Was bedeutet der Begriff 'besenrein' im Vertrag?

Hallo,

welche Bedeutung hat der Ausdruck „besenrein“ in einem Mietvertrag?

Ich habe gehört, dass mit diesem Begriff folgendes gemeint ist:

Die Wohnung wird mit einem abgenutzen Teppich und älteren Tapeten an den Mieter übergeben. Da dieser also eine nicht renovierte Wohnung erhält, kann er sie nach einer Kündigung auch in einem unrenovierten Zustand hinterlassen. Es muss allerdings ‚irgendwas‘ auf dem Boden liegen und auch ‚irgendwelche‘ Tapeten an der Wand sein.

–> Zusammenfassend: Wie er die Wohnung bekommen hat, so hinterlässt er sie später wieder.

Ist diese Definition so korrekt oder was ist mit ‚besenrein‘ gemeint?

Grüße
Timo

Hallo,

welche Bedeutung hat der Ausdruck „besenrein“ in einem
Mietvertrag?

Besenrein bedeutet, wie Du schon darstellst, dass die Wohnung sauber gereinigt an den Vermiete herauszugebe ist. Allerdings, wenn der Mieter einige Jahr ein der Wohnung wohnt und im Mietvertrag sind während der Mietzeit Schönheitseparaturen vorzunehmen, kann der Vermieter den Nachweis verlangen, dass diese vereinbarten Leistungen auch erbracht sind.

Ferner ist zu beachten, hat der Mieter während des Mietverhältnisses selbst tapeziert oder gemalert, dass diese Arbeiten sachgemäss ausgeführt sein müssen. Die Tapeten müssen Kante an Kante gelegt sein. Farbige Tapeten und Wänder sind nicht hinnehmbar. Ebenso geht es bei beschädigten Tapeten und/oder bemalten Tapeten. Hier handelt es sich um nicht ordnungsgemäss ausgeführte Schönheitsreparaturen während dem Mieterhältnis und in den anderen Fällen um verursachte Schäden. Wenn also nicht gleichzeitig die Anfangsrenovierung und die laufenden ordnungsgemässen Renovierungen erfolgen, kann der Begriff „besenrein“ im Einzelfall nicht von der Durchführung von Schönheitsreparaturen entbinden.

Ich habe gehört, dass mit diesem Begriff folgendes gemeint
ist:

Die Wohnung wird mit einem abgenutzen Teppich

Zur Renovierung gehört der Teppichbboden nicht, auch wenn er irrtümlich in vielen Mietverträgen auch unter den Schönheitsreparaturen steht. Dort steht aber teilweise auch noch „Bodenbelag streichen“.

und älteren

Tapeten an den Mieter übergeben. Da dieser also eine nicht
renovierte Wohnung erhält, kann er sie nach einer Kündigung
auch in einem unrenovierten Zustand hinterlassen. Es muss
allerdings ‚irgendwas‘ auf dem Boden liegen und auch
‚irgendwelche‘ Tapeten an der Wand sein.

Es muss der bisherigen Bodenbelag vorhanden sein. Es seid enn, der Vermeietr hat während dem Mietverhältnis einem Austausch zugestimmt. Hat er dies nicht, muss er den Bodenbelag nicht annehmen. Der Begriff „irgendwelche Tapeten“ an der Wand geht völlig an der Sache vorbei. War früher eine Rauhfasertapete an der Wand, kann der Mieter nicht eine Tapete mit Micky-Maus Bildern hinterlassen.

–> Zusammenfassend: Wie er die Wohnung bekommen hat, so
hinterlässt er sie später wieder.

was so nicht möglich sein wird.

Grüsse Günter

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Eine Frage habe ich noch:

Angenommen der Teppichboden war bei Einzug schmutzig, hatte Löcher und nachweisbar deutliche Mängel. Muss dann beim Auszug ein neuer Teppich verlegt werden oder reicht wieder ein abgenutzer.

Gruß
Timo

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Eine Frage habe ich noch:

Angenommen der Teppichboden war bei Einzug schmutzig, hatte
Löcher und nachweisbar deutliche Mängel. Muss dann beim Auszug
ein neuer Teppich verlegt werden oder reicht wieder ein
abgenutzer.

Wenn der Zustand vor Einzug bekannt war und es gibt Zeugen, dann hat der Mieter keine Leistungen zu erbringen. Selbst dann aber, wenn der Mieter den Teppichboden beschädigt hat er nur nach „neu für alt“ zu leisten. Der Teppichboden hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren ( mittlere Qualität). Die Zeit ist daher von der Verlegung bis zum Zeitpunkt einer Forderung zu klären.

Gruss Günter