Hallo,
angenommen ich hätte vor etwa zwei Wochen einen Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragt ?
Woher weiss ich, dass dieser zugestellt worden ist ? Bekommt man Bescheid ?
Kontonummer konte ich auf dem MB nicht angeben.
Gruß
Aaliyah
Hallo,
angenommen ich hätte vor etwa zwei Wochen einen Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragt ?
Woher weiss ich, dass dieser zugestellt worden ist ? Bekommt man Bescheid ?
Kontonummer konte ich auf dem MB nicht angeben.
Gruß
Aaliyah
Hallo Aaliyah,
ja du bekommst vom mahngericht Bescheid in Form einer Kostenrechnung. AUf der Kostenrechnung steht dann auch drauf, wann der Mahnbescheid erlassen wurde.
Erst wenn du den betrag für den Mahnbescheid beglichen hast, kannst du Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen.
Warum konntest du keine Kontonummer auf dem MB angeben? Wie soll denn der Schuldner nun überweisen?
Gruss
Highspeed24
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Hallo,
nachdem Du den Mahnbescheid eingereicht hast, bekommst Du von der zuständigen Stelle eine Kostenrechnung. Erst wenn diese bezahlt ist wird auch der Mahnbescheid bearbeitet und zugestellt. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, erhälst Du nochmals eine Rechnung der zuständigen Landesoberkasse. Hast Du gezahlt geht der Widerspruch an das zuständigen Amtsgericht. Dort bekommst Du Bescheid und musst die Klage begründen. Rechne mal mit einem Widerspruch. Dein Vermieter hat sicher noch Ansprüche mit denen er aufrechnen kann und wird, wenn es um die Kaution gehen sollte.
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein wirst Du wegen weitergehender Massnahmen zur Stellungnahme durch das zuständige Gericht hingewiesen. So in etwa vereinfachte Darstellung. Ich hoffe, sie ist auch verständlich.
Gruss Günter
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Hallo Aaliyah,
ja du bekommst vom mahngericht Bescheid in Form einer
Kostenrechnung. AUf der Kostenrechnung steht dann auch drauf,
wann der Mahnbescheid erlassen wurde.
Erst wenn du den betrag für den Mahnbescheid beglichen hast,
kannst du Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen.Warum konntest du keine Kontonummer auf dem MB angeben? Wie
soll denn der Schuldner nun überweisen?Gruss
Highspeed24
Hallo,
und wann kommt in etwa die Kostenrechnung des Amtsgerichtes bei mir an ?
Der Vermieter kann mir ja einen Scheck schicken oder ?
Habe auf dem Vordruck kein entsprechenden Felder fpr meine Bankverbindung gefunden, kam mir auch komisch vor, oder habe ich etwa was übersehen ? Schitt, wäre der MB dann überhaupt gültig ?
Gruss
Aaliyah
Hallo,
ja du bekommst vom mahngericht Bescheid in Form einer
Kostenrechnung. AUf der Kostenrechnung steht dann auch drauf,
wann der Mahnbescheid erlassen wurde.
Erst wenn du den betrag für den Mahnbescheid beglichen hast,
kannst du Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen.Warum konntest du keine Kontonummer auf dem MB angeben? Wie
soll denn der Schuldner nun überweisen?Gruss
Highspeed24Hallo,
und wann kommt in etwa die Kostenrechnung des Amtsgerichtes
bei mir an ?
ca. 3-4 Wochen nach Übersendung des Antragsformualres an das Amtsgericht.
Der Vermieter kann mir ja einen Scheck schicken oder ?
Kann er, aber die Kosten des Mahnbeshciedes müsste er trotzdem zahlen, wenn er sich in Verzug befunden hat.
Habe auf dem Vordruck kein entsprechenden Felder fpr meine
Bankverbindung gefunden, kam mir auch komisch vor, oder habe
ich etwa was übersehen ? Schitt, wäre der MB dann überhaupt
gültig ?
Das Formular sieht dies nicht. Üblicherweise hast Du den Schuldner wohl schon auf seine Zahlungsverpflichtung hingewiesen und das Konto ist ihm bekannt.
Gruss Günter
Hallo,
Das Formular sieht dies nicht. Üblicherweise hast Du den
Schuldner wohl schon auf seine Zahlungsverpflichtung
hingewiesen und das Konto ist ihm bekannt.
