Verhalten bei Auszug

Hallo Experten,

angenommen, ich hätte meine Wohnung Im März gekündigt. Nach neuem Mietrecht hätte ich 3 Monate Kündigungsrecht, wäre also zum Ende diesen Monats raus. Allerdings wurde mein Vertrag vor der Frist geschlossen, es gelten also wahrscheinlich die alten Kündigungsfristen, i.e. 6 Monate, da ich 7 Jahre dort wohnte. Aber das ist eigentlich nicht das Thema.

In dem Mietvertrag steht die Klausel, dass die Wohnung „nach Mietende renoviert“ zu übergeben ist. Nach meinen Recherchen ist diese Klausel immerhin ungültig. Die Frage zielt jetzt aber insbesondere auf die ohnehin zu erledigenden Schönheitsreparaturen ab. Angenommen, der Vermieter hätte schriftlich angemahnt, dass sich herausgestellt hätte (nach unangekündigter (!) Begehung meiner Wohnung), dass der Fußboden erneuert werden muss. Weiter nehmen wir an, dass er in diesem Schreiben behauptet, dass der Fußboden VOR meinem Einzug neu verlegt worden sei. Was meines Erachtens nicht stimmt.
Nun würde der Vermieter behaupten, dass ich die Renovierungsarbeiten unverzüglich durchzuführen habe, da ansonsten das Appartement zum 1.7. nicht vermietet werden kann. Ansonsten würden mir die Renovierungsarbeiten UND die Miete des Monats Juli berechnet.
Meine Frage ist: was darf der Vermieter verlangen und wie soll ich mich verhalten? Welche Abnutzungen auf dem Fußboden sind zulässig?

Gruß,

Frank.

Hallo Frank

Hallo Experten,

angenommen, ich hätte meine Wohnung Im März gekündigt. Nach
neuem Mietrecht hätte ich 3 Monate Kündigungsrecht,
wäre also zum Ende diesen Monats raus. Allerdings wurde mein
Vertrag vor der Frist geschlossen, es gelten also
wahrscheinlich die alten Kündigungsfristen, i.e. 6 Monate, da
ich 7 Jahre dort wohnte. Aber das ist eigentlich nicht das
Thema.

In dem Mietvertrag steht die Klausel, dass die Wohnung „nach
Mietende renoviert“ zu übergeben ist. Nach meinen Recherchen
ist diese Klausel immerhin ungültig. Die Frage zielt jetzt
aber insbesondere auf die ohnehin zu erledigenden
Schönheitsreparaturen ab. Angenommen, der Vermieter hätte
schriftlich angemahnt, dass sich herausgestellt hätte (nach
unangekündigter (!) Begehung meiner Wohnung), dass der
Fußboden erneuert werden muss. Weiter nehmen wir an, dass er
in diesem Schreiben behauptet, dass der Fußboden VOR meinem
Einzug neu verlegt worden sei. Was meines Erachtens nicht
stimmt.

du schreibst unangekündigter begehung deiner wohnung. hat sich der vermieter unerlaubt zugriff verschafft oder wie darf ich das verstehen!?

Nun würde der Vermieter behaupten, dass ich die
Renovierungsarbeiten unverzüglich durchzuführen habe, da
ansonsten das Appartement zum 1.7. nicht vermietet werden
kann. Ansonsten würden mir die Renovierungsarbeiten UND die
Miete des Monats Juli berechnet.
Meine Frage ist: was darf der Vermieter verlangen und wie soll
ich mich verhalten? Welche Abnutzungen auf dem Fußboden sind
zulässig?

Gruß,

Frank.

Wenn der Fußboden normal beansprucht worden ist, dann bist du nicht zur Renovierung des Fußbodens verpflichtet. Nur wenn der Fußboden ungewöhnlich stark beansprucht worden ist, weil z.B. jemand auf einem Parkettboden sein Traning für einen Stepptanz ausgeführt hat und der Boden nun abgenutzt ist, dann wäre eine Verantwortung des Mieters da. Auch die Abnutzung durch einen Bürostuhl o.ä. die noch im normalen Rahmen liegt ist nicht vom Mieter zu vertreten.

