Nachts waschen, Ruhestörung

Hallo liebe Fachkundige,

in unserer netten fiktiven Welt geht es um eine Mietwohnung im
Erdgeschoß direkt über dem Waschkeller.
Eine moderne leise Waschmaschine ist in der Nacht, wenn alles ganz
leise ist, deutlich zu hören.
Im Schleudergang aber schon so laut wahrnehmbar, das man aufwacht.
Einige Mieter meinen nun, Waschzeit währe optimal so um 22:30 (kein
billiger Nachtstromtarif!).
Der darüber wohnende Mieter war schon eingeschlafen und fällt jetzt
aus dem Bett (glücklicherweise ohne Verletzung). Begibt sich jetzt in
den Keller und schaltet die Maschine ab, klingelt dann bei den netten
Nachbarn. Stellt fest, es sieht jemand durch den Türspion, öffnet
aber nicht. Die abgestellte Waschmaschine wird erst am übernächsten
Tag wieder in Betrieb genommen. Soviel also zum dringend notwendigem
Waschen.
Jetzt geht der genervte Mieter wieder ins Bett. Schlummert gerade
ein. Gleicher Ablauf um 22:50. Nur mit der Maschine eines anderen
Nachbarn. Wird ebenfalls ausgeschaltet.
Denkt sich, normalerweise sollten die betroffenen Mieter daraufhin
von allein auf die Idee mit der Ruhestörung kommen.

Einige Tage später dann um 02:30 (nicht zu verwechseln mit 14:30)
gleicher Fall. WA & Trockner laufen. Mieter fällt wieder aus dem
Bett. Er hat den Eindruck, das hier der im Haus mit wohnende
Eigentümer jetzt extra wäscht.

Welche wirkungsvolle Massnahme gibt es, um diesen subtilen Terror zu
unterbinden?
Kann der Mieter der Hausverwaltung (Eigentümer hat mit so was nichts
zu tun, dafür hat er ja seine Hausverwaltung) jetzt ein nett
abgefasstes Schreiben zusenden, in dem er bittet, die anderen Mieter
auf die Betriebszeiten bis max 20:00 hin zu weisen?
Sollte er das zweckmässigerweise als Einschreiben mir Rückschein
machen?

Was wäre die nächste Möglichkeit, wenn kein Erfolg eintritt?
Kann ein Privatmann eine einstweilige Verfügung mit der Androhung von
Zwangsgeld erwirken?

Fragt und grüßt ein ratloser
TeeBird

Hallo TeeBird,

Google hilft:
http://www.originalton.de/texte/2003/arag/03ar002.htm
Da steht auch was von Waschmaschinen und die Zeiten dazu.

Ich würde den Bestandsverwalter anschreiben
und auch eine evtl. Mietkürzung ansprechen.

Gruß
Frank

Hallo TeeBird,

Google hilft:
http://www.originalton.de/texte/2003/arag/03ar002.htm
Da steht auch was von Waschmaschinen und die Zeiten dazu.

Waschmaschine ab 22 Uhr verboten.

Gruß

Hallo Frank,
schade dass ich nur ein Sternchen vergeben darf. Vor allem die mp3s sind cool.
Noch einen geruhsamen Sonntag
Franz

macht nix, Franz…
ich helf Dir aus
Gruß
TeeBird

Hallo,

der Mieter kann gegen Lärm vorgehen. Bei Betrieb einer Waschmaschine ist zu berücksichtigen, ob die Störung durch die Hellhörigkeit des Gebäudes oder durch die Rücksichtlosigkeit eines Mieter verursacht wird. Hilft hier das persönliche Gespräch nicht, muss der Mieter sich an den Vermieter wenden, bei Eigentümern muss der Hausverwalter sich einschalten. Jedoch kann der Mieter in solchen Fällen der Lärmbelästigung auch direkt die Gerichte anrufen und die einstweilige Verfügung gegen den Verursacher beantragen. Bitte beachten, dass in manchen Bundesländern der Betrieb der Waschmaschine auch an Sonn- und Feiertagen in Gemeinschaftswaschkellern erlaubt ist.

Mietminderung je nach Uhrzeit nach 22.00 Uhr. Von 22.00 Uhr bis 0.00 Uhr 50 %, wenn die Ruhestörung nicht 0 Uhr überschreitet. In dem hier geschilderten Fall handelt es sich jedoch um eine Ruhestörung weit über Mitternacht hinaus. Hier sind dann schon für den betreffenden Tag 100 % der Miete zu mindern. Konkret also. Beispiel: Monatsmiete 300 EURO, 30 Tage, pro Tag also Mietminderung 10 EURO. An zwei Tagen also 20 EURO usw.

