Hier wurde mal in einer Diskussion über zu verschließende Haustüren der Begriff des „überzogenen Sicherheitsbedürfnis des Hauseigentümers“ verwendet. Dazu habe ich eine weiterführende Frage:
Nehmen wir mal an jemand wohne in einem Mietshaus mit vielen Mietparteien. Die Haustür wäre über eine Gegensprechanlage von der Wohnung aus zu öffnen gewesen. Bei erfolgten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wäre auch diese Anlage ausgetauscht worden aber gleichzeitig, um mehr Sicherheit zu erzeugen, die Forderung aufgestellt worden ab 20 Uhr die Haustür zu verschließen, so dass der von der Wohnung aus zu betätigende Öffnungsmechanismus nicht mehr funktionieren könnte. Das wäre doch ein Rückschritt im Komfortstandard, der schon mal dagewesen wäre. Das müsste sich doch eingentlich in der gefordeten Miete ausdrücken? Ich könnte mir gut vorstellen, dass viele Mieter des Hauses aus Ärger über diesen Umstand der 20-Uhr-Regelung wenig bis keine Beachtung schenkten. Auch wenn ein Mieter des Hauses die Aufgabe hätte um 20 Uhr die Haustür zu verschlißen, der er auch äußerst gewissenhaft und pünktlich nachkäme, würde das wenig ändern, weil andere Mieter die nach diesem Zeitpunkt die Haustür benutzen würden, wiederum hinter sich nicht abschlössen.
Auf diesen Zustand könnte die Hausverwaltung reagieren indem sie einen Brief ans Bekanntmachungsbrett hinge, in dem von versuchten Einbrüchen in Geschäften des Erdgeschosses die Rede wäre und die Mieter aufforderte die 20-Uhr-Regelung besser zu beachten. Es könnte doch sein, dass der Hof dieses Hauses für eintschlossene Einbrecher sehr leicht erreichbar wäre Z.B: Über ein niedriges schuppenähnliches Gebäude, vor dem in günstiger Entfernung ein Verkehrsschild stünde, so dass das Dach gut zu erklettern wäre, und auf diese Weise auf den Hof gelangt werden könne. Oder Einbrecher, die das bisschen Lärm nicht scheuten, den es machen würde eine kleine Scheibe innerhalb der Haustür einzuschlagen, könnten dies tun. Dann hätten sie freien Zugriff auf den möglicherweise innen liegenden Öffnungsknauf. Es könnte doch sein, dass man die Haustür von innen nicht mit einem Schlüssel öffnen müsste, sondern nur mit einem Drehknauf. So dass doch erwiesen wäre, dass die zusätzliche 20-Uhr-Regelung überhaupt nicht mehr Sicherheit erbrächte, sondern nur das altjüngferliche Sicherheitsbedürfnis eines vielleicht im Hause lebenden Enkel einer der Eigentümerin, befriedigen würde. Für die zahlenden Mieter würde diese Regelung doch eine größere Unbequemlichkeit nach sich ziehen, vor allem verglichen mit einem Standard, den sie ja schon mal gehabt hätten.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können, und nicht zu verquer geredet! (Was für eine Erholung den Indikativ benutzen zu können!!)
Jetzt schon mal vielen Dank, für`s bishierher „durchbeissen“ und auch für eventuell erfolgende Antworten.
Von Renate aus Berlin
PS Ginge einer der Mieter damit zu seiner Mieterberatung, blieben die relativ lau und uninteressiert.