Pflege des Gartens bzw. Entfernung?

Hallo,

in einem Mietshaus wohnen 4 Parteien, jeder mit Gartenanteil.

Ein Mieter (zusammen mit inzwischen verstorbener Ehefrau) hat sich vom früheren Vermieter die Erlaubnis geben lassen, auf einem freien Platz auf dem Grundstück zusätzlich zum Gartenanteil einen Blumengarten anzulegen (ca. 5 qm groß). Dafür wird keine Miete bezahlt.

Nun ist der Mieter 80 Jahre und kann diesen Blumengarten entsprechend seinem Alter nicht mehr pflegen. Jeder Versuch eine Person zu finden, der die Pflege übernimmt, ist fehlgeschlagen. Die Pflege des regulären Gartenanteils übernimmt ein Nachbar, der aber nicht zu weiteren Hilfeleistungen bereit ist.

Da ja der Mieter selbst diesen Garten angelegt hat, könnte man ihn zur Entfernung des Gartens verpflichten?? Beauftragung einer Firma durch den Mieter?? oder wenn Mieter einverstanden ist durch den Vermieter und der Mieter zahlt dann die Kosten???

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß
Sid

Hallo,

diese Auffassung ist etwas „schräg geraten“.

in einem Mietshaus wohnen 4 Parteien, jeder mit Gartenanteil.

Ein Mieter (zusammen mit inzwischen verstorbener Ehefrau) hat
sich vom früheren Vermieter die Erlaubnis geben lassen, auf
einem freien Platz auf dem Grundstück zusätzlich zum
Gartenanteil einen Blumengarten anzulegen (ca. 5 qm groß).
Dafür wird keine Miete bezahlt.

Dies dürfte nicht richtig sein. Üblicherweise ist in den Mietpreisen pro Quadratmeter durchaus, wenn ein Garten vorhanden ist, hier bereits ein anteiliger Betrag berücksichtigt. Auf der anderen Seite wurde der Garten mitvermietet und der Vermieter hat dem Mieter erlaubt, ein Blumenbeet anzulegen.

Nun ist der Mieter 80 Jahre und kann diesen Blumengarten
entsprechend seinem Alter nicht mehr pflegen. Jeder Versuch
eine Person zu finden, der die Pflege übernimmt, ist
fehlgeschlagen. Die Pflege des regulären Gartenanteils
übernimmt ein Nachbar, der aber nicht zu weiteren
Hilfeleistungen bereit ist.

Da ja der Mieter selbst diesen Garten angelegt hat, könnte man
ihn zur Entfernung des Gartens verpflichten?? Beauftragung
einer Firma durch den Mieter?? oder wenn Mieter einverstanden
ist durch den Vermieter und der Mieter zahlt dann die
Kosten???

Den Mieter kann man nur verpflichten dieses Blumenbeet in Ordnung zu halten. Zu mehr nicht. Es sei denn, er ist einverstanden, dass das Blumenbeet entfernt wird. Andererseits, wenn der Mann den Garten nicht mehr richtig pflegen kann, ich meine, dass er möglicherweise an einigen bunten Farben im Garten noch seine Freude hat. Man sollte sich hier überlegen, ob man nicht als Mensch handelt. Recht sieht dies zwar nicht vor. Es sollte trotzdem niemand hindern.

Gruss Günter

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß
Sid

Hallo,

es ist keine „Auffassung“ sondern ein „Frage“ gewesen!

Dies dürfte nicht richtig sein. Üblicherweise ist in den
Mietpreisen pro Quadratmeter durchaus, wenn ein Garten
vorhanden ist, hier bereits ein anteiliger Betrag
berücksichtigt. Auf der anderen Seite wurde der Garten
mitvermietet und der Vermieter hat dem Mieter erlaubt, ein
Blumenbeet anzulegen.

Es geht nicht um den mitvermieteten Gartenanteil, sondern um ein Extrabeet, das angelegt wurde.

Den Mieter kann man nur verpflichten dieses Blumenbeet in
Ordnung zu halten. Zu mehr nicht. Es sei denn, er ist
einverstanden, dass das Blumenbeet entfernt wird.
Andererseits, wenn der Mann den Garten nicht mehr richtig
pflegen kann, ich meine, dass er möglicherweise an einigen
bunten Farben im Garten noch seine Freude hat. Man sollte sich
hier überlegen, ob man nicht als Mensch handelt. Recht sieht
dies zwar nicht vor. Es sollte trotzdem niemand hindern.

In dem Gärtchen wachsen keine Blumen mehr, sondern nur noch Unkraut. Das gibt auch bereits Ärger mit anderen Nachbarn, die meinen dass das Unkraut ausblüht und sich weiterverstreut.

Vorausgesetzt der Mieter findet keinen der das Beet pflegt und ist zusätzlich einverstanden, dass das Beet entfernt wird, wer ist dann für die Kosten verantwortlich?

Gruß
Sid

Hallo,

Es geht nicht um den mitvermieteten Gartenanteil, sondern um
ein Extrabeet, das angelegt wurde.

Habe ich schon so verstanden.

Den Mieter kann man nur verpflichten dieses Blumenbeet in
Ordnung zu halten. Zu mehr nicht. Es sei denn, er ist
einverstanden, dass das Blumenbeet entfernt wird.
Andererseits, wenn der Mann den Garten nicht mehr richtig
pflegen kann, ich meine, dass er möglicherweise an einigen
bunten Farben im Garten noch seine Freude hat. Man sollte sich
hier überlegen, ob man nicht als Mensch handelt. Recht sieht
dies zwar nicht vor. Es sollte trotzdem niemand hindern.

In dem Gärtchen wachsen keine Blumen mehr, sondern nur noch
Unkraut. Das gibt auch bereits Ärger mit anderen Nachbarn, die
meinen dass das Unkraut ausblüht und sich weiterverstreut.

Dann kann der Vermieter verlangen, dass das Beet entfernt wird oder es wird gepflegt. Das Beet hat der Mieter zu entfernen ( er muss dafür die Kosten tragen).

Gruss Günter

Hi Günther,
danke für die nochmals erkenntnisreiche Antwort.
Es wird mir helfen.

Gruss
Sid