Komfortable Haustürbedienung vs Sicherheit

Hier wurde mal in einer Diskussion über zu verschließende Haustüren der Begriff des „überzogenen Sicherheitsbedürfnis des Hauseigentümers“ verwendet. Dazu habe ich eine weiterführende Frage:
Nehmen wir mal an jemand wohne in einem Mietshaus mit vielen Mietparteien. Die Haustür wäre über eine Gegensprechanlage von der Wohnung aus zu öffnen gewesen. Bei erfolgten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wäre auch diese Anlage ausgetauscht worden aber gleichzeitig, um mehr Sicherheit zu erzeugen, die Forderung aufgestellt worden ab 20 Uhr die Haustür zu verschließen, so dass der von der Wohnung aus zu betätigende Öffnungsmechanismus nicht mehr funktionieren könnte. Das wäre doch ein Rückschritt im Komfortstandard, der schon mal dagewesen wäre. Das müsste sich doch eingentlich in der gefordeten Miete ausdrücken? Ich könnte mir gut vorstellen, dass viele Mieter des Hauses aus Ärger über diesen Umstand der 20-Uhr-Regelung wenig bis keine Beachtung schenkten. Auch wenn ein Mieter des Hauses die Aufgabe hätte um 20 Uhr die Haustür zu verschlißen, der er auch äußerst gewissenhaft und pünktlich nachkäme, würde das wenig ändern, weil andere Mieter die nach diesem Zeitpunkt die Haustür benutzen würden, wiederum hinter sich nicht abschlössen.
Auf diesen Zustand könnte die Hausverwaltung reagieren indem sie einen Brief ans Bekanntmachungsbrett hinge, in dem von versuchten Einbrüchen in Geschäften des Erdgeschosses die Rede wäre und die Mieter aufforderte die 20-Uhr-Regelung besser zu beachten. Es könnte doch sein, dass der Hof dieses Hauses für eintschlossene Einbrecher sehr leicht erreichbar wäre Z.B: Über ein niedriges schuppenähnliches Gebäude, vor dem in günstiger Entfernung ein Verkehrsschild stünde, so dass das Dach gut zu erklettern wäre, und auf diese Weise auf den Hof gelangt werden könne. Oder Einbrecher, die das bisschen Lärm nicht scheuten, den es machen würde eine kleine Scheibe innerhalb der Haustür einzuschlagen, könnten dies tun. Dann hätten sie freien Zugriff auf den möglicherweise innen liegenden Öffnungsknauf. Es könnte doch sein, dass man die Haustür von innen nicht mit einem Schlüssel öffnen müsste, sondern nur mit einem Drehknauf. So dass doch erwiesen wäre, dass die zusätzliche 20-Uhr-Regelung überhaupt nicht mehr Sicherheit erbrächte, sondern nur das altjüngferliche Sicherheitsbedürfnis eines vielleicht im Hause lebenden Enkel einer der Eigentümerin, befriedigen würde. Für die zahlenden Mieter würde diese Regelung doch eine größere Unbequemlichkeit nach sich ziehen, vor allem verglichen mit einem Standard, den sie ja schon mal gehabt hätten.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können, und nicht zu verquer geredet! (Was für eine Erholung den Indikativ benutzen zu können!!)
Jetzt schon mal vielen Dank, für`s bishierher „durchbeissen“ und auch für eventuell erfolgende Antworten.
Von Renate aus Berlin

PS Ginge einer der Mieter damit zu seiner Mieterberatung, blieben die relativ lau und uninteressiert.

Hallo Renate,

in dem vor Dir genannten Beispiel benötigt man dann keine Gegensprechanlage und keine Türöffner, wenn die Türen verschlossen sein müssen. Ausserden ist es niemand zumutbar, wegen eines Besuches nunmehr von die Haustüre zu öffnen. Ein Einbruch ist kein Grund, solche Forderungen aufzustellen.

