Guten Morgen zusammen,
mal angenommen ein Vermieter dreht die Anlage Nachts um 1:00 Uhr extrem laut auf und um 2:00 Uhr das Gleiche. Wie kann man sich wehren? Mietabzug wahrscheinlich nicht oder? Könnte man Ihn Anzeigen wg. Lärmbeslätigung? Oder kann ich (bei Wiederholung) die Polizei einschalten? Oder muss ich erst einen Brieg mit dem Hinweis es zu unterlassen schreiben, bevor ich Ihn Anzeige?
Vielen vielen Dank,
Gruß Uwe
Mahlzeit,
(vorausgesetzt, ich habe GünterW richtig gelesen, warte am besten auch auf seinen Rat)
Da durch die laute Musik die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist, kannst Du dieses Deinem Vermieter anzeigen und eine Mietkürzung ankündigen und vornehmen. (wenn das mit der Waschmaschine s.u. auch hier anwendbar wäre, eine Tagesmiete pro gestörte Nacht)
Wieso sollte denn der Vermieter mehr Rechte haben?
Es wäre u.U. günstig, einen Zeugen zu haben.
Grüßle
Winni
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Hallo Winnie,
Deine Anwort ist zutreffend. Zur Ergänzung. Dem Vermieter die Mietminderung mitteilen. Um diese Uhrzeit sind 100 % möglich. Bitte aber nur auf diese eine Nacht berechnen. Monatskaltmiete/Tage x betroffene Tage mit Lärmbelästigung.
Gruss Günter
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