Hallo liebe Wissenden,
ich hätte da mal ne Frage bei der ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.
Jemand wohnt in einer Wohnsiedlung zu der ca. 30 dreistöckige Häuser mit jeweils 5 bis 6 Mietparteien gehören. In den unteren Etagen befinden sich etwa 25 qm Vorgarten der zu den jeweiligen Wohnungen gehört. Ringsrum ist viel Grün ( Rasenflächen). Also kurzgesagt, ein Paradies für Kinder.
Nun hat die Wohnungsverwaltung in jedem Haus einen Zettel anbringen lassen in dem steht das dass Ballspielen in der gesamten Wohnanlage verboten ist. Angeblich wurden zu oft Bälle in irgendwelche Vorgärten geschossen und damit Bepflanzungen dort zerstört.
Die Verwaltung weist darauf hin das ganz in der nähe ein Sportplatz wäre und die Kinder doch dort spielen sollten.
Ganz in der nähe, das heißt tatsächlich 500m entfernt und getrennt von einer großen viel befahrenen Hauptstraße.
Nun meine Frage darf der Vermieter/Verwaltung das Ballspielen untersagen? Also ich meine wenn man davon ausgeht das jemand nicht im Gefängnis wohnt, weil so kommt man sich langsam bei so was vor!!
Außerdem wurden rund um die Wohnanlage Schilder aufgestellt „Privatgrundstück“. Gibt das dem Vermieter das Recht so Kindertunfreundlich zu sein?
Danke für eure Antworten
Der Ronny