Wohnen auf einer Baustelle nach Rohrbruch

Einmal angenommen folgendes fällt vor:
Altbauwohnung, 1. Stock, Rohrbruch in einer Bleileitung, das 2. mal innerhalb 6 Monate. Die Leitung wird das 2. mal geflickt, hierfür wird die Diele auf ca. 1 m² quer durch den Flur entfernt, die Versicherung schreibt nun einen kompletten Wechsel des Rohres vor.
Der Verwalter geht wie folgt vor: Rohr wird geflickt, 14 Tage lang laufen (lautstark) 2 Trocknungsgeräte ununterbrochen, die Dielen werden nicht wieder eingesetzt, da das Rohr ja noch gewechselt werden muß. Tischler wie Klempner haben den Fall vorort bereits betrachtet, tatsächlich passiert ist nach 6! Wochen noch nichts (abgesehen von der Trocknung).

Der Mieter fragt einmal wöchentlich per e-mail oder Fax (da telefonisch kein Verwalter erreichbar), wie es denn nun weitergeht - erhält aber keine Antwort.
Wie sollte sich der baustellenmüde Mieter weiter verhalten?
Und sollte er in so einem Fall noch die komplette Miete zahlen oder hätte man ein Recht auf Mietkürzung - wenn ja, wieviel % und auch rückwirkend?

Hallo,

ab Baubeginn für diese Einschränkung den Verwalter hinweisen, dass eine Mietminderung vom mindestens 10 % vorgenommen wird. Die Kosten für die Reinigung à 7.50 EURO pro Stunde auch mitteilen und nach Ende der Arbeiten von der Miete abziehen. Kosten der Trockung sind auch vom Vermieter zu tragen.

Gruss Günter

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Hallo,

ab Baubeginn für diese Einschränkung den Verwalter hinweisen,
dass eine Mietminderung vom mindestens 10 % vorgenommen wird.
Die Kosten für die Reinigung à 7.50 EURO pro Stunde auch
mitteilen und nach Ende der Arbeiten von der Miete abziehen.
Kosten der Trockung sind auch vom Vermieter zu tragen.

Gruss Günter

Vielen Dank für die Info - ich werde mein Glück versuchen.