Wer kann helfen???
Ein Vermieter (mit im Haus des Mieters wohnend)beschließt eine Seite des Daches neu decken zu lassen.Dabei will er auch gleich neue größere Fenster, eine Balkontür und eine große Gaupe mit einbauen lassen.Er fragt seine Mieter der Dachwohnung ob sie damit einverstanden wären (nicht schriftlich).Diese ließen sich breitschlagen(des lieben Hausfriedens wegen)räumten komplett Einbauküche und Bad aus und zogen aus(Schlafen im Garten,Duschen bei Freunden und Verwandten). Es dauerte nicht wie vereinbart 1 Woche sondern 2.Nach entfernen des Drecks den die Bauarbeiten Hinterlassen hatten und Wiedereinbau der MöbelVom Mieter selbst)kam natürlich auch promt eine Wohnflächeneuberechnung(da die Küche jetzt keine Dachschrägen mehr aufweist und 5cm länger geworden ist)ins Haus geflattert,natürlich mit sofrtiger Wirkung.Nichts passte mehr(Arbeitsplatte, Kranz,Sockelleiste).Für die Zeit des Auszuges verechnete der Vermieter 25%der Miete.Für die notwendigen Ausgaben zur wiederherstellung der Einbauküche gab es nichts.Die Mieter sind Stinksauer und wollen der Neuberechnung nicht zustimmen.Es wurde nichts Schriftlich festgehalten.Wer weiß Rat, wie die Mieter sich wehren können?
Hallo,
Wer kann helfen???
Ein Vermieter (mit im Haus des Mieters wohnend)beschließt eine
Seite des Daches neu decken zu lassen.Dabei will er auch
gleich neue größere Fenster, eine Balkontür und eine große
Gaupe mit einbauen lassen.Er fragt seine Mieter der
Dachwohnung ob sie damit einverstanden wären (nicht
schriftlich).Diese ließen sich breitschlagen(des lieben
brr breitschlagen lassen, ohne ein schriftliches dokument. da schaudert mir.
Hausfriedens wegen)räumten komplett Einbauküche und Bad aus
und zogen aus(Schlafen im Garten,Duschen bei Freunden und
Verwandten). Es dauerte nicht wie vereinbart 1 Woche sondern
2.Nach entfernen des Drecks den die Bauarbeiten Hinterlassen
hatten und Wiedereinbau der MöbelVom Mieter selbst)kam
natürlich auch promt eine Wohnflächeneuberechnung(da die Küche
jetzt keine Dachschrägen mehr aufweist und 5cm länger geworden
ist)ins Haus geflattert,natürlich mit sofrtiger Wirkung.Nichts
passte mehr(Arbeitsplatte, Kranz,Sockelleiste).Für die Zeit
des Auszuges verechnete der Vermieter 25%der Miete.Für die
notwendigen Ausgaben zur wiederherstellung der Einbauküche gab
also hier denke ich doch das das schon mal nicht sein kann. die mieter haben die wohnung für 2 Wochen geräumt, ergo für einen halben monat. daher wäre auch die kürzung der miete um 50% gerechtfertigt.
es nichts.Die Mieter sind Stinksauer und wollen der
Neuberechnung nicht zustimmen.Es wurde nichts Schriftlich
festgehalten.Wer weiß Rat, wie die Mieter sich wehren können?
Den Dreck den ihr weggeräumt habt, wäre entweder aufgabe der baufirma gewesen oder des vermieters. hier würde ich mit den kosten für die reinigungsarbeiten an den vermieter herantreten.
wegen den kosten die euch für die vergrößerte küche entstanden sind, weil ja die küche dann nicht mehr gepasst hat, fehlt halt das schriftliche. hier ist nichts vereinbart worden. daher denke ich dass man den vermieter damit nicht belasten kann. was aber die wohnraumneuberechnung angeht: um wieviel verändert sich denn jetzt der mietzins? gegen die vergrößerung und damit die neuberechnung wird man an sich nicht viel tun können. vorallem ist die neuberechnung ja auch auf die nebenkosten zu verrechnen.
hätte man von anfang an all die faktoren der baulichen maßnahme festgelegt, dann würde man jetzt bessere möglichkeiten haben.
daher kann man dem vermieter die reinigungskosten für die wohnung berechnen/aufrechnen, dann noch die Miete nicht um 25% sondern um 50% kürzen.
gruss
highspeed24
Hallo,
hier fehlen wesentlich Daten zur Beantwortung. Vorab. Mündliche Vereinbarungen sind auch gültig. Nur im Bestreitensfall sind mündliche Vereinbarungen wegen der Beweislage problematisch.
Die Neuberechnung nach einer veränderten Wohnfläche ist gültig. Auch die Berechnung ab sofort. Soweit hier eine Mietminderung vorgenommen worden ist, hätte diese vor den Arbeiten, wenn höhere Ansprüche gewollt waren, vereinbart werden müssen. Auch hätte geklärt werden müssen, was zu geschehen hat, wenn die Einbauküche nicht mehr passt. Hier ist das Verhalten der Mieter zu bewerten. Sie haben durch ihr Verhalten - Räumung der einzelnen Räume - der Massnahme zugestimmt. Die Mieter haben aber trotz der Zustimmung wohl vergessen die eigenen Interessen durchzusetzen. Empfehlung: Nachverhandeln, wenn der Vermieter nicht zustimmt, keine Chance.
Gruss Günter
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Vielen Dank erstmal! Aber was währen denn die wesentlichen Daten?
Gruß Manu
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Na so ist das eben,wenn man eigentlich immer gut miteinander auskommt.Es war vorher nichts genaues bekannt,was die baulichen Veränderungen betrifft.Muß der Vermieter aber nicht auch Fristen der Vorankündig der Mieterhöhung einhalten?
Gruß Manu
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Vielen Dank erstmal! Aber was währen denn die wesentlichen
Daten?
Hallo Manu,
es wäre zu klären, wie der Vermieter die Massnahmen erklärt hat, was besprochen wurde, ob wegen einer Mieterhöhung gesprochen wurde und in welchem Rahmen, wann sie kommen soll, wie hoch sie sein soll, was während der Arbeiten an Mieten zu zahlen ist, was als Entschädigung gezahlt wird und, und und…
Gruss Günter
Hallo Günter,
Es wurde leider gar nichts besprochen und schriftlich festgehalten.Nur der Termin ca.2 wochen vorher festgelegt, wann die Zimmer ausgeräumt sein müssen. Und da wir friedliche Mieter sind und bisher alles möglich machten und duldeten um den Vermieter nicht bei seinen Baumaßnahmen am Haus (seit ca. 5 Jahren) zu behindern,gingen wir darauf ein.
Gruss Manu
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Hallo,
ich sehe leider keine Chance irgendwelchen Forderungen wegen Mieterhöhungen hier zu entgehen.
Gruss Günter
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