Gruss Günter

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Hier wurde mal in einer Diskussion über zu verschließende
Haustüren der Begriff des „überzogenen Sicherheitsbedürfnis
des Hauseigentümers“ verwendet. Dazu habe ich eine
weiterführende Frage:
Nehmen wir mal an jemand wohne in einem Mietshaus mit vielen
Mietparteien. Die Haustür wäre über eine Gegensprechanlage von
der Wohnung aus zu öffnen gewesen. Bei erfolgten Sanierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen wäre auch diese Anlage
ausgetauscht worden aber gleichzeitig, um mehr Sicherheit zu
erzeugen, die Forderung aufgestellt worden ab 20 Uhr die
Haustür zu verschließen, so dass der von der Wohnung aus zu
betätigende Öffnungsmechanismus nicht mehr funktionieren
könnte. Das wäre doch ein Rückschritt im Komfortstandard, der
schon mal dagewesen wäre. Das müsste sich doch eingentlich in
der gefordeten Miete ausdrücken? Ich könnte mir gut
vorstellen, dass viele Mieter des Hauses aus Ärger über diesen
Umstand der 20-Uhr-Regelung wenig bis keine Beachtung
schenkten. Auch wenn ein Mieter des Hauses die Aufgabe hätte
um 20 Uhr die Haustür zu verschlißen, der er auch äußerst
gewissenhaft und pünktlich nachkäme, würde das wenig ändern,
weil andere Mieter die nach diesem Zeitpunkt die Haustür
benutzen würden, wiederum hinter sich nicht abschlössen.
Auf diesen Zustand könnte die Hausverwaltung reagieren indem
sie einen Brief ans Bekanntmachungsbrett hinge, in dem von
versuchten Einbrüchen in Geschäften des Erdgeschosses die Rede
wäre und die Mieter aufforderte die 20-Uhr-Regelung besser zu
beachten. Es könnte doch sein, dass der Hof dieses Hauses für
eintschlossene Einbrecher sehr leicht erreichbar wäre Z.B:
Über ein niedriges schuppenähnliches Gebäude, vor dem in
günstiger Entfernung ein Verkehrsschild stünde, so dass das
Dach gut zu erklettern wäre, und auf diese Weise auf den Hof
gelangt werden könne. Oder Einbrecher, die das bisschen Lärm
nicht scheuten, den es machen würde eine kleine Scheibe
innerhalb der Haustür einzuschlagen, könnten dies tun. Dann
hätten sie freien Zugriff auf den möglicherweise innen
liegenden Öffnungsknauf. Es könnte doch sein, dass man die
Haustür von innen nicht mit einem Schlüssel öffnen müsste,
sondern nur mit einem Drehknauf. So dass doch erwiesen wäre,
dass die zusätzliche 20-Uhr-Regelung überhaupt nicht mehr
Sicherheit erbrächte, sondern nur das altjüngferliche
Sicherheitsbedürfnis eines vielleicht im Hause lebenden Enkel
einer der Eigentümerin, befriedigen würde. Für die zahlenden
Mieter würde diese Regelung doch eine größere Unbequemlichkeit
nach sich ziehen, vor allem verglichen mit einem Standard, den
sie ja schon mal gehabt hätten.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können, und
nicht zu verquer geredet! (Was für eine Erholung den Indikativ
benutzen zu können!!)
Jetzt schon mal vielen Dank, für`s bishierher „durchbeissen“
und auch für eventuell erfolgende Antworten.
Von Renate aus Berlin

PS Ginge einer der Mieter damit zu seiner Mieterberatung,
blieben die relativ lau und uninteressiert.

Hallo Renate,

in dem vor Dir genannten Beispiel benötigt man dann keine
Gegensprechanlage und keine Türöffner, wenn die Türen
verschlossen sein müssen.

Nun ja, tagsüber (zwischen 6 Uhr und 20 Uhr) wäre die Gegensprechanlage für die Türöffnung schon noch erforderlich. Der im Haus lebende Enkel einer Besitzerin wäre es ja, der die zwar geschlossene aber nicht versperrte Haustür nicht sicher genug fände, was sie aber vor den erwähnten Sanierungsmaßnahmen durchaus gewesen wäre, JAHRZEHNTE LANG!!!
Kann man ihn nicht zwingen sein plötzlich gestiegenes Sicherheitsbedürfnis, zu befriedigen indem er eine Haustür einbaut, die seinen Sicherheitsbedürfnissen nachkommt, die zwar geschlossen wäre, aber bedienbarbar bliebe? Warum dürfte er den zahlenden Mietern einen Komfort wegnehmen, den sie schon mal gehabt hätten, ohne dass sich das an reduzierter Miete bemerkbar gemacht hätte??

Ausserden ist es niemand zumutbar,

wegen eines Besuches nunmehr von die Haustüre zu öffnen. Ein
Einbruch ist kein Grund, solche Forderungen aufzustellen.

Ja, das mag schon sein, und ich freu mich auch, dass Du das genauso siehst, und nicht nur ich diejenige bin, die sich in einem solchen Fall ärgern und aufregen würde (wegen überzogener Ansprüche oder sowas), aber was wäre, wenn sie es eben einfach täten. Jemanden damit beauftragen (vielleicht gegen eine kleine Gebühr, was weiß denn ich)um 20 Uhr die Haustür zu versperren?
So dass man nie sicher sein könnte ob nach 20 Uhr kommender oder gehender Besuch die Haustür unversperrt vorzufände. Denn die meisten Mieter würden sich ja um die Regelung nicht kümmern, aber einige eben doch, aus Angst dabei erwischt und abgemahnt zu werden, oder weil sie es richtig fänden.
Darüber hinaus würde ich den „Einbruch“ nicht glauben, wer bräche in einen Friseursalon ein?? Dass da kein Geld sein würde, wüsste der dümmste drogensüchtigste Wirrkopf, und sonst, einen ordentlichen Schluck Dröhnung aus der Haarwasseflasche??? Dass ich nicht lache!!!
Aeehh, Tschuldigung: lachte.

