ablesekosten im Rahmen einer ordnungsgemässen Abrechnung zu zahlen. Diese Kosten werden nämlich automatisch von allen Heizungsabrechnungsfirmen umgelegt.

Hinweis: Ein Mieter muss ohnehin nicht zahlen, wenn der Vermieter den Abrechnungstzeitraum verändert, wobei der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine 12 monatige Abrechnung hat, also nicht einmal 9 Monate und dann 15 Monate abgerechnet werden dürfen.

Gruss Günter

In meinem Fall, hat ein Bekannter eine Rechnung des Vermieters
bekommen (55,-€), obwohl diese vorher zusammen den Zähler
abgelesen haben. Zudem ist der Vermieter ohne Einverständis in
die Wohnung, um den Zähler abzulesen.

Muss die Rechnung nun vom Mieter bezahlt werden?

Vielen Dank,
Gruß beschleuniger

VIELEN DANK AN ALLE, die einen Beitrag geleistet haben!
Einen schönen Tag wünsch ich noch