Bio-Tonne

Hallo,
mir ist neulich folgender Fall unter die Finger gekommen.

Nehmen wir mal an in einem 6 Familienhaus gibt es Bio-Tonnen. Ist heutzutage ja normal. Einer der Mieter macht sich nun die Arbeit, freiwillig, die Biotonne zu reinigen. Also er wischt in regelmäßigen Abständen (1x die Woche) die ganze muffige Brühe aus der Tonne.
Nun spricht er zunächst die anderen Mieter darauf an, dass sie ihm helfen sollen die Tonne zu reinigen. Die Mitmieter sagen ihm, dass sie das ja nicht müssen und helfen nicht dazu.
Nun rennt der Mieter aber zum Vermieter und dieser schreibt daraufhin ein Schreiben, dass alle dazu beitragen müssen dass die Tonne regelmäßig gereinigt wird. Einer der Mieter hat nun aber eine Allergie gegen Schimmelpilze etc. und kann aus gesundheitlichen Gründen die Tonne nicht reinigen. Auch möchte er nicht, dass seine Familie diesen Bakterien ausgesetzt werden. Das schreibt er dem Vermieter.
Dieser antwortet in einem Schreiben, dass er die Tonne dennoch zu reinigen hat. Sollte es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so muss er eine Dritte Person beauftragen die Tonne zu reinigen. Wenn er das nicht macht, ddroht ihm der Vermieter, dass er dann eine Firma beauftragt, die die Tonne reingt und er dass dann auf den Mieter umlegt.

Wie sieht dazu die Rechtslage aus? Kann das Reinigen der Tonne zur Pflicht gemacht werden? Ist der Vermieter berechtigt, die Kosten auf den Meiter umzulegen, wenn dieser aus einem besonderen Grund (Hier: Krankheit) die Tonne nicht reinigen kann? Muss sich der Mieter diesen bakteriellen Gefahren aussetzen?

Ich hoffe auf rege Antwort,

Gruss Highspeed24

Hallo highspeed,

angenommen, die Tonne ist in eurer Gemeinde Pflicht, d.h. sie kann
nicht ohne weiteres abbestellt werden. Weiter nehmen wir an, dass die
Tonne auch gereinigt werden muss (ist das so??). Diese Pflicht steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.

Ist der Mieter verhindert, sei es aus gesundheitlichen Gründen, muss
er doch trotzdem seinen Teil leisten. Also muss er sich Dritter
bedienen oder für diese Dritten bezahlen.

Ander sieht es IMHO nur aus, wenn entweder die Tonne oder die
Reinigung fakultativ ist. Dann würde ich erstmal abwarten, ruhig
bleiben und mir Gleichgesinnte suchen, um bei Gelegenheit die
Umstände zu verändern.

Gruß - Jaschiii

Hallo highspeed,

angenommen, die Tonne ist in eurer Gemeinde Pflicht, d.h. sie
kann
nicht ohne weiteres abbestellt werden. Weiter nehmen wir an,
dass die
Tonne auch gereinigt werden muss (ist das so??).

Hier zu Lande gibt es für die Entsorgung 2 Möglichkeiten

  1. Komposthaufen

  2. Bio-Tonne

  3. ist in der Wohnanlage nicht möglich.

Es besteht von Seiten der Gemeinde keine Pflicht zur Reinigung.

Diese Pflicht
steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur
zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.

Wie meinst du dass es sich aus den Umständen des Mietvertrages ergibt??
Bitte erkläre mir das genauer.

Ist der Mieter verhindert, sei es aus gesundheitlichen
Gründen, muss
er doch trotzdem seinen Teil leisten. Also muss er sich
Dritter
bedienen oder für diese Dritten bezahlen.

Die Frage ist doch, ob der Vermieter verlangen kann das Mieter die Tonne zu reinigen haben. Wenn dies rechtskräftig waäre, dann ist mir bewusst, dass er dieser Verpflichtung nachkommen muss, entweder selbst oder durch Beauftragung Dritter.

Ander sieht es IMHO nur aus, wenn entweder die Tonne oder die
Reinigung fakultativ ist. Dann würde ich erstmal abwarten,
ruhig
bleiben und mir Gleichgesinnte suchen, um bei Gelegenheit die
Umstände zu verändern.

