Nebenkosten - mal anders

Folgender Fall angenommen.

Mieter (Wohnung im Haus mit 2 Mietparteien und Apotheke) ist zum Nov. 2003 ausgezogen, die Nebenkosten wurden trotz mehrmaligen Nachfragen des Mieters für 2001, 2002 und 2003 nie abgerechnet. Die Heizungsröhrchen das letzte Mal 2001 abgelesen und natürlich vom ehem. Mieter beim Auszug (genau wie Warm- und Kaltwasserzähler) und im Übergabeprotokoll festgehalten.

Jetzt will die ehem. Vermieterin die Nebenkosten abrechnen - ist ich gutes Recht.

Die Fixkosten wie Müll, Kabel, Versicherung usw. sind kein Problem. Die Kosten für Heizung, Kalt und Warmwasser sollen jetzt prozentuall von den Gesamtkosten abgerechnet werden nach einer Abrechung für 2001, die von einer professionellen Firma erstellt wurde, nie aber den Mieter übergeben wurde, weil für die Apotheke die Warmwasserkosten der Eigentümer wohl zu hoch waren. Nach dieser Abrechnung ergebe für den Mieter sich das die Heiz- , Kalt- und Warmwasserkosten 23 % der Gesamten Hauskosten für Heizung-, Kalt- und Warmwasserkosten wären.

Folgende Nachzahlungen ergäben sich daraus:
2001 285,49 € (wurden nach Ablesung von profesioneller Firma ermittelt, jedoch
nie den Mieter übergeben - erst diesen Mittwoch)
2002 257,93 € (wenn man für Heizung-, Kalt- und Warmwasser 23 % der
Gesamtkosten ansetzt)
2003 231,45 € (wenn man für Heizung-, Kalt- und Warmwasser 23 % der
Gesamtkosten ansetzt)
Angebot der ehem. Vermieterin wäre, das auf Grund der ungenauen Werte der ehem. Mieter nur die Hälft (387,44 €) anstatt den vollen Betrag von (774,87 €) zahlt.

Den Mieter ist klar, dass er für 2001 und 2002 nicht mehr zahlt. Was ist mit 2003, ist dies prozentualle berechnen der Heizung-, Kalt- und Warmwasserkosten zulässig, wenn es keine anderen Zahlen gibt, weil lauf ehem. Vermieterin die profesionelle Firma nach der 2001-Abrechnung alle Unterlagen vernichtet hätte, weil sie damit nicht einverstanden war?

Wie soll der Mieter jetzt vorgehen?

Hallo,

wer als Vermieter behauptet, die Abrechnungfirma habe nach einem Einspruch die Unterlagen vernichtet und nicht mehr abgerechnet lügt.
Jedoch muss der Vermieter Auftrag zur neuen Abrechnung erteilen, wenn der Fehler nicht bei der Abrechnungsfirma liegt. Liegt der Fehler bei der Abrechnungsfirma hat diese die Abrechnung zu ändern ( was in der Praxis auch ohne Problem geschieht).

Vergiss 2001 und 2002, Nachforderung sind verwirkt.

Folgende Nachzahlungen ergäben sich daraus:
2001 285,49 € (wurden nach Ablesung von profesioneller
Firma ermittelt, jedoch
nie den Mieter übergeben - erst diesen
Mittwoch)
2002 257,93 € (wenn man für Heizung-, Kalt- und
Warmwasser 23 % der
Gesamtkosten ansetzt)
2003 231,45 € (wenn man für Heizung-, Kalt- und
Warmwasser 23 % der
Gesamtkosten ansetzt)
Angebot der ehem. Vermieterin wäre, das auf Grund der
ungenauen Werte der ehem. Mieter nur die Hälft (387,44
€) anstatt den vollen Betrag von (774,87 €) zahlt.

Hat die Vermieterin noch eine Kaution, nimm die Abrechnung an. Hat sie keine Kaution kürze die Heiz-Warmwasserkosten von 231,45 um 15 %, die restlichen Kosten sind zu 100 % zu überweisen. Begründung: keine ordnungsgemässe Abrechnung gemäss Heizkostenverordnung.

Gruss Günter

Hallo,

vielen Dank Günter für die schnelle Antwort.

Hat die Vermieterin noch eine Kaution, nimm die Abrechnung an.
Hat sie keine Kaution kürze die Heiz-Warmwasserkosten von
231,45 um 15 %, die restlichen Kosten sind zu 100 % zu
überweisen. Begründung: keine ordnungsgemässe Abrechnung
gemäss Heizkostenverordnung.

Die Kaution hat Sie nicht mehr, habe ich mit den Anmerkung (schriftlich) Ihre Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung bleiben bestehen, zurück erhalten.

Die 231,45 € sind meine gesamte Nachzahlung für 2003, die Heiz-Warmwasserkosten waren wesentlich mehr, d. h. ich werde mal ausrechnen was sich noch als nachzahlung bei 15% Abzug bei den Heizkosten ergibt - oder mit den Zusatz von ober lieber nicht ?

Gruß Ivonne

Gruss Günter