Hallo jaschii,
gerade im Sommer ergibt sich für den Mieter, der die jeweiligen in der Hausordnung obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen hat, z.B. gehört zur großen Kehrwoche durchaus das „Bereitstellen der Müllgefässe“ durchaus eine Verpflichtung zur Reinigung, auch wenn dies nicht vereinbart ist.
Diese Biotonnen sind bei warmer Witterung innerhalb weniger Tage teilweise mit Maden übersät. Fliegen und allerlei Ungeziefer sammelt sich an. Nun kan man durchaus ableiten, da ein Mieter verpflichtet ist, Ungeziefer fernzuhalten, dass er im Rahmen seiner Bereitstellung des Mülleimers auch verpflichtet ist, auch in diesem Zusammenhang die übliche Sorgfalt walten zu lassen.
Sowohl in unserer Kanzlei, aber auch in Mieterverein und bei Haus & Grund kenne ich niemand, der nicht die Auffassung vertritt, dass zur Bereitsstellung der Mülleimer und nach dem Leeren deren Entsorgung auch zuvor die Reinigung gehört.
Hier zu Lande gibt es für die Entsorgung 2 Möglichkeiten
- Komposthaufen
- Bio-Tonne
Haben wir nicht, aber es ist erlaubt Lebensmittelabfälle und Gras zum kompostieren. Voraussetzung: Es werden keine Ratten angezogen.
Hmm? Also bei uns gibts nur die schwatte Tonne, bei uns im
Haus sogar
nur einen Rollcontainer aus Plastik - diese großen Grünen. Von
Biotonne weit und breit nichts, deshalb war ich mir auch
unsicher ob
das unter freiwillige Leistung der Gemeinde fällt oder Pflicht
ist…
Die Kommune ist zur Müllentsorgung verpflichtet, der Mieter/Vermiete aber zur Reinigung der Gefässe.
Diese Pflicht
steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur
zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.
Wie meinst du dass es sich aus den Umständen des Mietvertrages
ergibt??
Bitte erkläre mir das genauer.
Nun, ich war davon ausgegangen, dass es nötig ist, die Dinger
zu
reinigen. Sei es aus einer Vorschrift heraus oder aus der
Notwendigkeit, Ungeziefer o.ä. zu vermeiden. Wäre dem so,
stünde es
wahrscheinlich trotzdem nicht in Deinem Mietvertrag, entweder
weil
die Vorlage veraltet war o.ä. Trotzdem bestünde dann die
Notwendigkeit zu reinigen und Du als Nutzer (oder auch nur
potentieller Nutzer) hättest dann eine Pflicht, dies zu tun.
Sorry,
so sehe ich es auch.
ich glaube ich kanns zZ nicht besser erläutern ohne mir die
Finger
wund zu tippen. Das ist halt das alte Thema Rechte &
Pflichten: auch
wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt (Tonnennutzung)
bleiben
die Pflichten (Tonnenreinigung) bestehen.
Besteht diese Pflicht jedoch nicht zwingend aus einer
Vorschrift
heraus, würde ich mich uU auf den Standpunkt stellen, dass da
jemand
über-penibel ist. Das mag ich jetzt mal nicht
abschliessend beurteilen, denn ich weiss dass diese Biotonnen
ganz
schön stinken können - ob sich daraus aber wirklich eine
Gefahr o.ä.
ergibt wage ich mal zu bezweifeln.
Ungeziefer
Und hier wird´s dann schwierig. Stinkt´s sehr, ist es wohl
kein
Problem wenigstens grob durch die Tonne zu wischen und neues
Papier
unten rein zu legen. Andererseits: in unsere große Tonne würde
ich
nicht reinsteigen!
Warum kann man denn nicht miteinander reden, dass z.B. der
Hausmeister das freundlicherweise oder für nen Heiermann im
Monat mit
übernimmt? Andererseits kann man natürlich auch mal zum RA
gehen und
fragen ob dazu Urteile vorliegen und wie entschieden wurden.
Kann man
auch…
Gruss Günter