Gruß - Jaschiii

Danke einstweilen,

gruss highspeed24

Hallo Jaschii,

grundsätzlich Zustimmung. Daher nur noch eine Anmerkung.

Ich vertrete die Auffassung, wenn ein Mieter mietvertraglich verpflichtet ist, turnusgemäss die Kehrwoche durchzuführen und hierzu auch die Bereitstellung der Müllgefässe gehört, dass er dann auch verpflichtet ist, den Mülleimer ( Biotonne) zu säubern. Insbesondere im Sommer sehe ich diese Verpflichtung auch aus der Tatsache heraus, dass der Mieter verpflichtet ist alles zu unterlassen, was der Verbreitung von Ungeziefer dient. Ungereinigte Bio-Tonnen haben nun mal an sich, dass man im Sommer die schönsten Wurm- und Madenkulturen erlebt und verunreinigte Biogefässe Ungeziefer anzieht.

Gruss Günter

angenommen, die Tonne ist in eurer Gemeinde Pflicht, d.h. sie
kann
nicht ohne weiteres abbestellt werden. Weiter nehmen wir an,
dass die
Tonne auch gereinigt werden muss (ist das so??). Diese Pflicht
steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur
zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.

Ist der Mieter verhindert, sei es aus gesundheitlichen
Gründen, muss
er doch trotzdem seinen Teil leisten. Also muss er sich
Dritter
bedienen oder für diese Dritten bezahlen.

Ander sieht es IMHO nur aus, wenn entweder die Tonne oder die
Reinigung fakultativ ist. Dann würde ich erstmal abwarten,
ruhig
bleiben und mir Gleichgesinnte suchen, um bei Gelegenheit die
Umstände zu verändern.

Gruß - Jaschiii

DANKE :smile:
Danke euch für die Antworten
@ GünterW + Jaschii

gruss highspeed24

Hallo highspeed,

Hier zu Lande gibt es für die Entsorgung 2 Möglichkeiten

  1. Komposthaufen
  2. Bio-Tonne

Hmm? Also bei uns gibts nur die schwatte Tonne, bei uns im Haus sogar
nur einen Rollcontainer aus Plastik - diese großen Grünen. Von
Biotonne weit und breit nichts, deshalb war ich mir auch unsicher ob
das unter freiwillige Leistung der Gemeinde fällt oder Pflicht ist…

Diese Pflicht
steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur
zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.

Wie meinst du dass es sich aus den Umständen des Mietvertrages
ergibt??
Bitte erkläre mir das genauer.

Nun, ich war davon ausgegangen, dass es nötig ist, die Dinger zu
reinigen. Sei es aus einer Vorschrift heraus oder aus der
Notwendigkeit, Ungeziefer o.ä. zu vermeiden. Wäre dem so, stünde es
wahrscheinlich trotzdem nicht in Deinem Mietvertrag, entweder weil
die Vorlage veraltet war o.ä. Trotzdem bestünde dann die
Notwendigkeit zu reinigen und Du als Nutzer (oder auch nur
potentieller Nutzer) hättest dann eine Pflicht, dies zu tun. Sorry,
ich glaube ich kanns zZ nicht besser erläutern ohne mir die Finger
wund zu tippen. Das ist halt das alte Thema Rechte & Pflichten: auch
wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt (Tonnennutzung) bleiben
die Pflichten (Tonnenreinigung) bestehen.

Besteht diese Pflicht jedoch nicht zwingend aus einer Vorschrift
heraus, würde ich mich uU auf den Standpunkt stellen, dass da jemand
über-penibel ist. Das mag ich jetzt mal nicht
abschliessend beurteilen, denn ich weiss dass diese Biotonnen ganz
schön stinken können - ob sich daraus aber wirklich eine Gefahr o.ä.
ergibt wage ich mal zu bezweifeln.