Es gibt zumindest zur Abnutzung von Teppichboden ein Urteil:
Für die Abnutzung eines Teppichbodens durch gewöhnlichen Gebrauch muss der Mieter nicht aufkommen (LG Görlitz 2 S 4/00 WM 2000, 570).

Ferner wird im §538 BGB festgehalten, dass Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden,der Mieter nicht zu vertreten hat.

ich hoffe geholfen zu haben,

highspeed24

Hallo highspeed24,

na, das find ich ja klasse, dass die Hilfe so schnell kommt. :wink:

du schreibst unangekündigter begehung deiner wohnung. hat sich
der vermieter unerlaubt zugriff verschafft oder wie darf ich
das verstehen!?

Es ist so, dass die Verwalterin, die bei uns im Haus wohnt, einen „Generalschlüssel“ besitzt. Ich vermute, dass die Vermieterin „nachgesehen“ haben. Ich selbst wohne nämlich nicht mehr dort, sondern aus familiären Gründen schon woanders. Die Adresse ist dem Vermieter aber wohl bekannt.

Wenn der Fußboden normal beansprucht worden ist, dann bist du
nicht zur Renovierung des Fußbodens verpflichtet. Nur wenn der
Fußboden ungewöhnlich stark beansprucht worden ist, weil z.B.
jemand auf einem Parkettboden sein Traning für einen Stepptanz
ausgeführt hat und der Boden nun abgenutzt ist, dann wäre eine
Verantwortung des Mieters da. Auch die Abnutzung durch einen
Bürostuhl o.ä. die noch im normalen Rahmen liegt ist nicht vom
Mieter zu vertreten.

Nunja, der Boden ist normal beansprucht. Allerdings befindet sich ein kleines Brandloch an einer Stelle. Dieses ist während einer Party damals entstanden. Wieviel darf mir der Vermieter dafür berechnen? Und zur Frist: ich darf doch bis zum letzten Tag renovieren, wenn ich will, oder?

Vielen Dank bis hierhin, auch für die schnelle Antwort,

Frank.

Hallo highspeed24,

na, das find ich ja klasse, dass die Hilfe so schnell kommt.
:wink:

bitte :smile:

du schreibst unangekündigter begehung deiner wohnung. hat sich
der vermieter unerlaubt zugriff verschafft oder wie darf ich
das verstehen!?

Es ist so, dass die Verwalterin, die bei uns im Haus
wohnt, einen „Generalschlüssel“ besitzt. Ich vermute, dass
die Vermieterin „nachgesehen“ haben. Ich selbst wohne nämlich
nicht mehr dort, sondern aus familiären Gründen schon
woanders. Die Adresse ist dem Vermieter aber wohl bekannt.

also ist da die vermieterin zur verwalterin gestiefelt und hat sich dens chlüssel geben lassen und hat die wohnung betreten. nun ja da hätte man zumindest schon mal hausfriedensbruch.

Wenn der Fußboden normal beansprucht worden ist, dann bist du
nicht zur Renovierung des Fußbodens verpflichtet. Nur wenn der
Fußboden ungewöhnlich stark beansprucht worden ist, weil z.B.
jemand auf einem Parkettboden sein Traning für einen Stepptanz
ausgeführt hat und der Boden nun abgenutzt ist, dann wäre eine
Verantwortung des Mieters da. Auch die Abnutzung durch einen
Bürostuhl o.ä. die noch im normalen Rahmen liegt ist nicht vom
Mieter zu vertreten.

