Mich würden die Möglichkeiten bei folgendem, natürlich rein fiktiven Fall interessieren:
A wohnt in Haus von B, zahlt keine Miete. A und B wohnten dort zusammen, bis sie sich trennten. B hat noch ein weiteres Haus in einer anderen Stadt, wo er nun wohnt. B will nun das Haus verkaufen, in dem A wohnt, und hat A zu diesem Zweck Mitte April eine Frist zum Auszug bis Ende Juni gesetzt. A macht keine Anstalten, auszuziehen. Er verweist auf die schwierige Situation a Wohnungsmarkt und seine quasi Mittellosigkeit. A ist Rentner mit sehr niedriger Rente.
Was kann B tun, um A so schnell wie möglich loszuwerden?
Kann man ihn einfach sofort am 01. Juli per Polizei aus dem Haus entfernen lassen?
Was wären die Folgen, würde B folgendes machen:
warten, bis A das Haus verlässt. Schlösser tauschen, das nötigste an Klamotten, Waschzeug und Papieren von A zusammenpacken und ihm vor die Tür stellen.
den Rest von A´s Sachen bei einer Spedition einlagern, A deren Name und Adresse per SMS senden (Aufenthaltsort von A wäre ja dann nicht mehr bekannt) und die Lagerung für 2 Monate im voraus bezahlen ??
Was wäre die Handhabe, würde A in das HAus einbrechen, die Schlösser erneut tauschen und wmeiterhin dort wohnen?
deine „Ideen“ klingen danach als ob da jemand unbedingt mal eine Gefängniszelle von innen kennenlernen möchte. Solche Dinge sind bei uns immer noch Sache der Gerichte und Gerichtsvollzieher und alles andere kann und wird böse nach hinten losgehen. Also schnell zum Anwalt, der die Sache mit den Fristen und einer ordnungsgemäßen Räumungsauffoerderung kontrolliert, sicherheitshalber noch mal kündigt und ab Fristende dann auch eine angemessene Nutzungsentschädigung fordert und ab zum Gericht, Klage erheben, wenn nicht geräumt wird. Dauert leider ein paar Monate, ist aber nicht zu ändern. Wer gleich zum Anwalt geht kann die Sache deutlich beschleunigen. Das gerichtliche Urteil kann man dann im Zweifelsfall nutzen um die Wohnung dann auch per Gerichtsvollzieher räumen zu lassen.
Habe gerade so einen Fall laufen und muss mich jetzt bis Ende nächsten Monats gedulden und muss dann vermutlich den GV losjagen. Alles nicht schön und zudem teuer, aber dummerweise die einzig legale Möglichkeit.
Gruß vom Wiz
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die Antworten der anderen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Mir ist nicht klar, durch welche Grundlage B geschützt sein soll.
Er ist doch lediglich geduldet und kein Mieter. Meines Erachtens greift hier das Hausrecht. Das hieße auch, daß man die Schlösser tauschen darf. Seine Sachen kann B dann einfordern. Das erneute knacken von Schlössern wäre Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
Also, ich würde bnei Fristablauf die Polizei losschicken. Ein Anspruch auf eine Frist bestand eh nicht.
Klar, bei Mietverträgen sieht das anders aus.
Mir ist nicht klar, durch welche Grundlage B geschützt sein
soll.
Dazu muss man sich den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz klar machen. Der Vermieter ist Eigentümer, der Nutzer Besitzer. Der Vermieter als Eigentümer darf sich natürlich gegen Eingriffe in sein Eigentum durch einen unberechtigten Besitzer wehren, ob dieser Besitz aber unberechtigt ist, ist in einem Rechtsstaat immer noch Sache der Gerichte. Alles andere ist verbotene Eigenmacht und kann böse ins Auge gehen. Eine Ausnahme gilt nur im Fall des rechtfertigenden Notstands, wenn also die Hilfe der hierzu berufenen staatlichen Organe nicht erreichbar ist. Davon ist aber regelmäßig nicht auszugehen. Und daher, solange das Gewaltmonopol bei uns in staatlicher Hand liegt, überlässt man Zwangsmaßnahmen besser dem Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses/Urteils.
Du könntest ja sonst auch auf die Idee kommen, den angeblichen Dieb wegen offensichtlicher Schuld gleich selbst in den eigenen Keller zu sperren. Käme auch nicht so gut.
Richtig übel wurde die Sache mit dem Gewaltmonopol bei Häuserräumungen übrigens zu Hochzeiten der Hausbesetzerszene, wo in einigen Kommunen der „politische Wille“ dann Räumungen verzögerte/verhinderte und die Eigentümer zusehen durften, wo sie blieben (ob ihre oder die Ziele der Besetzer besser waren, will ich dabei mal bewusst offen lassen).
Ja, danke dafür! Aber aus einem Lehrbuch abgeschriebenes Geschwafel hilft hier nicht, es trifft nämlich nicht den Punkt.
Es geht hier auch nicht um eine gewaltsame Räumung der Wohnung durch Eigenmacht. Das wurde hier nie angesprochen. Verzögerungen bei besetzten Häusern resultierten auch nicht in der Frage, ob eine Räumung rechtmäßig wäre sondern ob die Mittel verhältnismäßig sind.
Der einzig sinnvolle Punkt ist, daß man in der bisherigen Duldung eine Einwilligung sehen könnte. Diese ist aber jederzeit widerrufbar und auch gängige Praxis.
Aber aus einem Lehrbuch abgeschriebenes
Geschwafel hilft hier nicht.
Hallo, jemand zu Hause? Wohl im D-Zug durch die Kinderstube gerannt?
BTW: Nein, da ist nichts aus dem Lehrbuch abgeschrieben, als Anwalt hat man dies jahrelang ausführlich studiert und kann es im Schlaf herunterbeten.
Und bitte schön auseinanderhalten, was das Gesetz sagt (was man einfach lernt und wiedergibt) und was man selbst persönlich gerne statt dessen hätte. Wenn du Mist baust und dann vor dem Staatsanwalt stehst, wird sich der für dein alternatives Rechtsempfinden nicht die Bohne interessieren, und mit solcher Uneinsichtigkeit wird es auch keinem Verteidiger gelingen, dich wieder rauszupauken. Daher kann man im Vorfeld zur Vermeidung von Ärger nur ganz dringend dazu raten, die geltenden Gesetze zu respektieren, ob man sie nun mag oder nicht! Eine Anleitung zum Rechtsbruch wirst du von einem Anwalt jedenfalls nicht bekommen.