Und hier wird´s dann schwierig. Stinkt´s sehr, ist es wohl kein
Problem wenigstens grob durch die Tonne zu wischen und neues Papier
unten rein zu legen. Andererseits: in unsere große Tonne würde ich
nicht reinsteigen!
Warum kann man denn nicht miteinander reden, dass z.B. der
Hausmeister das freundlicherweise oder für nen Heiermann im Monat mit
übernimmt? Andererseits kann man natürlich auch mal zum RA gehen und
fragen ob dazu Urteile vorliegen und wie entschieden wurden. Kann man
auch…

Gruß - Jaschiii

Hallo jaschii,

gerade im Sommer ergibt sich für den Mieter, der die jeweiligen in der Hausordnung obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen hat, z.B. gehört zur großen Kehrwoche durchaus das „Bereitstellen der Müllgefässe“ durchaus eine Verpflichtung zur Reinigung, auch wenn dies nicht vereinbart ist.

Diese Biotonnen sind bei warmer Witterung innerhalb weniger Tage teilweise mit Maden übersät. Fliegen und allerlei Ungeziefer sammelt sich an. Nun kan man durchaus ableiten, da ein Mieter verpflichtet ist, Ungeziefer fernzuhalten, dass er im Rahmen seiner Bereitstellung des Mülleimers auch verpflichtet ist, auch in diesem Zusammenhang die übliche Sorgfalt walten zu lassen.

Sowohl in unserer Kanzlei, aber auch in Mieterverein und bei Haus & Grund kenne ich niemand, der nicht die Auffassung vertritt, dass zur Bereitsstellung der Mülleimer und nach dem Leeren deren Entsorgung auch zuvor die Reinigung gehört.

Hier zu Lande gibt es für die Entsorgung 2 Möglichkeiten

  1. Komposthaufen
  2. Bio-Tonne

Haben wir nicht, aber es ist erlaubt Lebensmittelabfälle und Gras zum kompostieren. Voraussetzung: Es werden keine Ratten angezogen.

Hmm? Also bei uns gibts nur die schwatte Tonne, bei uns im
Haus sogar
nur einen Rollcontainer aus Plastik - diese großen Grünen. Von
Biotonne weit und breit nichts, deshalb war ich mir auch
unsicher ob
das unter freiwillige Leistung der Gemeinde fällt oder Pflicht
ist…

Die Kommune ist zur Müllentsorgung verpflichtet, der Mieter/Vermiete aber zur Reinigung der Gefässe.

Diese Pflicht
steht
natürlich nicht im Mietvertrag, ergibt sich dann aber aus den
Umständen des Mietverhältnisses. Jetzt gibt´s doch wohl nur
zwei
Möglichkeiten: selber machen oder machen lassen.

Wie meinst du dass es sich aus den Umständen des Mietvertrages
ergibt??
Bitte erkläre mir das genauer.

Nun, ich war davon ausgegangen, dass es nötig ist, die Dinger
zu
reinigen. Sei es aus einer Vorschrift heraus oder aus der
Notwendigkeit, Ungeziefer o.ä. zu vermeiden. Wäre dem so,
stünde es
wahrscheinlich trotzdem nicht in Deinem Mietvertrag, entweder
weil
die Vorlage veraltet war o.ä. Trotzdem bestünde dann die
Notwendigkeit zu reinigen und Du als Nutzer (oder auch nur
potentieller Nutzer) hättest dann eine Pflicht, dies zu tun.
Sorry,

so sehe ich es auch.

ich glaube ich kanns zZ nicht besser erläutern ohne mir die
Finger
wund zu tippen. Das ist halt das alte Thema Rechte &
Pflichten: auch
wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt (Tonnennutzung)
bleiben
die Pflichten (Tonnenreinigung) bestehen.

Besteht diese Pflicht jedoch nicht zwingend aus einer
Vorschrift
heraus, würde ich mich uU auf den Standpunkt stellen, dass da
jemand
über-penibel ist. Das mag ich jetzt mal nicht
abschliessend beurteilen, denn ich weiss dass diese Biotonnen
ganz
schön stinken können - ob sich daraus aber wirklich eine
Gefahr o.ä.
ergibt wage ich mal zu bezweifeln.