Nunja, der Boden ist normal beansprucht. Allerdings befindet
sich ein kleines Brandloch an einer Stelle. Dieses ist während
einer Party damals entstanden. Wieviel darf mir der Vermieter
dafür berechnen? Und zur Frist: ich darf doch bis zum letzten
Tag renovieren, wenn ich will, oder?

rein theoretisch darfst du bis zum letzten tag renovieren, ist aber an sich nicht üblich. weil die schlüsselübergabe muss ja auch erledigt werden. nicht dass man in den nächsten monat rutscht und dann noch mal miete zahlen muss, weil die mietsache nicht fristgerecht übergeben wurde.
wegen dem brandloch, wenn es ein kleines ist, denke das man das noch in den bereich der normalen abnutzung eingliedern kann. wenn es aus einer zigarettenkippe entstanden ist. und wenn es nicht darunter fallen sollte, dann berechtigt das den vermieter zumindest nicht, dass der komplette teppich rausgeworfen wird und neu verlegt wird (ich gehe mal aus es ist teppich).

Vielen Dank bis hierhin, auch für die schnelle Antwort,

Frank.

gruss

highspeed24

Guten Abend!

Allerdings befindet
sich ein kleines Brandloch an :einer Stelle.

Kleinere Brandlöcher im Teppichboden kann man flicken, sofern sich ein kleines Stück Teppich zur Reparatur auftreiben läßt. Manchmal sind die Fußleisten mit einem Streifen Teppichboden versehen und man kann sich an unauffälliger Stelle, z. B. unter einem Heizkörper, einen kleinen Flicken entnehmen. Man besorgt sich ein Stanzeisen (oder schleift ein Stück Stahlrohr an) und stanzt die Stelle mit dem Brandloch heraus. Mit dem gleichen Werkzeug stanzt man den Reparaturflicken aus und setzt den Flicken an die Stelle des ehemaligen Brandflecks. Simple Methode, die viel Geld und Ärger sparen kann.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Frank,

angenommen, ich hätte meine Wohnung Im März gekündigt. Nach
neuem Mietrecht hätte ich 3 Monate Kündigungsrecht,
wäre also zum Ende diesen Monats raus. Allerdings wurde mein
Vertrag vor der Frist geschlossen, es gelten also
wahrscheinlich die alten Kündigungsfristen, i.e. 6 Monate, da
ich 7 Jahre dort wohnte. Aber das ist eigentlich nicht das
Thema.

Wenn in einem Mietvertrag, der vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde, ein Hinweis auf die Kündigungsfristen besteht, insbesondere dass sich nach fünf Jahren Mietzeit die Kündigungsfrist um drei weitere Monate verlängert, ist diese Klausel wirksam.

Steht im Mietvertrag jedoch ( bei einigen Mietverträgen gibt es diesen Satz) „Es gelten die gestezlichen Vorschruiften“ dann ist die neuen Kündigungsfrist massgeblich.

In dem Mietvertrag steht die Klausel, dass die Wohnung „nach
Mietende renoviert“ zu übergeben ist. Nach meinen Recherchen
ist diese Klausel immerhin ungültig.

Nein, so kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die Frage ist hierbei von Bedeutung, wer bei Einzug renoviert hat, was während der Mietzeit vereinbart ist, ob diese Fristen ( Fristenplan Küche, Bad, WC 3 Jahre, Wohn-Schlafräume 5 Jahre ) eingehalten wurden und ob - wenn die Fristen eingehalten wurden, eine prozentuale Angeltung der Schönheitsreparaturen vereinbart ist ( meist in Mietverträgen von Haus & Grund, auch auch bei Zweckform enthalten ). Ist diese Quote vereinbart, ist nach dem Fristenplan zu handeln. Gibt es keine Quote und die Fristen sind eingehalten und der Vermieter verlangt unbeschadet früherer Renovierungen eine Auszugsrenovierung wäre die Klausel unwirksam und es müsste nicht renoviert werden ( Vorbehalt: keine farbigen Wände, bisherige ordnungsgemässe Arbeiten, keine Schäden an Tapeten und Wand ).

Die Frage zielt jetzt

aber insbesondere auf die ohnehin zu erledigenden
Schönheitsreparaturen ab. Angenommen, der Vermieter hätte
schriftlich angemahnt, dass sich herausgestellt hätte (nach
unangekündigter (!) Begehung meiner Wohnung), dass der
Fußboden erneuert werden mu

Dies war eindeutig dann Hausfriedensbruch. Weder Vermieter noch Hausverwalter haben ohne den Mieter etwas in einer vermieteten Wohnung zu suchen.