Gruss Günter

Vielen Dank, dass Du dir die Mühe gemacht hast zu antworten, ich fände es sehr nett, wenn Du es nochmal tun würdest. Vielleicht hast du ja auch einen Tipp, wie man eine nicht so wirklich richtig doll interessierte Mieterberatung ein wenig mehr motivieren könnte??
Nochmal danke, Renate

Nun ja, tagsüber (zwischen 6 Uhr und 20 Uhr) wäre die
Gegensprechanlage für die Türöffnung schon noch erforderlich.
Der im Haus lebende Enkel einer Besitzerin wäre es ja, der die
zwar geschlossene aber nicht versperrte Haustür nicht sicher
genug fände, was sie aber vor den erwähnten
Sanierungsmaßnahmen durchaus gewesen wäre, JAHRZEHNTE
LANG!!!
Kann man ihn nicht zwingen sein plötzlich gestiegenes
Sicherheitsbedürfnis, zu befriedigen indem er eine Haustür
einbaut, die seinen Sicherheitsbedürfnissen nachkommt, die
zwar geschlossen wäre, aber bedienbarbar bliebe?

Die Türe muss bedienbar bleiben und zwar von der Wohnung aus. Der Vermieter hat, wenn er ohne Zustimmung der Mieter diesen Zustand hergestellt hat, den früheren Zustand wieder herzustellen.

Warum

dürfte er den zahlenden Mietern einen Komfort wegnehmen, den
sie schon mal gehabt hätten, ohne dass sich das an reduzierter
Miete bemerkbar gemacht hätte??

Ausserden ist es niemand zumutbar,

wegen eines Besuches nunmehr von die Haustüre zu öffnen. Ein
Einbruch ist kein Grund, solche Forderungen aufzustellen.

Ja, das mag schon sein, und ich freu mich auch, dass Du das
genauso siehst, und nicht nur ich diejenige bin, die sich in
einem solchen Fall ärgern und aufregen würde (wegen
überzogener Ansprüche oder sowas), aber was wäre, wenn sie es
eben einfach täten. Jemanden damit beauftragen (vielleicht
gegen eine kleine Gebühr, was weiß denn ich)um 20 Uhr die
Haustür zu versperren?

Dies ist ohne Zustimmung der anderen Mieter nicht zulässig.

So dass man nie sicher sein könnte ob nach 20 Uhr kommender
oder gehender Besuch die Haustür unversperrt vorzufände. Denn
die meisten Mieter würden sich ja um die Regelung nicht
kümmern, aber einige eben doch, aus Angst dabei erwischt und
abgemahnt zu werden, oder weil sie es richtig fänden.
Darüber hinaus würde ich den „Einbruch“ nicht glauben, wer
bräche in einen Friseursalon ein?? Dass da kein Geld sein
würde, wüsste der dümmste drogensüchtigste Wirrkopf, und
sonst, einen ordentlichen Schluck Dröhnung aus der
Haarwasseflasche??? Dass ich nicht lache!!!

Einbrüche gabe es schon bei geringeren Gellbeträgen. Also das kommt immer wieder vor.

Gruss Günter

Vielen Dank, dass Du dir die Mühe gemacht hast zu antworten,
ich fände es sehr nett, wenn Du es nochmal tun würdest.
Vielleicht hast du ja auch einen Tipp, wie man eine nicht so
wirklich richtig doll interessierte Mieterberatung ein wenig
mehr motivieren könnte??

Das heisst, Du warst bei einem Mieterverein. Es gibt Personen in diesem Bereich, die sind nicht zu motivieren.

Gruss Günter

Das heisst, Du warst bei einem Mieterverein. Es gibt Personen
in diesem Bereich, die sind nicht zu motivieren.

Gruss Günter

Ich bin zahlendes Mitglied in einem solchen, sehr grossen mit vielen hauptamtlichen Mitarbeitern, dachte bloß, das dürfe man hier nicht so sagen. Könnte ich vielleicht um einen anderen Berater bitten? Vielleicht ist es ja auch eine Frage der persönichen Chemie?
Vielen vielen Dank für geleistete Hilfe und Unterstützung!!
Renate