Ungeziefer

Und hier wird´s dann schwierig. Stinkt´s sehr, ist es wohl
kein
Problem wenigstens grob durch die Tonne zu wischen und neues
Papier
unten rein zu legen. Andererseits: in unsere große Tonne würde
ich
nicht reinsteigen!
Warum kann man denn nicht miteinander reden, dass z.B. der
Hausmeister das freundlicherweise oder für nen Heiermann im
Monat mit
übernimmt? Andererseits kann man natürlich auch mal zum RA
gehen und
fragen ob dazu Urteile vorliegen und wie entschieden wurden.
Kann man
auch…

Gruss Günter

Hallo Günter,

also ich muss schon sagen, dass es im süddeutschen Raum teilweise
ulkige Dinge gibt :wink:
Versuch mal hier jemandem zu erklären, was bitte eine große Kehrwoche
ist - das wird schwierig.

Ich will nicht rumstänkern, gebe aber zu bedenken dass es uU auch auf
die einzelnen vertraglichen Vereinbarungen ankommt. Wie gesagt: in
unsere große Tonne würden mich keine 10 Pferde bekommen. Auch das mit
dem „Bereitstellen der Mülltonnen“ und etwaige dem zugeordnete
Pflichten will ich gar nicht anzweifeln, kenne das aber so auch
nicht.

Wie dem auch sei - das mit der Kündigung würde mich mehr
interessieren…
Schönen Sonntagabend noch - Jaschiii

Hallo Jaschii,

also ich muss schon sagen, dass es im süddeutschen Raum
teilweise
ulkige Dinge gibt :wink:
Versuch mal hier jemandem zu erklären, was bitte eine große
Kehrwoche
ist - das wird schwierig.

Nein, ist es nicht und ich stelle immer wieder fest, wenn jemand aus dem Norden kommt oder aus den neuen Bundesländern, dass diese „große und Kleine Kehrwoche“ auch dort praktiziert wird. Lediglich, aber das wiederum ist wieder ein anderes Thema, das Kehren der Strasse incl. der Gemeindestrasse, der Fusswege und notfalls der Landstrasse vor dem Haus kommt im Süden dazu ( …und da wachen die Nachbarn, dass es sauber ist am Samstag ab 14 Uhr ???).

Will es mal verkürzt versuchen. Kleine Kehrwoche: Ist die Treppenhausreinigung von Stockwerk zu Stockwerk jeder einzelnen Partei. Große Kehrwoche: Abwechselnd muss eine Partei zusätzlich die Kellerräume, alle Gemeinschaftsräume reinigen, in dieser Woche alle Müllbehälter bereitstellen, putzen und wieder entsorgen, im Winter Schnee räumen oder den Streudienst verrichten, möglicherweise Rasen auch mähen, oder Unkraut in Blumenrabatten entfernen.

Ich will nicht rumstänkern, gebe aber zu bedenken dass es uU
auch auf
die einzelnen vertraglichen Vereinbarungen ankommt.

Selbstversändlich muss in der Hausordnung vereinbart sein, was zu tun ist.

Wie

gesagt: in
unsere große Tonne würden mich keine 10 Pferde bekommen. Auch
das mit
dem „Bereitstellen der Mülltonnen“ und etwaige dem zugeordnete
Pflichten will ich gar nicht anzweifeln, kenne das aber so
auch
nicht.

Hier muss man sicher auch unterschieden. Richtig. Bei einer Müllpresse kann der Mieter sicher nicht die Reinigung durchführen. Ebenso nicht bei Großcontainern. Dort aber wo Müllgefässé bis zu 300 Ltr bereitgestellt sind und die Mieter die Bereitstellung durchführen müssen ist auch zu rneinigen. Selbstverständlich kann dies auch eine Hausmeister gegen Entgeld machen.

Wie dem auch sei - das mit der Kündigung würde mich mehr
interessieren…
Schönen Sonntagabend noch - Jaschiii

Ebenso, ich hoffe auf einen Sieg von Griechenland und Portugal. Im Moment sehe ich nebenbei Formel 1.

Gruss Günter

Hallo Jaschiii,

also ich muss schon sagen, dass es im süddeutschen Raum
teilweise
ulkige Dinge gibt :wink:
Versuch mal hier jemandem zu erklären, was bitte eine große
Kehrwoche
ist - das wird schwierig.

auch bei mir gibt es einen Hausmeisterservice, weshalb ich die Begrifflichkeiten nur vom hörensagen kenne. Das heißt aber nicht, dass es so was nicht gibt. Mit ulkig hat das nichts zu tun und das gibts im Norden auch.

Gruß Ivo