Das ist grundsätzlich so richtig, aber es gibt eine Möglichkeit, dass die Bankverbindung dennoch auf dem
Mahnbescheid angezeigt wird.
Dazu trägt man auf dem grünen Formular unter Punkt „Prozessbevollmächtigte d. Antragstellers“ sich selbst ein. Dort
ist auch ebenfalls eine Spalte vorgesehen die die Bankverbindung aufnehmen kann.
Ich habe das bisher bei allen meinen Mahnbescheiden ggemacht und mache es auch weiterhin so, mit Erfolg.
Diese Auskunft habe ich nämlich selbst vom Mahngericht so erhalten.
Das Mahngericht schreibt dann die Bankverbindung auf den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid.
Gruss Highspeed24
(PS Die AUssage gilt für Bayern, wie es in anderen Bundesländern ist entzieht sich meiner Kenntnis)
Hallo,
also die Kontoangabe ist nicht weiter tragisch. Nur bei Formellen Fehlern bekommt man vom zuständigen Mahngericht eine Monierung. In dieser steht dann ganz genau drin, was du dann falsch gemacht hast.
Eine Monierung kommt in der Regel nach zwei Wochen, nach dem du den Antrag bei Gericht eingereicht hast.
Nach vier bis sechs Wochen solltest du eine Kostenberechnung bekommen. Das nennt sich auch Gerichtskostenvorschuss. Diesen musst du bezahlen, ansonsten wird das gerichtliche Mahnverfahren eingestellt. Wenn du dann innerhalb von 6 Monaten nicht zahlst, dann musst du einen neuen Mahnbescheid beantragen.
Wenn du das Geld bezahlt hast, geht alles seinen weiteren Gang. Wenn du nichts weiter hörst, dann kommt nach etwa drei bis vier Wochen ein blaues Formular zu dir. Auf dem steht „Antrag zum Vollstreckungsbescheid“. Denn füllst du aus und schickst ihn an das Gericht wieder ab. Nach weiteren vier Wochen bekommst du dann vom Gericht bescheid, dass du jetzt gegen den Schuldner einen Vollstreckbaren Titel hast.
Mit dem kannst du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann die Geldschuld von dem Schuldner eintreibt. Aber Achtung, auch das kostet Geld.
In der Regel wird jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Dann kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis du vom Mahngericht bescheid bekommst, dass der Schuldner einen Widerspruch eingelegt hat. Als nächstes kommt es dann vor Gericht zu einer mündlichen Verhandlung. (Hierzu solltest du alle Beweise, die Aussagen, das der Schuldner dir die genannte Summe im Mahnbescheid schuldet mitnehmen) Denn du bist in der sogenannten Beweispflicht. Zur mündlichen Verhandlung bekommst du meistens eine Aufforderung des Gerichtes mit Tag, Uhrzeit, Raumnummer usw. Nach der mündlichen Verhandlung kommt dann meistens ein Urteil oder Beschluss.
Das wäre der allgemeine Vorgang zum Antrag eines Mahnbescheides.
Solltest du noch Fragen haben, dann schreib mich einfach an, ich bin Rechtsanwaltsfachangestellter und könnte dir noch einige Tips geben, wenn du sie brauchen solltest bei Problemen.
Mfg
Christian
Monierung
Hallo Christian,
zunächst einmal vielen Dank für deine nützlichen Hinweise.
Angenommen ich habe heute eine Monierung vom Amtsgericht bekommen, die wie folgt lautet:
Die Angaben zu den Zinsen sind unvollständig, es fehlt die Angabe eines festen oder vom Basiszins abhängigen Zinssatzes.
Was sollte ich dort angeben ? Vermieterin ist Privatperson.
Bei den im MB-Antrag enthaltenen Sonstigen Auslagen ist die Bezeichnung der Art nicht zugelassen.
Hatte die Kosten konkret bezeichnet (Bspw. Telefonkosten). Habe dies unter Sonstige Nebenforderung eingetragen mit der Bezeichnung Telefonkosten. Und dann schreiben die, dass eine Bezeichnung nicht zulässig ist, obwohl im Antrag die Bezeichnung gefordert wird !?
Vielen Dank
Gruß
Aaliyah