Frage:
Ein Pizzaservice hat vorm _Haus auf dem Grundstück einen Parkplatz, auf dem die Fahrer oder der Pizzaservicebetreiber ständig parken können. Er hat diesen mit den Räumlichkeiten angemietet. Nun hat der Pizzamann seinem Bekannten gestattet, außerhalb seiner Geschäftszeiten diesen Platz gelegentlich zu nutzen. Das macht der Bekannte und bekommt prompt einen Zettel des Hausbsitzers, mit der Drohung:
„dieses ist kein öffentlicher Parkplatz. das nächste Mal werden sie abgeschleppt“ (angenommen, er hat von der Absprache nichts gewusst)
wäre das rechtens gewesen?
darf der Pizzamann diesen auch mir zur Verfügug stellen?
wenn der Eigentümer diese Absprache zukünftig kennt, darf er dann einfach abschleppen lassen?
da ist ja beliebig zu konstruieren, dass ich dem Pizzamann mein Auto leihe, er dieses dort abstellt und der Hausbesitzer auch dann abschleppen lässt (in Unwissenheit der Nutzung durch seinen Mieter z.B.).
Gruß
Matthias
Hi,
wer einen Parkplatz vermietet, hat dort genausowenig Hausrecht wie der Vermieter von Wohnungen oder Geschäftsräumen.
Wenn er dann wirklich abschleppen läßt, bleibt er nicht nur auf den Abschleppkosten sitzen, sondern macht sich auch noch schadenersatzpflichtig.
Gruß Stefan
Ein Pizzaservice hat vorm _Haus auf dem Grundstück einen
Parkplatz, auf dem die Fahrer oder der Pizzaservicebetreiber
ständig parken können. Er hat diesen mit den Räumlichkeiten
angemietet. Nun hat der Pizzamann seinem Bekannten gestattet,
außerhalb seiner Geschäftszeiten diesen Platz gelegentlich zu
nutzen. Das macht der Bekannte und bekommt prompt einen Zettel
des Hausbsitzers, mit der Drohung:
„dieses ist kein öffentlicher Parkplatz. das nächste Mal
werden sie abgeschleppt“ (angenommen, er hat von der Absprache
nichts gewusst)
wäre das rechtens gewesen?
darf der Pizzamann diesen auch mir zur Verfügug stellen?
wenn der Eigentümer diese Absprache zukünftig kennt, darf er
dann einfach abschleppen lassen?
da ist ja beliebig zu konstruieren, dass ich dem Pizzamann
mein Auto leihe, er dieses dort abstellt und der Hausbesitzer
auch dann abschleppen lässt (in Unwissenheit der Nutzung durch
seinen Mieter z.B.).
Gruß
Matthias
Hi,
ist eigentlich recht simpel.
Mieter der Räumlichkeiten inkl. des Parkplatzes ist der
Pizzaservicebetreiber.
Und damit fällt auf ihn auch das „Hausrecht“ der Parkplatzfläche.
D.h. der Hausbesitzer, bzw. der Vermieter kann hier nicht einfach
über die Verwendung des Parkplatzes entscheiden, solange es im
normalen Nutzungsbereich eines Parkplatzes liegt.
Das „Parkenlassen“ von Freunden auf dem Parkplatz ist nicht
Angelegenheit des Vermieters sondern des Mieters.
Es sei denn, im Mietvertrag steht fest geschrieben, dass der
Parkplatz ausschliesslich vom Mieter genutzt werden darf.
Wenn der Hausbesitzer abschleppen läßt bleibt er auf den Abschleppkosten sitzen.
Gruß
Christian