Gruss Günter

Gruss Günter

in unserer netten fiktiven Welt geht es um eine Mietwohnung im
Erdgeschoß direkt über dem Waschkeller.
Eine moderne leise Waschmaschine ist in der Nacht, wenn alles
ganz
leise ist, deutlich zu hören.
Im Schleudergang aber schon so laut wahrnehmbar, das man
aufwacht.
Einige Mieter meinen nun, Waschzeit währe optimal so um 22:30
(kein
billiger Nachtstromtarif!).
Der darüber wohnende Mieter war schon eingeschlafen und fällt
jetzt
aus dem Bett (glücklicherweise ohne Verletzung). Begibt sich
jetzt in
den Keller und schaltet die Maschine ab, klingelt dann bei den
netten
Nachbarn. Stellt fest, es sieht jemand durch den Türspion,
öffnet
aber nicht. Die abgestellte Waschmaschine wird erst am
übernächsten
Tag wieder in Betrieb genommen. Soviel also zum dringend
notwendigem
Waschen.

Und wer zahlt den Schaden, wenn durch das Abstellen und den Neuanlauf im Programm etwas nicht mehr funktioniert ? Der Mieter, der ungerechtfertigt zur unerlaubten Selbstvornahme greift.

Jetzt geht der genervte Mieter wieder ins Bett. Schlummert
gerade
ein. Gleicher Ablauf um 22:50. Nur mit der Maschine eines
anderen
Nachbarn. Wird ebenfalls ausgeschaltet.
Denkt sich, normalerweise sollten die betroffenen Mieter
daraufhin
von allein auf die Idee mit der Ruhestörung kommen.

Einige Tage später dann um 02:30 (nicht zu verwechseln mit
14:30)
gleicher Fall. WA & Trockner laufen. Mieter fällt wieder aus
dem
Bett. Er hat den Eindruck, das hier der im Haus mit wohnende
Eigentümer jetzt extra wäscht.

siehe Hinweise

Welche wirkungsvolle Massnahme gibt es, um diesen subtilen
Terror zu
unterbinden?
Kann der Mieter der Hausverwaltung (Eigentümer hat mit so was
nichts
zu tun, dafür hat er ja seine Hausverwaltung) jetzt ein nett
abgefasstes Schreiben zusenden, in dem er bittet, die anderen
Mieter
auf die Betriebszeiten bis max 20:00 hin zu weisen?

weshalb 20.00 Uhr. Offiziell, rechtlich geregelt darf man bis 22.00 Uhr waschen. Dies berühmten Einschränkungen von Hausverwaltungen und Vermietern, sich über Gesetze zu stellen und Privatrecht zu entwerfen hat vor Gericht keine Chance.

Sollte er das zweckmässigerweise als Einschreiben mir
Rückschein
machen?

Im Gespräch, sonst Einwurf-Einschreiben ( Ton höflich halten )

Was wäre die nächste Möglichkeit, wenn kein Erfolg eintritt?
Kann ein Privatmann eine einstweilige Verfügung mit der
Androhung von
Zwangsgeld erwirken?

Ja

Gruss Günter

dankeschön
Hallo,

ob die Störung durch die Hellhörigkeit des Gebäudes

ja, im Grundsatz. Man hört schon die normalen Laufgeräusche beim
Schleudern.

oder durch die Rücksichtlosigkeit eines Mieter
verursacht wird.

Das noch zusätzlich. Eine Waschmaschine hat einen
Trommellagerschaden, der beim Waschen quietscht und beim Schleudern
fürchterlich rappelt.Habe da die Befürchtung, wenn das Lager sich
beim Schleudern verklemmt, fliegt die Maschine quer durch den Keller.

bei Eigentümern muss der Hausverwalter sich einschalten.

Das gesamte Haus gehört einem Eigentümer. Der hat für die Verwaltung
ein Unternehmen beauftragt.

Jedoch kann der Mieter in solchen Fällen der Lärmbelästigung
auch direkt die Gerichte anrufen und die einstweilige
Verfügung gegen den Verursacher beantragen.

Das werde ich im virtuellem Fall nicht so eintreten lassen. Ein
höflicher Brief an den Verwalter sollte da erstmal vorab erfolgen.
Aber es ist schon beruhigend zu wissen, das ein Mieter hier doch
nicht ganz schutzlos ist.
In dieser Hinsicht finde ich das ganze wie eine kleine Schulung in
Sachen Rechtskunde.

dass in manchen Bundesländern der Betrieb der Waschmaschine
auch an Sonn- und Feiertagen in Gemeinschaftswaschkellern
erlaubt ist.

In welchen §§ oder Vorschriften kann man das nachlesen ?? Z.B. für
NRW

Mietminderung je nach Uhrzeit nach 22.00 Uhr. Von 22.00 Uhr
bis 0.00 Uhr 50 %, wenn die Ruhestörung nicht 0 Uhr
überschreitet.

dito ?

In dem hier geschilderten Fall handelt es sich

jedoch um eine Ruhestörung weit über Mitternacht hinaus. Hier
sind dann schon für den betreffenden Tag 100 % der Miete zu
mindern. Konkret also. Beispiel: Monatsmiete 300 EURO, 30
Tage, pro Tag also Mietminderung 10 EURO. An zwei Tagen also
20 EURO usw.

Das geht am Fall allerdings vorbei, da der Eigentümer sich auf einige
Euronen ein Ei klopft. Hat davon soviel, das wir alle zusammen davon
leben könnten.
Die Mietminderung hätte dann höchstens psychologischen Wert, so
Richtung Gesichtsverlust

Danke und Gruss
TeeBird