hallohalli
also folgendes problem: wenn man seit drei jahren in einer wohnung wohnt und immer fleißig miete (und das nicht zu knapp, nebenbei gesagt) zahlt, aber seit drei jahren (!!!) keine nebenkostenabrechnung gesehen hat, was kamm man da tun? sagen wir mal dass man so gut wie nie heizt und schon allein deshalb mächtig zurückbekommen müsste. gibt es fristen die ein vermieter einhalten muss? kann man, und wie kann man, dem vermieter solche fristen setzen? und wenn man dummerweise im september auch noch auszieht ohne die abrechnung, „verfällt“ dann der anspruch oder wie lange bleibt der erhalten?
es geht ja dann um beträge um die tausend euro…
gruss und danke im voraus,
sebastian
Moin,
es gibt eine Seite, die Dir detailliert und schlüssig alle Antworten liefert: www.internetratgeber-recht.de, Rubrik Mietrecht/Nebenkosten.
Ein Passus hieraus: Rechnet der Vermieter nicht rechtzeitig ab, so kann der Mieter auf abrechnung klagen, oder er kann bis zur endgültigen Abrechnung die Vorauszahlungen zurückbehalten.
Mein Persönlicher Tip: Schreib den Vermieter freundlich an mit der Bitte um die NK Abrechnungen der vergangenen Jahre. Nachzahlungen kann dieser für 2001 und 2002 nicht mehr geltend machen, da seine Verjährung bereits erreicht ist. Du jedoch kannst eventuelle Rückzahlungen noch einfordern. Sollten die Abrechnungen nicht schlüssig sein, hast Du ein Recht auf Einsicht in die Original Abrechnungen - solltest Du sie in Kopie anfordern, darf der Vermieter Dir diese mit ca. 0,50 Euro/Kopie in Rechnung stellen.
Und ob Du nun wenig oder viel heizt - das sagt nix über Rück- oder Nachzahlungen aus. Das ist abhängig von den Gesamtkosten der Umlage und der Höhe Deiner monatlichen NK Zahlung.
hallo Sebastina,
rechnet ein Vermieter die Nebenkosten nicht ab, muss der Mieter zuerst einmal unter Wahrung einer von ca. 14 Tagen den Vermieter auffordern, die Abrechnung vorzulegen. Gleichzeitig muss/sollte der Mieter dem Vermieter gegenüber erklären, wenn die Unterlagen nunmehr nicht vorgelegt werden, dass ab sofort keine weiteren Vorauszahlungen geleistet werden bis eine ordnunsggemässe Abrechnung vorliegt. Diese zurück behaltene Geld sollte jedoch sicher auf einem Sparbuch angelegt werden, um es bei Vorlage der Abrechnung umgehend an den Vermieter überweisen zu können. Soweit Beleg zur Prüfung erforderlich sind, darf der Vermieter pro Kopie höchstens 0,25 EUR verlangen. Höhere Zahlungen sind rechtlich nicht haltbar.
also folgendes problem: wenn man seit drei jahren in einer
ob und wie weit überhaupt 2001 verjährt ist oder verwirkt ist, richtet sich nach dem Abrechnungszeitraum. Liegt der Abrechnungstermin vor dem 01.09.2001 wird die Abrechnung erst zum 31.12.2004 verjähren. Liegt der Termin nach dem 01.09.2001 dann ist die Abrechnung am 31.12.2002 verwirkt. Das bedeutet, der Mieter muss keine Nachforderungen leisten, aber Guthaben stehen ihm zu. Für 2002 gilt der 31.12.2003 ais verwirkt.
wohnung wohnt und immer fleißig miete (und das nicht zu knapp,
nebenbei gesagt) zahlt, aber seit drei jahren (!!!) keine
nebenkostenabrechnung gesehen hat, was kamm man da tun? sagen
wir mal dass man so gut wie nie heizt und schon allein deshalb
mächtig zurückbekommen müsste. gibt es fristen die ein
vermieter einhalten muss? kann man, und wie kann man, dem
vermieter solche fristen setzen? und wenn man dummerweise im
september auch noch auszieht ohne die abrechnung, „verfällt“
dann der anspruch oder wie lange bleibt der erhalten?
es geht ja dann um beträge um die tausend euro…
Ansprüche bis 31.12.2001 verjähren nach vier Jahren. Ansprüche ab dem 01.01.2002 verjähren nach dem neuen Schuldrecht nach drei Jahren.
Gruss Günter