Minderung bei Ausfall der Warmwasserversorgung

Angenommen, die Warmwasserversorgung einer Wohnung fällt wegen Renovierungsarbeiten an der Heitzungsanlage für 14 Tage, 24 Stunden/Tag, also komplett aus. Es gibt nur noch kaltwasser! Welche Mietminderung in Prozent steht einem Mieter für eine derart krasse Einschränkung seiner Lebensumstände in einer Wohnung zu?

In solchen Fälle ist eine Mietminderung von 10 % erlaubt. Beträgt also die Kaltmiete 500 EURO sind 10 % 50 EURO. Da aber nur 14 Tage Warmwasser ausgefallen ist, können auch nur anteilig 25 EURO gemindert werden. Der Ausfall der Warmwasserversorgung wirkt sich letztlich nur auf Bad, Dusche oder WW in der Küche aus. Der Nutzwert der Wohnung bleibt erhalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich hinweisen, dass es in der Fachliteratur Hinweise auf Mietminderungen bis 70 % gibt. Bitte aber beachten, dass in diesen Fällen es sich stets um Windermonate handelt und um gleichzeitigen Ausfall oder massive Absenkung der Raumtemperatur.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ausserdem solltest du in so einem Fall die einbehaltenen Betriebskosten auf ein seperates Konto einzahlen. Viele Gerichte geben meistens als Mietminderung nur einen Prozentsatz von 5% an. Und wenn du das Geld, das du einbehalten hast dann aus, dann fehlt es dir am Ende.

Also immer zweitkonto vorher anlegen oder das Geld bar irgendwo hinterlegen und du hast später bei Regressaktionen keine Probleme.

Mfg

Christian

Hallo,

ausserdem solltest du in so einem Fall die einbehaltenen
Betriebskosten auf ein seperates Konto einzahlen. Viele
Gerichte geben meistens als Mietminderung nur einen
Prozentsatz von 5% an. Und wenn du das Geld, das du
einbehalten hast dann aus, dann fehlt es dir am Ende.

Wobei 25 EURO von 500 EURO Miete für 14 Tage 5 % sind. Zehn % ist die Mietminderung, wenn Warmwasser den ganzen Monat ausfällt. Wobei es hier noch Abstufungen, die hier zu vernachlässsigen sind, höhere oder geringerer Mietminderungen erlauben.

Also immer zweitkonto vorher anlegen oder das Geld bar
irgendwo hinterlegen und du hast später bei Regressaktionen
keine Probleme.

Das mit dem Zweitkonto geht in Ordnung. Eine zu hohe Mietminderung ist aber kein Regressanspruch. Hier besteht aber kein Anspruch auf Schadenersatz sondern ein Anspruch auf die durch eien Mietminderung erfolgte zu geringe Mietzahlung. Näheres ist in Palandt nachzulesen.

Gruss Günter