Hallo Elena.
Also ich bin mir nicht sicher, ob ich direkt mit §§ um mich werfen
würde. Meist hat das eine recht negative Auswirkung auf die derart
Angesprochenen…
Im Prinzip aber: ja, jedenfalls nach meiner Meinung. Weiter kann ich
Dir aber nicht wirklich helfen, denn: IANAL. Im Grunde geht es doch
um folgendes: dieser Fall ist im Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) nicht
geregelt, allenfalls die Gerichte haben sich was gebastelt. Also
spielen die allgemeinen Regeln hinein, in diesem Fall § 313. Damit
könnte man nach meiner Auffassung eine billige Entscheidung treffen.
Gut wäre jetzt ein RA, der sich in diesem Gebiet gut auskennt. Es ist
ja auch ortsabhängig, da Mietrecht an den Amtsgerichten verhandelt
wird und deshalb teilweise stark variiert, je nach Region.
heisst das für den Vermieter, wenn´s nicht anders geht als
kündigen, könnte er das bereits zum 30.09. machen? und die
3-monatige Kündigungfrist gilt ab dem 1.7. oder erst ab beginn
das Mietverhältnisses??
Ich kenne dazu leider die einschlägigen Urteile nicht, würde aber
behaupten wollen, dass bereits jetzt gekündigt werden kann. Waru denn
nicht?
Ich bin mir allerdings noch nicht einmal sicher, ob ein Richter in
diesem Fall die vollen drei Monate Kündigungsfrist ansetzen würde -
eben weil zwischen Vertragsschluss (14.6.) und erster Mietzinszahlung
(1.8.) gekündigt würde/worden ist aufgrund des § 313. Es ist ja auch
so, dass der Vermieter jetzt nicht hingehen könnte und nach dem
Urlaub einen Mieter zum 1.9. findet und dann doppelt kassiert für
diesen Monat.
Also, was ist zu tun? Wie gesagt, RA aufsuchen, beraten lassen. Oder,
dass würde ich machen, mit dem Vermieter reden. Sehen, dass beide
sich um einen Nachmieter zum nächstmöglichen Termin bemühen, selbst
wenn der VM in Urlaub fährt (z.B. Besichtigung zulassen, Vertreter
bestellen zwecks Vertragsunterschrift). Gleichzeitig durchblicken
lassen, dass man zur Zahlung von drei Monatsmieten trotz Nichteinzug
weder bereit noch in der Lage sein würde und deshalb, für den Fall
dass kein Nachmieter gefunden wird, eine Monatsmiete Abschlag zahlen
würde. Dann bräuchte der VM seinen Urlaub nicht absagen, hat den
August Zeit zu suchen und bekommt dafür die eine Monatsmiete. Das
fände ich fair.
kann der VM nicht sagen, dass er keine zeit hat wegen dem
urlaub?
Welches Argument wiegt mehr? Dass der M berufsbedingt wegziehen muss
oder dass der VM in Urlaub fährt? Schuld hat doch keiner, also warum
sollte einer alles zahlen?
Wie bereits gesagt, ich finde eine einvernehmliche Lösung wichtig.
Die macht am Wenigsten Streß und Falten…
Gruß - Jaschiii