stellt euch vor ihr lasst eure mietabrechnungen (nebenkosten) durch den mieterverein prüfen und abrechnen.
und an den Mitarb. des MieterV würde euer vermieter folgende zeilen richten:
werde aber aus gegebenem Anlass auch ihm sein leben unruhiger machen, was ihm bestimmt nicht finanziell recht sein dürfte.
wie würdet ihr das auffassen ?
t.
hallo,
mit dem satz kann ich nicht wirklich viel anfangen. in welchem zusammenhang will er ihm das leben unrihiger machen?
gruss highspeed24
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich würde es wie üblich machen. Brief ablegen. Fertig, Basta. Briefe solcher Art kennt jeder in einem Mieterverein. Selbst Anwälte erhalten Drohungen von Vermietern. Im übrigen auch, wenn einem Mieter die Antwort nicht gefällt, von dem Mieter. Solange man nicht die Polizei holen muss, weil wieder mal einer im Büro randaliert, ist es einfach ein Schlagabtauch. Sinnvoll ist es auf solche Post - auch wenn sie Drohungen enthält - nicht zu reagieren.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Günter,
WO würdest Du das denn ablegen? (wohl nicht in „Rundablage P“)
Ich würde das ordentlich abheften, vielleicht kann man das ja noch gebrauchen.
Mal eine Frage aus Deiner Praxis:
Folgen auf diese drohenden Worte auch ernstzunehmende Taten?
Gruß
Winni
werde aber aus gegebenem Anlass auch ihm sein leben unruhiger machen, was ihm bestimmt nicht finanziell recht sein dürfte.
wie würdet ihr das auffassen ?
t.
Hallo,
ich würde es wie üblich machen. Brief ablegen. Fertig, Basta.
Briefe solcher Art kennt jeder in einem Mieterverein. Selbst
Anwälte erhalten Drohungen von Vermietern. Im übrigen auch,
wenn einem Mieter die Antwort nicht gefällt, von dem Mieter.
Solange man nicht die Polizei holen muss, weil wieder mal
einer im Büro randaliert, ist es einfach ein Schlagabtauch.
Sinnvoll ist es auf solche Post - auch wenn sie Drohungen
enthält - nicht zu reagieren.
Gruss Günter
Hi Winni,
WO würdest Du das denn ablegen? (wohl nicht in „Rundablage P“)
Ich würde das ordentlich abheften, vielleicht kann man das ja
noch gebrauchen.
klar, wird richtig abgelegt, aber nicht verwendet. Was solls.
Mal eine Frage aus Deiner Praxis:
Folgen auf diese drohenden Worte auch ernstzunehmende Taten?
Nein, deshalb sollte man solche Reaktionen auch nicht zu hoch bewerten.
Gruss Günter