Liebe Wissende,
- mal angenommen eine WG verträgt sich nicht mehr und will sich auflösen: Drei Personen sind als Hauptmieter im Vertrag, zwei wollen ausziehen, eine Person will bleiben. - Hat die eine Person eine Chance, einen neuen Mietvertrag zu bekommen oder andere Personen in den Mietvertrag mit aufzunehmen oder ist dies allein von der Kulanz des Vermieters abhängig?
- Angenommen die WG hat Dinge gemeinsam angeschafft. Nun löst sie sich nach etwa anderthalb Jahren auf. - Gibt es irgendwelche „Richtlinien“ über den Wertverfall der gemeinsam angeschafften Gegenstände? - Wie kann man Dinge fair aufteilen, den Wert bestimmen, wenn doch nur einer jeweils den Gegenstand behalten kann?
(Bitte erzählt mir nicht, dass erwachsene Leute das ohne Richtschnur können sollten etc., ich habe mal von so Richtwerten gehört und fände entsprechende Hinweise für die beteiligten Personen sehr hilfreich). - Und noch eine dumme Frage zum Schluss: wenn man drei Monate Kündigungsfrist hätte, zu wann könnte man denn dann korrekterweise kündigen?
Vielen Dank für alle Tipps,
Matuja