Hallo liebe Fachkundige,
in unserer netten fiktiven Welt geht es um eine Mietwohnung im
Erdgeschoß direkt über dem Waschkeller.
Eine moderne leise Waschmaschine ist in der Nacht, wenn alles ganz
leise ist, deutlich zu hören.
Im Schleudergang aber schon so laut wahrnehmbar, das man aufwacht.
Einige Mieter meinen nun, Waschzeit währe optimal so um 22:30 (kein
billiger Nachtstromtarif!).
Der darüber wohnende Mieter war schon eingeschlafen und fällt jetzt
aus dem Bett (glücklicherweise ohne Verletzung). Begibt sich jetzt in
den Keller und schaltet die Maschine ab, klingelt dann bei den netten
Nachbarn. Stellt fest, es sieht jemand durch den Türspion, öffnet
aber nicht. Die abgestellte Waschmaschine wird erst am übernächsten
Tag wieder in Betrieb genommen. Soviel also zum dringend notwendigem
Waschen.
Jetzt geht der genervte Mieter wieder ins Bett. Schlummert gerade
ein. Gleicher Ablauf um 22:50. Nur mit der Maschine eines anderen
Nachbarn. Wird ebenfalls ausgeschaltet.
Denkt sich, normalerweise sollten die betroffenen Mieter daraufhin
von allein auf die Idee mit der Ruhestörung kommen.
Einige Tage später dann um 02:30 (nicht zu verwechseln mit 14:30)
gleicher Fall. WA & Trockner laufen. Mieter fällt wieder aus dem
Bett. Er hat den Eindruck, das hier der im Haus mit wohnende
Eigentümer jetzt extra wäscht.
Welche wirkungsvolle Massnahme gibt es, um diesen subtilen Terror zu
unterbinden?
Kann der Mieter der Hausverwaltung (Eigentümer hat mit so was nichts
zu tun, dafür hat er ja seine Hausverwaltung) jetzt ein nett
abgefasstes Schreiben zusenden, in dem er bittet, die anderen Mieter
auf die Betriebszeiten bis max 20:00 hin zu weisen?
Sollte er das zweckmässigerweise als Einschreiben mir Rückschein
machen?
Was wäre die nächste Möglichkeit, wenn kein Erfolg eintritt?
Kann ein Privatmann eine einstweilige Verfügung mit der Androhung von
Zwangsgeld erwirken?
Fragt und grüßt ein ratloser
TeeBird