Der Fussboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Was soll und mit welcher Begründung hier gemacht werden ?

Weiter nehmen wir an, dass er

in diesem Schreiben behauptet, dass der Fußboden VOR meinem
Einzug neu verlegt worden sei. Was meines Erachtens nicht
stimmt.
Nun würde der Vermieter behaupten, dass ich die
Renovierungsarbeiten unverzüglich durchzuführen habe, da
ansonsten das Appartement zum 1.7. nicht vermietet werden
kann. Ansonsten würden mir die Renovierungsarbeiten UND die
Miete des Monats Juli berechnet.

Wenn eine Mietwohnung wegen der verursachten Schäden des früheren Mieters nicht rechtzeitig vermietet werden kann, haftet dieser für den Zeitraum bis die Mängel beseitigt sind und für Mietausfälle.

Meine Frage ist: was darf der Vermieter verlangen und wie soll
ich mich verhalten? Welche Abnutzungen auf dem Fußboden sind
zulässig?

welche Schäden werden behauptet ?

Gruss Günter

also ist da die vermieterin zur verwalterin gestiefelt und hat
sich dens chlüssel geben lassen und hat die wohnung betreten.
nun ja da hätte man zumindest schon mal hausfriedensbruch.

Nunja, jedenfalls dachte ich daran, es bei Bedarf als Druckmittel zu benutzen. (c;

wegen dem brandloch, wenn es ein kleines ist, denke das man
das noch in den bereich der normalen abnutzung eingliedern
kann. wenn es aus einer zigarettenkippe entstanden ist. und
wenn es nicht darunter fallen sollte, dann berechtigt das den
vermieter zumindest nicht, dass der komplette teppich
rausgeworfen wird und neu verlegt wird (ich gehe mal aus es
ist teppich).

Ja, das Brandloch ist von einer Kippe, etwa 5x10mm. Aber leider kann ich es nicht so leicht flicken , da es sich um keinen Teppich, sondern um einen PVC-Fußboden handelt. Mit schönem Holzimitat…

Mist aber auch…wer sagt mir jetzt, ob das Abnutzung ist? Das Gericht?

Gruß,
Frank.

Guten Abend!

N’Abend!

Kleinere Brandlöcher im Teppichboden kann man flicken, sofern
sich ein kleines Stück Teppich zur Reparatur auftreiben läßt.
Manchmal sind die Fußleisten mit einem Streifen Teppichboden
versehen und man kann sich an unauffälliger Stelle, z. B.
unter einem Heizkörper, einen kleinen Flicken entnehmen. Man
besorgt sich ein Stanzeisen (oder schleift ein Stück Stahlrohr
an) und stanzt die Stelle mit dem Brandloch heraus. Mit dem
gleichen Werkzeug stanzt man den Reparaturflicken aus und
setzt den Flicken an die Stelle des ehemaligen Brandflecks.
Simple Methode, die viel Geld und Ärger sparen kann.

Wolfgang, vielen Dank, das ist eine spitzen Idee! Nur leider ist es kein Teppich, sondern ein PVC-Fußboden. Mist.

Gruß
Frank.

Hallo Frank!

Nur leider ist es kein :Teppich, sondern ein :stuck_out_tongue:VC-Fußboden.

Macht nichts, funktioniert in gleicher Weise. Ein kleiner Fetzen PVC mit passender Farbe/Muster, aus dem sich der Reparaturflicken stanzen läßt, wird sich im Fachhandel finden lassen. Falls es PVC-Fliesen sind, kann man die ganze Fliese austauschen. Bei Rollenware oder verschweißten Fliesen muß es eben die Flickenmethode sein.
Mit etwas Geschick wird man von der Reparatur nur etwas sehen, wenn man die Stelle kennt. Wenn Du handwerklich nicht so gut drauf bist, laß es lieber von einem Fußbodenleger machen.

Gruß
Wolfgang